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	<description>Gemeinnütziger Verein</description>
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		<title>Dekan Dr. Reinhard Brandt, Stellungnahme</title>
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		<comments>http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=5124#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 12:35:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dekan Dr. Reinhard Brandt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinde]]></category>
		<category><![CDATA[Theologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Stellungnahme von Dekan Dr. Reinhard Brandt zur Frage des Einschubs eines Israel-Absatzes in die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern  In der Kirchenverfassung der ELKB lautet der Grundartikel &#8211; an der Stelle einer Präambel, aber eben nicht „nur&#8221; als Präambel, sondern bewusst als „Grundartikel&#8221; gefasst &#8211; wie folgt: „Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern lebt in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Stellungnahme von Dekan Dr. Reinhard Brandt zur Frage des Einschubs eines Israel-Absatzes in die Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern</strong></p>
<p style="text-align: justify;"> In der Kirchenverfassung der ELKB lautet der Grundartikel &#8211; an der Stelle einer Präambel, aber eben nicht „nur&#8221; als Präambel, sondern bewusst als „Grundartikel&#8221; gefasst &#8211; wie folgt: „Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern lebt in der Gemeinschaft der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche aus dem Worte Gottes, das in Jesus Christus Mensch geworden ist und in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes bezeugt wird.<span id="more-5124"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit den christlichen Kirchen in der Welt bekennt sie ihren Glauben an den Dreieinigen Gott in den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen. Sie hält sich in Lehre und Leben an das Evangelisch-Lutherische Bekenntnis, wie es insbesondere in der Augsburgischen Konfession von 1530 und im Kleinen Katechismus D. Martin Luthers ausgesprochen ist, und das die Rechtfertigung des sündigen Menschen durch den Glauben um Christi willen als die Mitte des Evangeliums bezeugt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern steht mit der ganzen Christenheit unter dem Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt zu bezeugen. Diesem Auftrag haben auch ihr Recht und ihre Ordnungen zu dienen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Nun plant die Landessynode, diesen Grundartikel durch einen Israel-Absatz zu ergänzen, also zwischen dem ersten Absatz zum Wort Gottes und der Heiligen Schrift und dem zweiten Absatz über die Bindung an die altkirchlichen und die lutherischen Bekenntnisse einen weiteren Absatz einzufügen:</p>
<p style="text-align: justify;">„Mit der ganzen Kirche Jesu Christi ist sie aus der tragenden Wurzel des biblischen Israel hervorgegangen, sie bezeugt mit der Heiligen Schrift die bleibende Erwählung des Volkes Israels und weiß sich dem jüdischen Volk geschwisterlich verbunden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit einem Schreiben der Synodalpräsidentin und des Landesbischofs vom 22. Juni 2010 an alle Kirchengemeinden, Dekanate, Einrichtungen und Ausbildungsstätten der ELKB wurde das Vorhaben vorgestellt und um Stellungnahmen dazu bis 31.10. bzw. bis Ende des Jahres 2010 gebeten. Dabei waren Erläuterungen „Was soll an der Kirchenverfassung geändert werden?&#8221; beigefügt, die in die Urteilsbildung einbezogen werden müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Ort in der Kirchenverfassung und das Gewicht des vorgeschlagenen Einschubs verlangen eine besonnene, aber auch grundlegende und umfassende Behandlung der damit verbundenen Fragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Vorbehaltlos positiv zu unterstützen ist das Anliegen, sich abzuwenden von einer antijüdischen Auslegungstradition, die lange Zeit das Denken geprägt hatte. Nicht nur wegen ihrer unheilvollen Folgen, sondern um der recht verstandenen Grundlagen des christlichen Glaubens selbst willen ist diese Tradition zu kritisieren und abzutun. Die bayerische Landeskirche hat (mit anderen evangelischen Kirchen in Deutschland) das Verdienst, sich dazu immer wieder deutlich zu äußern. Gerade dem bayerischen Landesbischof kommt dazu auf Grund seiner Person eine besondere Bedeutung zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwei andere, davon sorgsam zu unterscheidende Fragen sind, ob es nötig, zielführend und sachgerecht ist, einen Absatz dazu in den Grundartikel der Kirchenverfassung aufzunehmen; und ferner, ob die vorgeschlagene Formulierung der Komplexität der theologischen Fragestellung gerecht wird. Im Blick darauf gibt es zunächst eine Reihe von ungeklärten Fragen, die aber dringend der Klärung bedürften, dann aber auch eine Reihe von Bedenken und Einwänden, die gegen die vorgeschlagene Novellierung der Kirchenverfassung sprechen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aspekte und ohne ihre umfassende Behandlung will ich einige Punkte andeuten, an denen Klärungsbedarf besteht und an denen Einwände nötig sind:</p>
<p style="text-align: justify;">1)<br />
Es ist ein bewährter Grundsatz gerade lutherischer Kirchenverfassungen, dass der Bekenntnisstand &#8211; eben dieser ist im Grundartikel der Verfassung wiedergegeben! &#8211; nicht der Gesetzgebung unterliegen. Welche Gründe gibt es, dass dieser gute Grundsatz nun aufgegeben wird?</p>
<p style="text-align: justify;">* Gibt es dazu ein Rechtsgutachten mit einer einschlägigen Erörterung? Warum wird dieses nicht den Kirchenvorständen und Gremien vorgelegt, die eine Stellungnahme abgeben sollen?</p>
<p style="text-align: justify;">* Will man unbedingt durch die Kirchenverfassung die Beziehung zu den Vertretern der jüdischen Kultusgemeinden stärken, dann böte sich z.B. nach dem Art. 6 über die „Stellung zu anderen Kirchen &#8230;&#8221; der Einschub eines Art. 6a mit der Stellung zum Judentum an: unter Ausklammerung der wirklich schwierigen hermeneutischen Fragen (s.u.), aber als ein (hinreichend) deutliches Signal nach außen wie nach innen.</p>
<p style="text-align: justify;">* Die Gremien, die jetzt Stellung nehmen sollen, sollten erfahren, ob diese und ggf. andere Alternativen geprüft wurden und welche womöglich zwingenden Gründe es waren, sie zu verwerfen und vielmehr den massiven Eingriff in den Grundartikel vorzusehen?</p>
<p style="text-align: justify;">2)<br />
Gegenüber jenem rechtsdogmatischen Grundsatz behilft sich die Synode nun damit, dass sie versucht, durch ein Stellungnahmeverfahren „eine klare Mehrheit in der Kirche&#8221; zu bekommen. Doch daran richten sich vier Rückfragen:</p>
<p style="text-align: justify;">* Das Verfahren lehnt sich durch seine Begründung und bis in die Wortwahl hinein an das Vorbild eines Magnus Consensus in CA 1 an: „Ecclesiae magnu consensu apud nos docent &#8230;&#8221;. Kritisch einzuwenden ist jedoch, dass der Magnus Consensus (wie bei den Konfessoren von Augsburg eine in langen Prozessen errungene) Einmütigkeit voraussetzt und nicht über eine letztlich doch parlamentarische „klare Mehrheit&#8221; (so das Anschreiben!) zu fassen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">* Ferner: Warum sind im Anschreiben der Synodalpräsidentin und des Landesbischofs nur die Kirchengemeinden und die Dekanate mit ihren (presbyterial-synodalen) Gremien angeschrieben und nicht extra alle Geistlichen? Polyzentrisch, wie das Lehramt in den evangelischen Kirchen organisiert ist, wären auch sie eigens zur Stellungnahme aufzufordern, denn gerade sie sind durch ihre Ordination so an Schrift und Bekenntnis gebunden, wie sie in den Grundartikeln der Kirchenverfassung benannt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">* Wenn man auf einen Magnus Consensus abzielt, dann muss dieser aktiv erklärt werden. Im Sommer 1530 galt dieser Magnus Consensus genau bei den Kirchentümern, die die CA unterschrieben hatten. Um den Vorgang zu illustrieren: Die Städte Memmingen und Schweinfurt hatten (aus unterschiedlichen Gründen) 1530 die CA noch nicht unterschrieben, daher galt sie (zu diesem Zeitpunkt) bei ihnen nicht. Hingegen führt ein Verfahren wie jetzt verfügt &#8211; Schweigen wird als Zustimmung gewertet! &#8211; zu einem erschlichenen Konsens, der eben kein Magnus Consensus ist.</p>
<p style="text-align: justify;">* Daher: warum kann das Schweigen nicht als das gewertet werden, was es ist?: Es gibt aus unterschiedlichen Gründen eben keine Stellungnahme! Etwa, weil die KVs parallel dazu mit vielen anderen Aufgaben befasst sind (im Frühherbst 2010: Stellungnahmeverfahren zur Umsetzung der Landesstellenplanung)! Oder weil sie sich durch die Komplexität des Themas überfordert sehen? Oder weil die Befassung mit einem Israel-Artikel nicht vordringlich erscheint, zumal wenn vor Ort das Thema in der gemeindlichen Wirklichkeit nicht vorkommt! Warum kann man diese Gründe für eine Nicht-Behandlung im KV nicht gelten lassen, sondern will einen Magnus Consensus durch die Hintertür erschleichen?</p>
<p style="text-align: justify;">3)<br />
Im gesamtkirchlichen Kontext ist zu fragen: Warum muss jede Kirche ihr Anliegen extra formulieren? Warum gibt es nicht einen gemeinsamen Vorschlag der lutherischen Kirchen in der VELKD für eine Formulierung, die dann auch nach allen Seiten hin sorgsam abgewogen ist &#8211; sorgsamer, als dies jetzt jedenfalls der Fall ist. Wie haben andere Landeskirchen das Anliegen aufgenommen? Hat die jetzt vorliegende Novelle dem theologischen Ausschuss der VELKD zur Stellungnahme vorgelegen? Oder gibt es das Gutachten einer theologischen Fakultät dazu? Das wären zwei herkömmliche, auch heute sinnvolle Möglichkeiten der professionellen Absicherung! Leider sind weder in den Erläuterungen noch im Intranet, auf das in diesen verwiesen wird, zu all diesen Fragen Angaben vorgehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">4)<br />
In den Erläuterungen heißt es, der Einschub eines Israel-Artikels hätte „deklaratorischen&#8221; Charakter. Was heißt das? Im Absatz zuvor (dem ersten Absatz des Grundartikels) wird die Bindung an das Wort Gottes in der Heiligen Schrift bekannt; im Absatz danach geht es um die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, die lutherischen Bekenntnisschriften und die Rechtfertigung des Sünders. Diese Absätze zu Schrift und Bekenntnis sind eindeutig konfessorischen Charakters!</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Israel-Absatz deklaratorischen Charakters wirkt darin nicht nur wie ein Fremdkörper, sondern ist es auch. Oder er gewinnt irgendwann, wenn alle Erläuterungen vergessen sind, entgegen den Beteuerungen jetzt doch konfessorischen Charakter und wird zum verpflichtenden Bekenntnis unserer Kirche. Darauf deutet auch jetzt schon die Charakterisierung im Anschreiben: Es soll um das gehen, „was in der Kirche geglaubt wird&#8221; und damit auch zu glauben ist.</p>
<p style="text-align: justify;">5)<br />
Inhaltlich ist in dem vorgeschlagenen Text zunächst das biblische Bild von der Wurzel, dem Stamm und den Zweigen des Ölbaums aus Röm. 11,17-24 aufgegriffen. Das ist in keiner Weise zu kritisieren, auch nicht der damit verbundene Hinweis in den Erläuterungen, sich nicht über Israel zu erheben (vgl. Röm. 11,24). Auch muss man in der Tat, und zwar in spezifischer Weise, von der „bleibenden Erwählung&#8221; Israels sprechen: „im Blick aber auf die Erwählung sind sie [sc. Israel] Geliebte um der Väter willen&#8221; (Röm. 11,28).</p>
<p style="text-align: justify;">6)<br />
Wenn es jedoch in der Verfassungsnovelle dazu heißt, die Kirche bezeuge dies „mit der Heiligen Schrift&#8221;, so ist dies zutreffend, zeigt damit aber ebenso heimlich verdeckt wie in der Sache präzise das hermeneutische Problem an. Denn: Es heißt nicht (!) „mit der ganzen Heiligen Schrift&#8221; &#8211; und das dürfte und könnte es auch nicht heißen, weil es viel zu unterschiedliche Aussagen über Israel und seine Erwähnung in der Heiligen Schrift gibt:</p>
<p style="text-align: justify;">* alttestamentlich schon die Kritik der Propheten und die Rede von nur einem „Rest&#8221;, der umkehrt;</p>
<p style="text-align: justify;">* im Johannesevangelium durchgängig die Charakterisierung der „iudaioi&#8221; als Negativfolie bis zu Spitzenaussagen wie Joh. 8,44;</p>
<p style="text-align: justify;">* in der Johannesapokalypse &#8211; man wagt kaum noch, den biblischen Text zu zitieren &#8211; die „Synagoge des Satans&#8221; (Apk. 2,9; 3,9);</p>
<p style="text-align: justify;">* im Galaterbrief die scharfe Auseinandersetzung mit denen, die eine weitere Geltung des mosaischen Gesetzes postulieren;</p>
<p style="text-align: justify;">* im Römerbrief in dem Abschnitt Röm. 9-11 (von den Befürwortern der Gesetzesnovelle besonders herangezogen!) die Unterscheidung zwischen dem Israel nach dem Fleisch und dem Israel nach der Verheißung: „Denn nicht alle sind Israeliten, die von Israel stammen; auch nicht alle, die Abrahams Nachkommen sind, sind darum seine Kinder&#8221; (Röm. 9,6 ff.);</p>
<p style="text-align: justify;">* eben das begründet Paulus, indem er Gottes freie Gnadenwahl einschärft, eine der für lutherische Theologie entscheidenden Stellen in genau diesem Abschnitt des Römerbriefs (Röm. 9,14 ff.);</p>
<p style="text-align: justify;">* und selbst in Röm. 11 differenziert Paulus und spricht davon, „dass einige übrig geblieben sind nach der Wahl der Gnade&#8221; (11,5): „einige&#8221;, nicht „alle&#8221;!</p>
<p style="text-align: justify;">7)<br />
Die hermeneutische Aufgabe, auch mit solchen, manchmal auch sperrigen Texten im gesamten Kontext der Heiligen Schrift umzugehen, darf nicht übersprungen werden. Man muss sich ihr vielmehr immer wieder stellen in der großen Spannbreite der biblischen Aussagen. Aufgabe der Kirchenleitung wäre es, die Herausforderung bei der Auslegung biblischer Texte einzuschärfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Demgegenüber stellt der vorgeschlagene Einschub eine Engführung dar, die eine bestimmte Interpretation zum Grundartikel der Verfassung erhebt und „deklariert&#8221; als das, was geglaubt wird und zu glauben ist in der Kirche.</p>
<p style="text-align: justify;">Laut den Erläuterungen sollen die von Paulus in Röm. 9-11 entfalteten theologischen Grundlagen maßgeblich für Lehre und Predigt werden. Schon das gibt Anlass zu Rückfragen: Warum diese und nur diese Auswahl aus dem Kanon? De facto sind es dann einzelne Verse und ausgewählte Spitzenaussagen aus Röm. 11, die nun mittels der Verfassung in der ELKB zum Interpretationsmaßstab für die ganze Heilige Schrift werden sollen.</p>
<p style="text-align: justify;"> <img src='http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-includes/images/smilies/icon_cool.gif' alt='8)' class='wp-smiley' /><br />
Zu erwarten wäre, dass das Gewicht und die Bedeutung dieser theologischen Entscheidung, wenn sie denn von der Synode bzw. zunächst von dem gemischten Ausschuss so gewollt wird, unmissverständlich deutlich gemacht wird. Indes: Weder das Anschreiben an die Kirchenvorstände noch die beigefügten Erläuterungen zur Novelle thematisieren die hermeneutische Aufgabe und die hermeneutische Entscheidung, die mit dem Textvorschlag der Verfassungsnovelle verbunden ist. Vielmehr argumentieren sie nur appellativ und verweisen „zur biblischen Begründung auf Röm. 11, wo zweifellos die deutlichsten Aussagen des Neuen Testaments zur bleibenden Erwählung Israels zu finden sind&#8221;. &#8211; Das ist zwar richtig, jedoch nur deshalb, weil an anderen Stellen eben nicht von der bleibenden Erwählung Israels gesprochen wird! Diese selbstbezügliche Schleife der Argumentation, in keiner Wiese reflektiert, unterschlägt das hermeneutische Problem!</p>
<p style="text-align: justify;">9)<br />
Ein Grundsatz lutherischer Hermeneutik ist, dass die Heilige Schrift sich in ihrer Wahrheit und Orientierungskraft selbst erschließt („scriptura sui interpres&#8221;) und dass die Kirche auf diese selbsterschließende Kraft des Evangeliums vertrauen kann. Dies wird theologisch immer wieder eingeschärft unter Bezug auf Röm. 1,16: „Denn ich schäme mich des Evangeliums nicht; denn es ist eine Kraft Gottes, die selig macht alle, die daran glauben, die Juden zuerst und ebenso die Griechen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend wurde in der lutherisch geprägten Verfassung der ELKB bisher in gelungener Architektur der Grundartikel so gestaltet, dass auf Jesus Christus als das Mensch gewordene Wort Gottes und dann auf die Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes verwiesen wird, während im nächsten Absatz die altkirchlichen Bekenntnisse und die evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften genannt werden, die ihrerseits auf die Schrift als „einzige Norm und Richtschnur&#8221; verweisen.</p>
<p style="text-align: justify;">Warum traut man dem Neuen Testament und auch dem Römerbrief des Apostels Paulus nicht zu, sich selbst auszulegen und Geltung zu verschaffen, und will in einer grundlegenden, aber doch einzelnen Frage einen Interpretationsmaßstab festlegen?</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Fixierung auf eine einzelne Bibelstelle als Interpretationsinstanz und der Ausblendung der Breite des biblischen Zeugnisses wird man dem Vorwurf, man sei kein Vollhörer der Heiligen Schrift, wenig mehr entgegensetzen können. Umgekehrt: All das, was an dem geplanten Einschub richtig und sinnvoll und nützlich ist, das ist im Grundartikel &#8211; in dem Hinweis auf das Zeugnis der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes &#8211; bereits enthalten.</p>
<p style="text-align: justify;">10)<br />
Zum vorgesehenen Einschub gehört auch noch die Formulierung, dass sich die Kirche „dem jüdischen Volk geschwisterlich verbunden&#8221; weiß. Dazu folgende Rückfragen und Einwände:</p>
<p style="text-align: justify;">* Der Begriff „Volk Israel&#8221; kommt in dem kurzen Einschub zweimal vor, und zwar je in völlig unterschiedlichem Kontext und Gebrauch. Schon das wird zu den größten Missverständnissen führen! Im ersten Fall (Erwählung) ist es eindeutig ein theologisch gefüllter Begriff in einer eschatologischen Verheißung, im anderen Fall (Verbundenheit) ist es ein vielfach oszillierender Begriff:</p>
<p style="text-align: justify;">* Wie schwierig es ist, Israel als „Volk&#8221;, „Land&#8221; und „Staat&#8221; bzw. „staatliche Einheit&#8221; voneinander abzugrenzen, lernt man schon im alttestamentlichen Seminar und bei jedem Besuch in Israel heute, und zwar auch bei säkular gesonnenen Israelis. Daher die dringende Frage, wie der Volk-Begriff in der Novellierung genau verstanden werden soll: als enge (wie unter Geschwistern!) Verbundenheit und Loyalität auch gegenüber dem heutigen Staat Israel? Möglicherweise nicht, doch wenn das nicht: was dann? Wie immer man die derzeitige Politik Israels gegenüber den Palästinensern beurteilt &#8211; das kann und darf jedenfalls keinen Verfassungsrang bekommen!</p>
<p style="text-align: justify;">* „Geschwisterlich&#8221; wissen wir uns laut dem vorgeschlagenen Text verbunden &#8211; der Begriff zeigt eine wechselweise Bindung und Beziehung an. Daher die Frage: Weiß das Geschwister davon und will es selbst diese Verbundenheit? Durchaus an etlichen Orten lauten die Signale jedenfalls anders!</p>
<p style="text-align: justify;">* Zur Geschwisterlichkeit gehört der offene Umgang miteinander. Wurde die Verfassungsnovelle, die das Verhältnis zu ihnen neu klären soll, den Vertretern der jüdischen Kultusgemeinden in Bayern vorgelegt und wie äußern diese sich dazu? Wenn es solche Äußerungen gibt, warum werden diese dann im jetzigen Stellungnahmeverfahren nicht zugänglich gemacht?</p>
<p style="text-align: justify;">11)<br />
Eine der inzwischen grundsätzlich strittigen theologischen Fragen in diesem Zusammenhang ist, ob „Israel&#8221; grundsätzlich auch der Adressat der Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus ist oder ob Gott für sie einen anderen Heilsweg (die Beachtung der Thora) vorgesehen hat. Auch wenn deutsche Christen bis in die dritte und vierte Generation nach dem Holocaust sicher nicht als solche Verkündiger in Frage kommen, stellt sich die Frage doch grundsätzlich, etwa im Blick auf norwegische Christen oder messianische Juden.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem geplanten Einschub in die Kirchenverfassung wird die Frage nicht beantwortet, sondern verschärft: Wie verhält sich „die bleibende Erwählung des Volkes Israels&#8221; zu dem in demselben Grundartikel zwei Absätze später genannten „Auftrag, Gottes Heil in Jesus Christus in der Welt zu bezeugen&#8221;? Durch die geplante Novellierung wird eine systematische Unschärfe erzeugt, die aber gerade nicht maßgeblich für Lehre und Predigt sein darf!</p>
<p style="text-align: justify;">Resümee: Unstrittig war und ist es nötig, richtig und wichtig, dass die Kirchen sich nach dem Holocaust neu auf ihr Verhältnis zu Israel besonnen haben und besinnen. Dass dies eine Aufgabe ist, die auch den Synoden in ihrer breit angelegten Meinungsbildung zukommt, ist ebenso unstrittig. Dieser Aufgabe der Kirchen, sich nach dem Holocaust neu auf ihr Verhältnis zu Israel zu besinnen, ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in ihrer Synoden-Erklärung von 1998 nachgekommen. Es gilt, deren Inhalte mit Leben zu füllen.</p>
<p style="text-align: justify;">An einen Text, der Bestandteil einer Verfassung und dort Teil der Grundartikel werden soll, sind indes weit höhere Anforderungen zu stellen. Diesen Anforderungen an Klarheit und Wahrheit genügt der vorgeschlagene Einschub nicht. Er lässt &#8211; auch zusammen mit seinen Erläuterungen &#8211; zu viele Fragen offen und er produziert selbst Missverständnisse. Er gibt Anlass zu grundlegenden Einwänden, Bedenken und Kritik. Und es bleibt schwebend unbestimmt, welche Funktion für die Lehre und Verkündigung der Kirche ein Israel-Einschub in der Kirchen­verfassung haben soll: nicht als positives, gesetztes Recht, aber doch in irgendeiner Weise mit normierender Kraft: „was in der Kirche geglaubt wird&#8221;. (Was würde das zum Beispiel künftig bei Beurteilungen heißen?)</p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts all der benannten Fragen und Einwände halte ich es aus exegetischen, hermeneutischen, systematisch-theologischen, rechtsdogmatischen und auch politisch-diplomatischen Gründen nicht für sinnvoll, dass der Israel-Artikel &#8211; zumal in der geplanten Formulierung &#8211; Eingang in den Grundartikel der Kirchenverfassung findet.</p>
<p style="text-align: justify;">Dr. Reinhard Brandt<br />
Dekan in Weißenburg (Bay.)<br />
18.07.2010</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
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		<title>Interview &#8220;Sarrazin spricht aus, was andere ahnen&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 15:36:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demographie]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft / Politik]]></category>

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		<description><![CDATA[Interview der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung mit Henryk M. Broder: „Sarrazin spricht aus, was andere ahnen“ (29.08.10) Kennen Sie Thilo Sarrazin eigentlich persönlich? Henryk M. Broder: Ja, mein Eindruck war: Er ist ein kluger, zivilisierter, nachdenklicher Mensch, der in der Tat gerne seine Meinungen pointiert zuspitzt. Ein durchaus positiver Eindruck. Ist es nicht merkwürdig, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Interview der Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung mit Henryk M. Broder: „Sarrazin spricht aus, was andere ahnen“ (29.08.10) <img class="alignnone size-full wp-image-5121" title="hna" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/09/hna.png" alt="" width="136" height="42" /></strong></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Kennen Sie Thilo Sarrazin eigentlich persönlich?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Ja, mein Eindruck war: Er ist ein kluger, zivilisierter, nachdenklicher Mensch, der in der Tat gerne seine Meinungen pointiert zuspitzt. Ein durchaus positiver Eindruck.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Ist es nicht merkwürdig, dass sich alle Welt seit Tagen über ein Buch aufregt, das erst ab heute zu kaufen sein wird?<span id="more-5113"></span></em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Wir erleben ein Phänomen der Massenhysterie. Ich beobachte das mit Entsetzen. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, dass sich sogar eine Kanzlerin zu einer Buchveröffentlichung geäußert hätte, und dann auch noch mit dem Satz, dieses Buch sei „nicht hilfreich“. Wenn Sie jetzt anfangen, Bücher danach zu beurteilen, ob sie „hilfreich“ sind oder nicht, können Sie vermutlich 95 Prozent aller Bücher einstampfen. Das Komische daran ist, dass unsere Gesellschaft „Querdenker“ ja so wahnsinnig schätzt. Wenn jemand sagt, der denkt „unbequem“, dann ist er schon automatisch ein öffentlicher Held. Das ist alles falsch. Es gibt die Wertschätzung der „Querdenker“ in Wirklichkeit nur so lange, wie sie und die anderen Provokateure sich an die Regeln halten. Ich finde es absolut bedenklich, dass eine ganze Gesellschaft querbeet durch die Parteien und Verbände über einen Mann herfällt und nicht einmal den Ansatz von Bereitschaft zeigt, sich mit dem auseinanderzusetzen, was er schreibt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Ganz richtig ist das so ja nicht. Sarrazins Thesen sind ja bekannt, sie werden nur abgelehnt: Dass Muslime sich angeblich nicht integrieren wollen. Dass sie Bildung verweigern. Dass sie unserer Gesellschaft mehr schaden als nützen. Anstößig ist doch allein schon die Verallgemeinerung.</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Sie kommen gar nicht umhin, pauschale Aussagen zu machen. Wir reden ja auch von „den Deutschen“, ohne daran Anstoß zu nehmen. Jede von Sarrazins Behauptungen ist entweder belegbar oder erweckt doch den Anschein der Plausibilität. Natürlich zeichnet er ein extrem negatives Bild. Die Leute, die über ihn herfallen, tun das aus zwei Gründen: Um ihn zum Schweigen zu bringen. Und um in sich selber Zweifel zum Verstummen zu bringen, Zweifel an ihrer bisherigen Politik. Sarrazin spricht aus, was andere ahnen, aber nicht zur Kenntnis nehmen möchten. Das ist sein Verbrechen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Ein Tabuthema sind Einwanderung und Integration bei uns aber nicht gerade.</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Wir haben ja auch kein Problem mit der Migration an sich. Die Debatte ist konzentriert auf die Moslems. Und das hat Gründe, die in der Kultur liegen, die sie mit in die Bundesrepublik gebracht haben. Dass wir diese Probleme mit Chinesen nicht haben, nicht mit Vietnamesen, mit Thailändern und Japanern, das sagt doch schon alles.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Und dennoch lässt sich so eine Kritik nicht verallgemeinern. Sie kennen doch sehr wahrscheinlich genau wie ich persönlich Moslems, die Sie ausdrücklich vor Sarrazins Kritik in Schutz nehmen würden. Margot Käßmann nennt Sarrazins Kritik denn auch „menschenverachtend“.</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Natürlich gibt es auch diese Moslems. Sarrazin kennt sie auch. Ich weiß nicht, ob er sagt „alle Moslems“ oder „alle Türken“. Er spricht von der „islamischen Migration“, der „islamischen Kultur“. Und das heißt natürlich nicht, dass er jeden einzelnen Moslem meint. Übrigens: Wenn Frau Käßmann „menschenverachtend“ sagt, dann kann ich nur sagen: Menschenverachtend ist es, besoffen mit einem Auto herumzufahren. Denn dabei kann es wirklich jemanden erwischen. An Thilo Sarrazin arbeiten sich jetzt alle Leute ab, um sich auf eine sehr billige Weise ein paar moralische Punkte zu holen. Selbst wenn er pauschaliert: Wann hat es denn zum letzten Mal einen Ehrenmord im Milieu der buddhistischen oder jüdischen Einwanderer gegeben? Oder bei den rumänischen Christen, die in die Bundesrepublik gekommen sind? Da gibt es auch Schwierigkeiten, alles mögliche. Aber ganz bestimmte kulturelle Ausprägungen sind in der Bundesrepublik leider zum Kennzeichen der Moslems geworden. Das bedeutet nicht, dass alle Moslems so sind. Und ich kenne auch genug Moslems, die entsetzt darüber sind, was in ihrem Milieu hier passiert. Aber insofern ist Sarrazins Pauschalierung begründet.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Man kann sich ja schlechter gegen Applaus als gegen Kritik wehren. Meinen Sie, dass Thilo Sarrazin auch Applaus aus der falschen Ecke bekommt?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Mit Sicherheit. Es ist das ästhetische Problem an dieser Geschichte, wenn ihm die NPD zuklatscht. Es geht ja nicht darum, dass man gegen Einwanderung ist. Keine deutsche Familie kann vier Wochen für 500 Euro in Antalya verbringen, aber gleichzeitig den Leuten in Antalya das Recht verwehren, nach Rostock oder Lübeck zu ziehen und dort anständig bezahlt zu werden. Unser Wohlstand ist keine Einbahnstraße. Aber man muss natürlich die Bedingungen für Einwanderung festsetzen. Und wenn jetzt die NPD jubelt, ist das sicher unangenehm. Die NPD ist einfach dagegen, dass Ausländer oder Fremde herkommen. Und diese Position kann man nicht teilen. Da müsste Thilo Sarrazin in der Tat ein klares Wort sagen, um sich dieser Freunde zu entledigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Es ist ja auffällig, dass der so genannte Stammtisch auf Seiten Sarrazins ist, während fast alle Politiker empört aufschreien. Wie erklären Sie das?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Das ist ja nicht nur in diesem Fall so. Wir haben eine zunehmende Kluft zwischen der Basis und den Eliten. Ich beobachte seit Jahren, dass das einfache Volk klüger ist, als die Politiker, die in seinem Namen sprechen. Das haben Sie in ganz vielen Bereichen. Die Leute ahnen, dass was schief geht. Sie können sich vielleicht nicht so gut ausdrücken wie Thilo Sarrazin. Aber es sind Ängste, die Politiker ernst nehmen sollten. Die haben sich aber zum großen Teil von der Wirklichkeit verabschiedet. In der Beziehung bin ich völlig auf der Seite des Stammtisches und des „dummen“ Volkes und nicht der klugen Eliten.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Warum bekommen die Parteien das Problem nicht in den Griff?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Sie kriegen ja vieles anderes auch nicht hin – von der Pendlerpauschale über die Eigenheimzulage bis zum Dosenpfand. Es ist eine Strecke der Hilflosigkeit. Warum sie es nicht hinkriegen? Ich weiß es nicht. Ich glaube, dass ein Land mit 16 Ministerpräsidenten und vier, fünf Wahlen pro Jahr einfach unregierbar ist &#8211; was im Prinzip auch sympathische Züge hat. Ich glaube, eine Gesellschaft ist dann reif, wenn sie keine Regierung braucht. Wenn sie die Regierung outsourcen würden und das Land an Disneyland vermieten, dann würde hier doch im Prinzip alles so weiterlaufen wie jetzt. Und zwar deswegen, weil die Gesellschaft relativ gefestigt ist. Ich weiß, es ist eine Phrase, aber es ist trotzdem so: Die Politiker haben den Kontakt zur Wirklichkeit verloren. Wenn diese Leute nicht regelmäßig einkaufen gehen, wenn sie nicht wissen, wie viel ein Pfund Butter bei Aldi kostet, wenn sie nicht wissen, wie eine verwahrloste Fußgängerzone im Ruhrgebiet aussieht &#8211; dann haben sie keine Beziehung zur Wirklichkeit. Und wenn sie jetzt zugeben würden, dass was schief läuft, käme ja auch sofort die Frage: Warum habt ihr das nicht eher gemerkt?</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Was wird Sarrazins Buch bewirken?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Henryk M. Broder: Erst einmal nichts, außer dass es eine öffentliche Diskussion gibt. Die Reaktionen auf Sarrazin zeigen für mich vor allem, dass die Politiker vergessen haben, dass eine Demokratie nicht von richtigen, sondern von falschen Meinungen lebt. Über richtige Meinungen gibt es immer einen Konsens. Da ist sofort Ruhe. Falsche Meinungen dagegen provozieren immer eine Debatte. Es gibt natürlich auch falsche Meinungen, die nicht mal einen Widerspruch wert sind. Aber das, was Sarrazin schreibt, liegt innerhalb des demokratischen Spektrums. Die Folge ist, dass darüber debattiert wird. Der Versuch, Sarrazin zum Schweigen zu bringen oder ihn zu diskreditieren, wird nur neue Sarrazins hervorrufen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Zur Person</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Henryk M. Broder (64), in Kattowitz geboren, beschäftigt sich als Journalist und Buchautor bevorzugt mit der deutschen Politik und Israel. Er entstammt einer polnisch-jüdischen Familie, mit der er 1958 über Wien nach Deutschland kam. Broder ist mit einer Verlegerin verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Bücher von Broder: • „Hurra, wir kapitulieren! Von der Lust am Einknicken“, wjs-Verlag • „Schöner denken. Wie man politisch unkorrekt ist“, Piper Verlag • „Kritik der reinen Toleranz“, wjs-Verlag</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Von Tibor Pézsa<br />
mit freundlicher Erlaubnis</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em> </em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Wir sind Gott</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 06:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Prof. Dr.-Ing. Werner Gitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir sind Gott In der Zeitung „Die Welt“ erschien am 23. Mai 2010 ein Artikel von Alan Posener mit dem Titel „Forscher Craig Venter erschafft künstliches Leben – WIR SIND GOTT“. Posener spricht von einer Jahrtausendsensation, denn Venters Team sei es gelungen, im Labor ein künstliches Genom zu bauen und in eine zuvor entkernte bakterielle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Wir sind Gott </strong></p>
<p style="text-align: justify;">In der Zeitung „Die Welt“ erschien am 23. Mai 2010 ein Artikel von <em>Alan Posener</em> mit dem Titel „Forscher Craig Venter erschafft künstliches Leben – WIR SIND GOTT“. <em>Posener</em> spricht von einer Jahrtausendsensation, denn <em>Venters</em> Team sei es gelungen, im Labor ein künstliches Genom zu bauen und in eine zuvor entkernte bakterielle Zelle einzufügen. Die Zelle begann dann Kopien herzustellen, die von der synthetischen DNS gesteuert wurden. Voller Euphorie und sachlicher Fehleinschätzung urteilte <em>Posener</em>: „Was bisher Gott oder den Göttern vorbehalten war, das machen nun Menschen.“<span id="more-5105"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin hieß es in Anspielung auf biblische Schöpfungstexte:</p>
<p style="text-align: justify;">„Am Anfang war die Information. Und die Information war bei <em>Craig Venter</em>. Und die Information wurde Fleisch und hieß DNA. Und <em>Venter</em> nahm die tote Zelle und blies DNA in die Zelle, und siehe da, die Zelle lebte und ward fruchtbar und mehrte sich. Denn <em>Venter</em> hatte gesagt: ‚Es werde Leben!’ Und es ward Leben. Künstliches Leben: JCVI-syn1.0.“</p>
<p style="text-align: justify;">Die Euphorie kennt offensichtlich keine Grenzen mehr. So meinte der englisch-amerikanische Physiker <em>Freeman Dyson</em>: „Die Fähigkeit, neue Lebensformen zu entwerfen und herzustellen, markiert einen Wendepunkt in der Geschichte unserer Spezies und unseres Planeten.“ Sein Sohn, der Wissenschaftshistoriker <em>George Dyson,</em> sieht es ähnlich überzogen: „Ein Code, der in einem digitalen Computer generiert wurde, repliziert sich nun selbst als Genom einer Linie lebendiger Zellen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Wurde hier wirklich Leben geschaffen? Die klare Antwort lautet: NEIN! Die wissenschaftliche Leistung ist beachtlich, aber der damit einhergehende Hochmut übertrifft das tatsächliche Geschehen bei weitem. Was wurde wirklich gemacht? Die Buchstabenfolge in der DNA eines Bakteriums A (Mycoplasma genitalium 1995) mit über einer Million Basenpaaren wurde ermittelt. Venter hat sich mit Bedacht ein Bakterium ausgesucht, das eines der kleinsten bekannten Genome der belebten Welt besitzt. Mit großem technischen Aufwand lassen sich heute DNA-Teile mit vorgegebener Sequenz einer Länge von etwa tausend Basenpaaren synthetisieren. Diese Fragmente kann man jedoch nicht maschinell aneinanderreihen. Um die vielen Teilstränge miteinander zu koppeln, braucht man Hilfe aus vorhandenem Leben (E-coli und veränderte Hefezellen). Diese teils künstlich teils mit Hilfe von Leben erzeugte DNA bewirkt in einer zuvor entkernten anderen Bakterienzelle B (Mycoplasma capricolum), die mit A verwandt ist, dass sie sich kopieren kann. Die auf diese Weise erzeugte DNA-Sequenz war eine exakte Kopie einer bereits im Leben existierenden DNA. Dieses Projekt war kritisch davon abhängig, dass eine exakte Kopie der DNA des Originalbakteriums A erstellt wurde. Schon bei kleinsten Veränderungen wäre alles gescheitert.</p>
<p style="text-align: justify;">Halten wir fest: Abgesehen von Detailkenntnissen der Aminosäurecodierung hat keiner der Forscher das natürliche DNA-Programm verstanden. Der Zellbiologe <em>Mel Greaves</em> vom britischen <em>Institute of Cancer Research</em> gesteht: „Wir haben uns vorgegaukelt, das Genom sei eine transparente Blaupause des Lebens, aber das ist es nicht.“ Das Genom enthält nicht nur die Bauanleitungen für die herzustellenden Eiweiße, sondern eine Vielzahl von Kommandohierarchien und Kommunikationssystemen, die bisher unverstanden sind. Die amerikanische Biologin <em>Jennifer Doudna</em> (University of California, Berkeley) räumte ein: „Je mehr wir wissen, desto mehr erkennen wir, was wir nicht verstehen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Bei dem Venture-Projekt wurde korrekt abgeschrieben, synthetisiert und verpflanzt. Das, was implantiert wurde, waren voll und ganz des Schöpfers Ideen, die noch niemand verstanden hat. Weiterhin ist zu bedenken: Die Empfängerzellen B selbst waren lebendig, d.h. die Maschinerie zur Erzeugung der Zellkopie wurde vollständig der Werkstatt des Schöpfers entnommen. Es wurde somit kein Leben erschaffen, es wurde auch keine „synthetische Zelle“ gebildet, sondern lediglich am vorhandenen Leben manipuliert. Es ist etwa so: Wenn jemand ein Buch in einer ihm unbekannten Indianersprache exakt abschreibt und dann behauptet, er habe ein Buch in dieser Sprache verfasst. Um Genome selbst zu schreiben, so wie wir Programme für Computer entwerfen, verstehen wir noch viel zu wenig von den hochkomplexen Programmen, die der Schöpfer sich in seiner Weisheit ausgedacht hat. Das Wort des Psalmisten „Wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele“ (Psalm 139,14) gilt nicht nur für die unvorstellbaren Weiten des Makrokosmos, sondern bis hinein in die geniale Nanotechnik der Mikrowelt.</p>
<p><em>Werner Gitt, Factum, August 2010 (</em><a href="http://www.factum-magazin.ch"><em>www.factum-magazin.ch</em></a><em>)<br />
</em><br />
<em>Prof. Dr.-Ing. Werner Gitt leitete bis 2002 als Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig den Fachbereich Informationstechnologie. In seinen Studien, Büchern und Vorträgen befasst er sich vorwiegend mit der Verbindung zwischen biblischen Leitlinien und wissenschaftlichen Fragestellungen. Von seiner Homepage </em><a href="http://www.wernergitt.de/"><em>www.wernergitt.de</em></a><em> sind div. Bücher und Aufsätze in Deutsch und etlichen anderen Sprachen herunterladbar.</em></p>
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		<title>Weltüberwindender Glaube</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 09:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Pastor Heinrich Kemner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Predigten]]></category>

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		<description><![CDATA[Weltüberwindender Glaube „Es ist aber der Glaube eine gewisse Zuversicht des, das man hofft.“ (Hebräer 11,1) Wenn sich die Gemeinde Jesu in der kommenden Notstunde als weltüberwindende Kraft bewähren muss, kann sie das nur in der Wirklichkeit eines Glaubens, der in Denkkategorien der Dialektik nicht deutbar ist. Sicherlich ist der Glaube an Jesus Christus kein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Weltüberwindender Glaube</strong></p>
<p>„Es ist aber der Glaube eine gewisse Zuversicht des, das man hofft.“ (Hebräer 11,1)</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn sich die Gemeinde Jesu in der kommenden Notstunde als weltüberwindende Kraft bewähren muss, kann sie das nur in der Wirklichkeit eines Glaubens, der in Denkkategorien der Dialektik nicht deutbar ist. Sicherlich ist der Glaube an Jesus Christus kein Privileg der Denkfaulheit, aber ebenso richtig ist, dass ich nicht an Jesus Christus, meinen Herrn, ohne den Heiligen Geist glauben oder zu ihm kommen kann. Jeder Verkündiger des Wortes sollte in keuscher Selbstzucht jeder Gefühlsbewegtheit abschwören, die im Eigenen wurzelt. Jedes geistliche Schwärmertum, das nicht mehr unter dem Kreuz Christi korrigierbar ist oder sich in der Gemeinschaft der Gläubigen korrigieren lässt, trägt zur Versandung der Kirche bei.<span id="more-5098"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Weithin liegt heute die Anfechtung der Kirche darin, dass man eine Beweisbarkeit für den Glauben sucht, die sich nicht aus dem Geheimnis mit dem Herrn versteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Abraham gab Gott die Ehre, ließ Gott Gott sein, indem er Ihm bei der Opferung des Isaak zutraute, dass Gott ihm auch von den Toten einen Sohn wiedererwecken könne (Hebr. 11,19). Paulus sagt: „Er glaubte auf Hoffnung wider Hoffnung“ (Rom. 4,18).</p>
<p style="text-align: justify;">Das war der Glaube Jesu, als Er unsere Sünde wurde, damit wir würden Gerechtigkeit, die vor Gott gilt. Das war der Glaube der Aussätzigen, als sie dem Herrn mehr vertrauten als dem rabbinischen Gesetz. Das ist der Glaube, der uns auf Schritt und Tritt im Evangelium begegnet: „Sprich nur ein Wort, und mein Knecht ist gesund!“ In diesem schöpferischen Wort Gottes lebt die Gemeinde Jesu.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Welt hat ein feines Gespür dafür, ob wir plappern wie die Heiden oder ob wir in Vollmacht etwas zu sagen haben. Eine Kirche, die sich dem Zeitgeist verschreibt, wird von der kommenden Welt zur Belohnung für ihren Dienst wie Jona ausgebootet. Eine Kirche, die Funktion der Politik ist, macht sich selber überflüssig.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Pastor Heinrich Kemner</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Heinrich Kemner, “… und volle Genüge haben – Andachten für jeden Tag”,  Verlag der Lutherischen Buchhandlung, Groß Oesingen, 1999, S. 250.</em></p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Eine Frage der Liebe Teil I</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 21:37:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arbeitskreis Bekennender Christen Bayern</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gemeinde]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft / Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Seelsorge / Lebenshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualethik]]></category>
		<category><![CDATA[Theologie]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Frage der Liebe. Menschen mit homosexueller Identität verstehen – als Kirche verantwortlich handeln 1. Der Anlass – die Eingabe Nr. 68 an die Bayerische Landessynode „Die Prodekanatssynode München-Nord hat bei ihrer 9. Tagung am 17. November 2009 in der Evangeliumskirche München Hasenbergl unter TOP 8 folgende Eingabe an die Landessynode beschlossen: Die Prodekanatssynode München-Nord [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Eine Frage der Liebe. Menschen mit homosexueller Identität verstehen – als Kirche verantwortlich handeln</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Der Anlass – die Eingabe Nr. 68 an die Bayerische Landessynode</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Die Prodekanatssynode München-Nord hat bei ihrer 9. Tagung am 17. November 2009 in der Evangeliumskirche München Hasenbergl unter TOP 8 folgende Eingabe an die Landessynode beschlossen: Die Prodekanatssynode München-Nord hält –mit Blick auf das EU-Antidiskriminierungsgesetz und unter Berücksichtigung von 16 Jahren „Fürther Erklärung“ sowie der seitdem stattgefundenen Entwicklungen – eine Überprüfung der Praxis innerhalb der Evang.–Luth. Kirche in Bayern im Umgang mit gleichgeschlechtlich lebenden Pfarrerinnen und Pfarrern im Sinne der Gleichbehandlung für dringend geboten. Die betrifft besonders die Stellenbesetzungspraxis hinsichtlich Gemeindepfarrstellen und die Möglichkeit des Zusammenlebens von Pfarrerinnen und Pfarrern mit eingetragener Partnerschaft im Pfarrhaus. Die Landessynode möge geeignete Maßnahmen beschließen, die eine Diskriminierung von gleichgeschlechtlich orientierten Pfarrerinnen und Pfarrern in Zukunft ausschließen.“<span id="more-5084"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Prodekanatssynode München-Mitte hat sich am 28. Januar 2010 die Eingabe der Prodekanatssynode München-Nord „zu Eigen gemacht“ und unterstützt diese. Mit Rücksicht darauf, dass der Landeskirchenrat in einer dafür vorgesehenen Klausur die Thematik bearbeiten will, und mit Rücksicht auf die Tagung des Lutherischen Weltbundes, der bei den Fragen der Homosexualität (künftig häufig abgekürzt mit HS) ähnlich der Anglikanischen Weltkirche im Konflikt zwischen südlichen/-östlichen und nördlichen/-westlichen Mitgliedskirchen vor der Zerreißprobe steht, hat die Landessynode die Behandlung der Eingaben 68 auf ihre Herbstsitzung (Nov. 2010) verschoben. Das zeigt an: Weder innerkirchlich noch in der weltweiten lutherischen Ökumene ist die Thematik „Homosexualität“ mit einem einfachen Rückgriff auf eine gesicherte und allgemein anerkannte lutherische Konsensposition gewissermaßen „geschäftsmäßig“ zu behandeln.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Gottes Wort – vielfältig und eindeutig</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Eine lutherische Kirche, die sich als „Kirche des Worts“ versteht und ihre einzige Lehrautorität aus Gottes Wort (sola scriptura) bezieht, kommt nicht umhin, gewissenhaft nach dem biblischen Befund zum Thema zu fragen. Vier Textgruppen gelten als die klassischen Belegstellen der Bibel. Dabei ist immer der jeweils übergreifende theologische Zusammenhang zu berücksichtigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.1 Die Erzählungen von Sodom (1. Mose 19) und Gibea (Richter 19)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nach herkömmlicher Auffassung haben sich die Männer von Sodom versuchter homosexueller Nötigung schuldig gemacht, als sie von Lot drei Gäste forderten, „um sie zu erkennen“. Das Wort „erkennen“ steht häufig -wenn auch durchaus nicht immer – für „Geschlechtsverkehr haben“. Der Gesamtzusammenhang der Sodomgeschichte klärt die Wortbedeutung von „erkennen“ eindeutig, wenn Lot, um seine Gäste zu schützen, seine Töchter anbietet: „Die haben noch keinen Mann erkannt, die will ich herausgeben unter euch, und tut mit ihnen, was euch gefällt.“ Ganz ähnlich wird die Gibea-Erzählung überliefert. So war gewiss homosexuelles Verhalten nicht die einzige Sünde Sodoms, aber eben doch eine davon – weshalb die Stadt unter Gottes Gericht fiel und vernichtet wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.2 Bezugsstellen aus dem Heiligkeitsgesetz (3. Mose 18 und 3. Mose 20)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Du sollst nicht bei einem Mann liegen wie bei einer Frau, es ist ein Gräuel“ (18,22). „Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen“ (20,13).Was hier völlig unzweifelhaft als homosexuelle Handlung zwischen Männern zu verstehen ist, wird von Kritikern als homosexuelle Variante der im Altertum weit verbreiteten Tempelprostitution gedeutet: Die Bibel lehne – so sagen diese (1) – im 3. Mosebuch als Gräuel nicht allgemein Homosexualität ab, sondern Formen ritueller homosexueller Prostitution. Einen stimmigen Beleg zu dieser Engführung bleiben die Kritiker schuldig. In gleichem Zusammenhang (3. Mose 18,6-20) sind ja auch Handlungen erwähnt, die keineswegs auf einen kultischen Kontext weisen. Die Bibel selbst rechtfertigt somit diesen Versuch der Engführung nicht. Ein weiterer Einwand (2) setzt grundsätzlicher an, indem er das gesamte Heiligkeitsgesetz als für uns Heutige für ungültig erklärt. Wenn es gälte, so sagt man, dann dürften wir auch heute keine Schalentiere genießen (3. Mose 11,10f) und müssten konsequenterweise – horribile dictu – bei Ehebruch die Todesstrafe (3.Mose 20, 10) vollziehen. Ein solcher Einwand verkennt das mit Christus wirksam gewordene Evangelium, woraufhin theologisch zu unterscheiden ist zwischen dem Zeremonial-, dem Justizial- und dem Moralgesetz. Ersteres und Zweites sind in der Tat aufgehoben durch das „allgenugsame“ Opfer Jesu Christi am Kreuz. Keine Versöhnungsleistungen sind mehr zu erbringen, denn „die Strafe liegt auf ihm, auf dass wir Frieden hätten, und durch seine Wunden sind wir geheilt“ (Jes 53,5). Das Moralgesetz aber, also die Bewertung dessen, was vor Gott gut und böse ist, gilt fort, wird in den Evangelien von Jesus bestätigt (Mt 5,17ff) und in seiner Gültigkeit geradezu zugespitzt („… ich aber sage euch…“, Mt 5,22.28.32.34.3.44).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.3 Das Eingangskapitel des Römerbriefes (Röm 1,26-27)</strong>„Darum hat sie Gott dahin gegeben in schändliche Leidenschaften; denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr vertauscht mit dem widernatürlichen; desgleichen haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen und sind in Begierde zueinander entbrannt und haben Mann mit Mann Schande getrieben und den Lohn ihrer Verirrung, wie es ja sein musste, an sich selbst empfangen.“ Der Apostel Paulus denkt – wie das Alte Testament und das gesamte Judentum – vom 1.Gebot her: „Ich bin der Herr, dein Gott, du sollst ….“. Nach der Eingangsthese „Der Gerechte wird aus Glauben leben“ (Röm 1,17), die das Alte Testament zitiert (Habk 2,4) und dem Römerbrief sein Thema („Rechtfertigung“) gibt, behandelt der Apostel die universale Sündenverfallenheit des Menschen aufgrund der Abkehr von Gott und dessen Gebot und führt schlüssig den Gedankengang zur Notwendigkeit der Rechtfertigung durch Gottes Gerechtigkeit, die im Evangelium offenbart wird. Folge des Abfalls: „Gott hat sie dahin gegeben“– in die Verfinsterung des Herzens, die in der Selbstschändung des Leibes zum Vorschein kommt (1,24). „Dahingegeben“ (Röm 1,24.26.28) zu sein, ist kein missliches Geschick. Gott ist der Handelnde. ER ist es, der dahingibt, preisgibt, ausliefert. Gott vollstreckt somit ein Urteil. In homosexueller Neigung und Praxis verkehrt sich (<em>para physin</em> = wider die Natur, Röm 1,26) Geschlechtlichkeit als schöpfungsmäßig gute Gabe Gottes in deren Gegenteil und dies nicht in vermeintlicher Freiheit eines starken und positiven Lebensgestaltungswillens, sondern als Verhängnis der Sünde, der Abkehr von der Heiligkeit Gottes. Somit erklärt der Apostel Homosexualität keinesfalls etwa als eine (bessere oder schlechtere) Variante, sondern – im exakten Wortsinn! – als eine „Per-Version“ von Geschlechtlichkeit (Röm1,23.25.26). HS ist somit heftiger Ausdruck einer tiefen Beziehungsstörung, von der Martin Luther in seiner für evangelische Theologie grundlegenden Römerbriefvorlesung aussagt: „Wenn einer solchen Leidenschaften verfällt ,dann ist dies ein Zeichen dafür, dass er Gott verlassen, einen Götzen angebetet und die Wahrheit Gottes in Lüge verkehrt hat.“ Demgegenüber bestehen Einwender (3) auf einer Unterscheidung von wilder promiskuitiver homosexueller Praxis einerseits und rücksichtsvoll und treu gelebter homosexueller Paarbeziehung andererseits. Eine solche Unterscheidung kann man – freilich nur im Sinne der Begrenzung schädlicher Folgen der Sünde– vernünftigerweise nachvollziehen. Sie ist aber vor dem Hintergrund des Römerbriefes keinesfalls in der Lage, das Verhängnis der tiefgreifenden Beziehungsstörung des Menschen zum heiligen Gott irgendwie zu lindern, zu mäßigen oder gar aufzuheben.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p><strong>2.4 Die Lasterkataloge im paulinischen Schrifttum (1 Kor 6,9-11 und 1 Tim 1,9-10)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Oder wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht ererben werden? Lasst euch nicht irreführen! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, Ehebrecher, Lustknaben, Knabenschänder, Diebe, Geizige, Trunkenbolde, Lästerer oder Räuber werden das Reich Gottes ererben. Und solche sind einige von euch gewesen. Aber ihr seid rein gewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes“ – so im 1. Korintherbrief und ähnlich im 1. Brief an Timotheus. Diese so genannten Lasterkataloge reihen zwischen Ehebrechern und Dieben, bzw. zwischen Totschlägern und Menschenhändlern die „Lustknaben“/„Weichlinge“ und „Knabenschänder“ ein, was auf die im Altertum weitverbreitete Päderastie deutet, bei der ältere Männer mit heranwachsenden Jungen verkehrten. Kritiker (4) wenden ein, dass wegen dieser Bestimmung von Sonderformen homosexuellen Fehlverhaltens auf Grund der beiden Lasterkataloge keine generalisierende Ablehnung der Homosexualität an sich getroffen werden könne. Dieser Einwand bricht unter der genaueren Betrachtung (5) der Übersetzungsunschärfe Luthers jedoch zusammen: „<em>Malakos</em>“ übersetzt Luther mit „Weichling“, die Revisionsausgabe der Lutherbibel von 1984 mit „Lustknabe“. Gemeint ist eine Person, die homosexuelle Handlungen an sich ausüben lässt. „<em>Arsenokoites</em>“ übersetzt Luther mit „Knabenschänder“. Gemeint ist ein Mann, der mit einem anderen Mann Geschlechtsverkehr hat. Die einen sind die aktiven, jene die passiven Partner des gleichgeschlechtlichen Verkehrs zwischen Männern. Die Aussagen lassen sich also nicht begrenzen auf den Verkehr zwischen Männern und heranwachsenden Knaben. An erster Stelle werden die „Unzüchtigen“ genannt. „Unzucht“ (porneia), die „Unfähigkeit, sich selbst zu zügeln“ ist ein Grundlaster, dass einen „Sitz im Leben“, nicht in den Hüften hat, sondern das vielmehr aus dem Herzen kommt und den Menschen unrein macht (Mk 7,20f; Mt 15,18f). Gemeint ist jede Form geschlechtlicher Kommunikation außerhalb der Ehe, und unter „Ehe“ – das zu betonen, ist heute erforderlich geworden – ist selbstverständlich die „Ehe von einem Mann mit einer Frau“ zu verstehen. Somit ist mit dem Begriff „<em>porneia</em>“ auch das gesamte Feld der Homosexualität entschieden ablehnend beurteilt. So lässt sich zusammenfassend sagen: „Die biblischen Aussagen des AT und NT beurteilen Homosexualität, auch wenn zeit-, religions und rechtsgeschichtliche Bedingungen extrapoliert werden, negativ als ein Verhalten, das nicht sein soll und in der Gemeinde, mindestens für andere erkennbar, nicht geduldet werden kann.“ (Friedrich Seegenschmidt (6) Diese Ablehnung kommt verschiedentlich -zum Teil für unsere heutigen Ohren in außergewöhnlich drastischer Sprache &#8211; zum Ausdruck:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Stimmen namhafter Theologen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">3.1. Martin Luther: „Wenn einer solchen Leidenschaften verfällt, so ist dies ein Zeichen dafür, dass er Gott den Rücken gekehrt, einen Götzen angebetet und die Wahrheit Gottes mit der Lüge vertauscht hat.“ (Vorl. über den Römerbrief, übertragen von E. Ellwein. 2. Aufl, München 1928. S. 38)</p>
<p style="text-align: justify;">3.2. Hans Joachim Iwand: „Darum hat sie Gott dahin gegeben. In dem Verfall ist Gottes Hand spürbar, er zwingt die Menschen dahinein, in diesen Schlamm und diese Nacht. Er will sie schmecken lassen, was die Dinge wert sind, die sie anbeten und vergötzen…“(Ausgewählte Predigten, hg von H.-H. Eßer u.H. Gollwitzer, Nachgelassene Werke Bd. 3.München 1967, S. 99)</p>
<p style="text-align: justify;">3.3. Karl Barth: „Die Homosexualität ist eine physische, psychische und soziale Krankheit; das Phänomen von Perversion, Dekadenz und Sittenverfall tritt auf, wenn der Mensch sich der Gültigkeit der göttlichen Verordnung widersetzt.“ (Kirchliche Dogmatik, III/2, Zürich 1955, S.229)</p>
<p style="text-align: justify;">3.4. Helmut Thielicke: Homosexualität – „libido-konditionierte Mißachtung des Nächsten“ – „den anderen Sünden gleichgestellt“ – „auf einer Linie mit dem Götzendienst, vor- und außerehelichem Verkehr, Habsucht, Alkoholismus und Diebstahl“ –„nicht auf einer Ebene mit der normalen geschaffenen Ordnung der Geschlechter“ – vielmehr eine Verzerrung und Entsittlichung der Sexualität“ – „Der Homosexuelle soll seine Neigung nicht bejahen oder gar idealisieren, sondern in Frage stellen und sich um eine ärztliche wie seelsorgerliche Therapie bemühen.“ (The Theologico-ethical Aspect of Homosexuality. In: E. Batchelor (Hg), Homosexuality and Ethics, S. 97).</p>
<p style="text-align: justify;">3.5. Wolfhart Pannenberg: “Die biblischen Urteile über homosexuelles Verhalten sind eindeutig in ihrer mehr oderweniger scharfen Ablehnung, und alle biblischen Aussagen zu diesem Thema stimmen ausnahmslos darin überein.“„In der Gesamtheit des biblischen Zeugnisses wird also die Abwendung des Menschen von Gott besonders eklatant zum Ausdruck gebracht. Dieser Befund setzt dem Urteil einer an die Autorität der Schrift gebundenen Kirche zum Thema der Homosexualität sehr enge Grenzen, zumal die biblischen Aussagen zu diesem Thema das negative Gegenstück zu den positiven Anschauungen über die schöpfungsgemäße Bestimmung des Menschen in seiner Sexualität bilden, so dass es sich also keineswegs um marginale Urteile handelt, die ohne Schaden für die christliche Botschaft im ganzen vernachlässigt werden könnten.“„…eine Kirche, die sich dazu drängen ließe, homosexuelle Betätigung nicht mehr als Abweichung von der biblischen Norm zu behandeln und homosexuelle Lebensgemeinschaften als eine Form persönlicher Liebesgemeinschaft neben der Ehe anzuerkennen, eine solche Kirche stünde nicht mehr auf dem Boden der Schrift, sondern im Gegensatz zu deren einmütigem Zeugnis. Eine Kirche, die einen solchen Schritt tut, hätte darum aufgehört, evangelische Kirche in der Nachfolge der lutherischen Reformation zu sein.“ (Maßstäbe zur christlichen Urteilsbildung über Homosexualität. In: Beiträge zur Ethik, Göttingen 2004, S. 100ff.)</p>
<p style="text-align: justify;">3.6. Trutz Rendtorff: „Umbewertung der Homosexualität – diese Außerkraftsetzung der biblischen Norm für den Umgang mit diesem Problemfeld in der christlichen Ethik &#8211; kein möglicher und sinnvoll zu begründender Weg.“ „Die Reduktion von Normen und ethischen Kriterien auf das Geltenlassen natürlicher Dispositionen bedeutet eine Bankrotterklärung der Ethik.“</p>
<p style="text-align: justify;">3.7. Ulrich Wilckens: „… zur Rechtfertigung der Sünder gehört nachdem Apostel Paulus entscheidend, dass sich der, der sie im Glauben annimmt, von ganz bestimmten Lebensweisen löst. Selbstverständlich gehört nach dem ganzen Neuen Testament zur „Heiligung“ eines Christen notwendigerweise, sich in seinem Leben von solchem Tun zu distanzieren und in seinem Leben davon freizuhalten. Es kann keine Rede davon sein, es gebe nach der Heiligen Schrift „keine ethische Häresie“. „Manchmal gewinnt man den Eindruck, als sei unter heutigen Christen das Zutrauen im Schwinden, dass Gottes Gebote ihre Wahrheit darin haben, auch modernes Leben vor lebensschädlichen Tiefenwirkungen zu bewahren.“(Gottes Wort ist der alleinige Maßstab, idea-Spektrum 9/2003, S. 22)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Das Kirchenwort – die &#8220;Fürther Erklärung&#8221; von 1993</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Solcher vielfältige, aber eindeutige Schriftbefund trifft auf die vorfindbare Wirklichkeit homosexuellen Denkens, Lebens und öffentlichen Agierens in der Gegenwart. Die so genannte „Fürther Erklärung“ vom Nov. 1993, eine „Stellungnahme der Landessynode zu Fragen der Homosexualität“, spricht in diesem Zusammenhang wiederholt von der Homosexualität als einer „Gegebenheit“. Es war im Entstehungsprozess dieser Erklärung nicht möglich, die federführenden Autoren zum Verzicht auf diesen Ausdruck zu bewegen. Er wurde von den einen wegen seiner sprachlichen Nähe von „Gegebenheit“ zu einer theologisch als unzutreffend zu bezeichnenden vermeintlichen „guten Gabe Gottes“ im Sinne einer Schöpfungsvariante abgelehnt, von den anderen als der inzwischen im deutschen Protestantismus eingeführte Fachbegriff verteidigt. Darin kündigt sich die Entscheidung der Fürther Erklärung zugunsten der normativen Kraft des Faktischen gegenüber dem eindeutig Homosexualität ablehnenden Gesamtbefund der Heiligen Schrift als erklärungs–leitend an. In dem Dilemma, zwischen dem eindeutigem Schriftbefund und der vorfindbaren Wirklichkeit von vielfältig gelebtem homosexuellen Leben (auch im Raum der Kirche) entscheiden zu müssen, griff man auf dem Weg zur Wort-Findung auf ein Kunstmittel zurück, den differenzierten Konsens: „In der Beantwortung dieser Fragen gibt es in Kirche und Theologie unterschiedliche Positionen bzw. Akzentsetzungen. Die einen heben besonders hervor … , die anderen verweisen auf …“. Bei Lehrgesprächen auf dem internationalen ökumenischen Parkett hatte das Mittel des differenzierten Konsenses in den zurückliegenden Jahrzehnten tatsächlich erfreulich Bewegung im Sinne der Annäherung konfessioneller Standpunkte ermöglicht. Für die innerkonfessionelle Meinungsbildung in zentralen Fragen der Lehre und des Lebens allerdings bleibt dieses Mittel ungeeignet, weil dem Bekenntnis verpflichtet davon auszugehen ist, dass die erhellende Kraft der Schrift als dem lebendigen Wort Gottes (viva vox) – unbedingt – zuzutrauen ist, dass sie zu Klarheit in Lehre und Leben verhilft (7). Der Erklärungsnotstand der evangelischen Kirche in zentralen Fragen von Lehre und Leben offenbart sich als Krise der Gegenwartstheologie, deren Vertrauen in die Lebendigkeit des göttlichen Wortes offensichtlich gebrochen ist (8), (9).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5. Der anthropologische Sachverhalt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Welches ist aber die „Gegebenheit“, vor der die evangelischen Kirchen in Deutschland seit zwei Jahrzehnten zunehmend in Erklärungsnotstand geraten?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5.1. Forschungsrichtungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hatte man noch in den 60er Jahren drei unterschiedliche Erklärungsmodelle für Homosexualität angenommen, nämlich:- biologisch orientierte Theorien (HS beruhe auf erfahrungsunabhängigen biologisch-genetischen Gegebenheiten),- psycho-sozial orientierte Theorien (HS sei umweltbedingt, also erfahrungsabhängig, und werde erworben),- Konvergenztheorien (der HS liege eine biologische Disposition zu Grunde, deren Realisierung umweltabhängig sei), so setzt sich seit den 70er Jahren in Folge der Zwillingsforschung die Erkenntnis durch:- „Die Psychologen werden sich einig darüber, dass der homosexuelle Mensch nicht geboren, sondern gemacht wird.“ (L. Hatterer)- „Die genetische Theorie der Homosexualität ist heute allgemein verworfen.“ (Masters und Johnson).- „Erbliche und hormonelle Einflüsse scheiden nach dem augenblicklichen Stand der Erkenntnis als Entstehungs- und Steuerungsfaktoren aus.“ (Naujokat) Dennoch wird zuweilen auch heute die Annahme vertreten, dass Homosexualität auf einer frühen hormonellen Dysfunktion als Reifungsstörung beruhen könnte. In solchen eher sehr seltenen Fällen kann die Identifikation mit dem eigenen Geschlecht jedoch mit gezielten Hormongaben behutsam angebahnt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5.2 Forschung und Berichterstattung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In den Jahren von 1970 bis 1995 haben sich die Forschungsaktivitäten auf Grund des starkerwachten gesellschaftlichen Interesses auffällig verdichtet. Das Medieninteresse allerdings war fast ausschließlich auf solche Ergebnisse gerichtet, die eine irgendwie biologische Bedingtheit der Homosexualität belegen können sollten. Dafür signifikant ist ein journalistisches Kettenereignis des Jahres 1993, dem Jahr der Fürther Erklärung:</p>
<p style="text-align: justify;">- November 93: Verabschiedung der Fürther Erklärung</p>
<p style="text-align: justify;">- Sept.- Okt. 93: Entwurf der Fürther Erklärung und innersynodaler Beratungsprozess.</p>
<p style="text-align: justify;">- August 93: Das Magazin DER SPIEGEL bringt die Titelreportage vom (behaupteten) Erweis der genetischen Bedingtheit der HS.</p>
<p style="text-align: justify;">Frühsommer 93: Die Vorlage dazu gab das amerikanische Magazin NEWSWEEK.</p>
<p style="text-align: justify;">Frühling 93: NEWSWEEK bezog sich wiederum auf Publikationen in dem amerikanischen Wissenschaftsmagazin SCIENCE.</p>
<p style="text-align: justify;">Winter 92/93: Der New Yorker Forscher LeVay stellte seine Ergebnisse zur Gehirnforschung zur Verfügung, die SCIENCE kommentierend aufnahm. Worum ging es? LeVay (10) und seine Forschergruppe hatten in den 80er Jahren die Gehirne von 41 menschlichen Leichen untersucht, darunter von 18 homosexuellen Männern. LeVay fand heraus, dass die so genannten „Kerne“ (INAH3) im Mittelhirn (Hypothalamus), die bei Männern normalerweise deutlich größer sind als bei Frauen, allerdings bei den untersuchten homosexuellen Männern mit denen von Frauen in gleicher Größe waren. Auf dem Weg des journalistischen Informationstransports wurde daraus allmählich die Behauptung des wissenschaftlichen Erweises der genetischen Bedingtheit von Homosexualität, die LeVay später heftig bestritt, jemals intendiert zu haben. Kontrollforschungen konnten diesen Zusammenhang auch nicht belegen. Und LeVays eigene weiterführende Forschungen führten zu der Erkenntnis: Nicht in der auffälligen Größe dieser INAH-3-Kerne liege HS – sozusagen genetisch – begründet, sondern umgekehrt: Eine fortgesetzte homosexuelle Lebensweise hätte Rückwirkungen auf die Ausprägung des Gehirns, insofern als dadurch diese „Kerne“ sich parallel zu anderen Erfahrungen permanent abweichender Lebensweise (LSD, Alkohol) deutlich verkleinerten. Interessanterweise ist die Verwechslung von Ursache und Folge im Umfeld der naturwissenschaftlichen Forschung um die Bedingtheit von Homosexualität in dieser Zeit ein häufig anzutreffendes Phänomen, was die journalistische Verarbeitung als interessegeleitet – oder ist nicht korrekter zu sagen: als ideologiebesetzt?– entlarvt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5.3 Die Ätiologie der Homosexualität</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie aber kann das Zustandekommen (Ätiologie)von HS erklärt werden? Die von dem niederländischen Psychotherapeuten van Aardweg weltweit gesammelten und schon 1985 erstmals bereit gestellten Studien zur Homosexualität aus 10 voneinander unabhängigen Forschungsinitiativen erbringen verblüffend übereinstimmende Erkenntnisse (11): „Die (gestörte) Familie ist der Architekt der Homosexualität.“ (Bieber (12) In späteren Jahren (meist zwischen dem 12.und 17. Lebensjahr) sich artikulierende Gleichgeschlechtlichkeit beruht auf massiver Verletzung der noch sehr plastischen Seele eines jungen Menschen in seiner frühen Kindheit. Ein Kind, das in seiner Reifung ganzheitlich auf Vater und Mutter und deren gesunde Beziehung zueinander angewiesen ist, kann erhebliche Entwicklungsstörung in seiner Identitätsbildung erfahren, wenn einer der beiden Elternteile (oder beide) nicht wirklich in seiner jeweiligen Geschlechterrolle „zu Hause“ ist. Das löst eine tiefe Sehnsucht aus. „Wir können“– so der Therapeut und Seelsorger Markus Hofmann – „die lebensgeschichtlichen Zusammenhänge nur verstehen, wenn wir uns zunächst die Funktion von geschlechtlicher Identität verdeutlichen. Sie ist die Instanz im Menschen, die ihm hilft,- sich als Mann oder Frau in einem Körper zu erleben (core gender identity),- sich als Mann oder Frau bestätigt zu fühlen (gender identity),- sich als Mann oder Frau mit männlicher oderweiblicher Kraft zu empfinden (genitale Vollwertigkeit). Identität funktioniert dabei wie ein Sicherheitsgefühl. Wenn es vorhanden ist, ist es kaum zuspüren und zu beschreiben. Wird es aber diffus empfunden oder ist es verloren gegangen, dann sehnt man sich danach zurück oder versucht alles, um diese Sicherheit wieder herzustellen. Diese Sicherheitsinstanz, die uns darüber Auskunft gibt, wer wir sind, ist etwas, das wir in unserem Leben im Dialog mit der Umwelt langsam aufbauen. Für den Mann und die Frau ist dabei der Dialog mit dem gleichgeschlechtlichen Elternteil und in der Gruppe der gleichgeschlechtlichen Altersgenossen von großer Bedeutung. Wird dieser Dialog … erschwert oder verhindert, dann können sich die Sicherheit und die Gewissheit, Frau oder Mann zu sein, als eigenes inneres Bewusstsein nur schwer aufbauen. „Was bleibt, ist ein diffuses Gefühl von Identität, das meist große Angst, Unsicherheit, Minderwertigkeit und Hunger nach Bestätigung und Selbstvergewisserung nach sich zieht. Dieser in der Lebensgeschichte verankerte Hunger führt letztlich dazu, dass Betroffene versuchen, mittels illusionärer Sexualität diesen zu stillen.“ (13)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5.4 Die Muster für Störungsabläufe sind vielfältig verschieden.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In – der Kürze halber -  sehr grober Vereinfachung seien einige beispielhaft hier angedeutet:</p>
<p style="text-align: justify;">1) Benny wächst in einer vaterlosen Familie auf. Seine Mutter hat das Kind nicht gewollt und findet kein Verhältnis zu ihm. Sie ist sehr viel von zu Hause abwesend und verhält sich zu ihm emotional distanziert. Das Verlangen nach Liebe und Zärtlichkeit des Kindes wehrt sie mit Zeichen des Ekels und der Lästigkeit ab. Benny wird überwiegend von seinem großen Bruder Ralf betreut. Ralf ersetzt weithin zugleich Vater und Mutter. Ralf ist außerordentlich zärtlich zu Benny. Benny lernt: Es ist gut, ein kleiner Junge zu sein. Da werde ich vom großen Ralf umsorgt und geliebt. Als Benny 15-jährig erfahren muss, dass Ralf aus dem Familienverband wegzieht, wünscht er sich einen Ralf-Ersatz; eine ruhelose Suche nach ralf-ähnlichen jungen Männern setzt ein. Wenn er auf solche trifft, versucht er sie zu umwerben und an sich zu fesseln.</p>
<p style="text-align: justify;">2) Die 22-jährige Gerda hatte nach jeweils schnellem Scheitern von Jung-Männer-Bekanntschaften und ständigem Unglücklichsein in Beziehungssachen den Rat bekommen, eine Therapeutin aufzusuchen. Diese filtert in einer der vielen Sitzungen das Faktum des wiederholten kleinkindlichen sexuellen Mißbrauchs durch ihren Vater heraus. Gerda hatte diese Vorgänge verdrängt. Sie durchleidet den Schmerz ihrer Kindheit erneut heftig und findet Trost in der Umarmung einer Freundin, die sie stark an ihre inzwischen verstorbene Mutter erinnert. Gerda verliebt sich in die Freundin.</p>
<p style="text-align: justify;">3) Paul ist Zwillingsbruder von Peter. Ihr Vater ist kleinwüchsig, arbeitslos, Alkoholiker. Die Mutter „schmeißt den Laden“. Sie beschafft das Familieneinkommen und führt den Haushalt mit einem straffen Regiment, nicht immer gut organisiert, mit gewaltigem Auftreten und harschen, oft sehr unberechenbaren Anweisungen. Diesem Regiment beugen sich alle, der Vater und auch drei weitere Kinder. Paul hat im Alter von 3 bis 8 mit einer sehr schweren Bronchialerkrankung zu tun, die ihn auch emotional stark belastet und in seiner körperlichen und seelischen Entwicklung zurückwirft. Aus der 1. Klasse wird er, weil er den Belastungen nicht gewachsen ist, zurückgestellt. In diesen labilen Jahren mit vielen Krankenlagern erlebter &#8211; er mehr als Peter &#8211; den Vater hautnah als völligen Versager. Sein Zwillingsbruder lernt in dieser Zeit, sich über Widerwärtigkeiten hinweg- und im Leben durchzusetzen. An ihm kann sich Paul nicht messen. Persönliche Stärke erlebt Paul erst später, nämlich in der intimen Gemeinschaft mit gepflegten, sicher auftretenden freundlichen jungen Männern, von denen er fasziniert ist und mit denen er sich identifiziert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>5.5 Erkenntnisse aus der Biographiearbeit</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Solche und eine inzwischen unüberschaubar umfangreiche Sammlung von Dokumenten aus der internationalen Biographiearbeit belegen, dass die angebliche „Gegebenheit“ der männlichen wie der weiblichen Homosexualität in Wahrheit nur als ein „Gewordensein“ verstehbar ist. Ein Satz wie dieser: „Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen sind homosexuell veranlagt“ (Katholischer Katechismus, 1993), ist nicht mehr auf der Höhe der Erkenntnis, wenn man mit „veranlagt“ die Vorstellung von unwiderruflicher Vorgegebenheit verbindet. Im gleichen Jahr (1993, dem Jahr der Fürther Erklärung) ist aus dem Mund des Fachmanns zu hören: „Man darf allgemein feststellen, dass aus neueren psychiatrischen Erkenntnissen Homosexualität als eine „narzisstische Neurose“, das heißt als eine im Wesen „frühe Störung“ aufzufassen ist. Hierunter versteht man eine Entwicklungsstörung, die vor allem das Körperbild und damit verbunden die Geschlechtsidentität des Mannes oder der Frau störend beeinträchtigt. Hinzu kommen die Störungen wichtiger Ich-Funktionen. Es handelt sich also um eine Form von Pathologie, das heißt einer krankhaften Störung, die im Wesen behandlungsbedürftig ist.“ (Erwin Scharrer, Klinik Hohe Mark) Die Milieus und deren auslösende Faktoren sind durchaus verschieden. Auch kann nichtbestätigt werden, dass bei Vorliegen gewisser Faktoren zwangsläufig die Ausbildung von HS zu erwarten ist. Ferner belegt die Zwillingsforschung (wie im Fall von Paul und Peter), dass zur Genese von HS in die Beziehungsstörungen desselben Milieus noch weitere labilisierende Faktoren (bei Paul die chronische Erkrankung) einwirken, ehe sich der Hang zur Gleichgeschlechtlichkeit zu festigen imstande ist. Aber offensichtlich stellt sich das gestörte Beziehungsdreieck von Vater, Mutter und Kind mit extremen Ausprägungen der Geschlechterrolle eines oder beider Elternteile als konstitutiv dafür dar, dass das Identifikationslernen des Kindes – als Persönlichkeit beheimatet in seinem eigenen (biologischen) Geschlecht zu sein – behindert ist. HS ist somit eine Identifikationsstörung der gesamten Person mit Auswirkungen auf verschiedene Persönlichkeitsbereiche, vor allem mit sehr starken Auswirkungen auf den hochsensiblen Bereich des Sexualverhaltens. Die Ausprägung der homosexuellen Neigung selbst kann bei unterschiedlichen Menschen dabei verschieden stark sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6. Die Aufgabe der Seelsorge</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6.1 Der Weg der Seelsorge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn die Weltgesundheitsbehörde (WHO) seit ihrer damaligen Präsidentin Buntland (90-er Jahre) bei Homosexualität nicht von Krankheit spricht, dann gibt es im Blick auf die gesellschaftliche Stellung von Betroffenen dafür gute Gründe. Erschwert allerdings wird dadurch das Bewusstsein für Veränderbarkeit. Veränderung– von Homoaktivisten gelegentlich als menschenverachtender unmöglicher Versuch zur „Umpolung“ diffamiert – setzt allerdings den Willen zur Veränderung und zur Geduld voraus. Unter diesen Voraussetzungen kann der therapeutische Weg zur Veränderung gesucht und verantwortet werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, sind die Aussichten auf eine Besserstellung bis hin zur völligen „Ausheilung“ sehr gut. Menschen, die Veränderung von der Homosexualität zur Heterosexualität gesucht und erlebt haben, berichten übereinstimmend von einem intensiven und auch schmerzvollen seelischen Prozess, den sie in der Regel über mehrere Jahre durchschritten haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6.2 Der Ansatzpunkt der Seelsorge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn HS auf frühkindlichen seelischen Verletzungen aufbaut, gehört sehr viel Mut dazu, sich diesen schmerzhaften Aspekten der eigenen Biographie zuzuwenden und über emotionale Verwundungen zu trauern. Veränderung ist nicht möglich, wenn ein Mensch sich nicht diesen tiefer liegenden, emotionalen Bedürfnissen stellt. Für diejenigen, die dagegen ihre Homosexualität ausleben, wird homosexueller Sex – so z.B. die Experten Socarides und Dannecker – gerade eingesetzt, um den seelischen Schmerz zu betäuben. Nach Socarides wird homosexueller Sex dann gebraucht, um schmerzhafte innerpsychische Faktoren emotional zu neutralisieren. Und Professor Dannecker, der sich selbst zur Homosexuellenbewegung zählt, schreibt, dass homosexueller Sex im Wesentlichen der „Aufrechterhaltung der narzisstischen Homöostase (=Gleichgewicht) diene.“ „Bei der Homosexualität würden sexuelle Kontakte gleichsam einspringen, um das gestörte psychische und narzisstische Gleichgewicht wieder auszubalancieren.“ (ChristelVonholdt (14)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6.3 Das Angebot der Seelsorge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Seelsorge steht jedem offen und bietet sich jedermann als personale Liebe Gottes in seinen Dienern an seinem Volk. Sie kennzeichnet hohe Empathie, große Geduld, Kenntnis über Auftrag und Ziel. Seelsorge ist angewandte Verkündigung in den sehr konkreten Lebenssituationen und ist auf dasselbe Ziel wie alle Verkündigung ausgerichtet: Teilhabe am Reich Gottes, das unter uns angebrochen ist, schon jetzt und auf Zukunft durch Zueignung des Evangeliums von Jesus Christus. Kompetente geduldige Seelsorge, die an den familien-biografischen Verletzungen verbunden mit personalen Fehlprägungen und Reifungsbehinderungen ansetzt, hat große Aussicht auf Wiederherstellung ganzheitlicher Identität –wie die zahlreichen Erfahrungen mit den alternativen Coming-Outs zeigen (15).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6.4 Das Ergebnis der Seelsorge</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn Seelsorge zu ihrem Ziel kommt, wird das von Betroffenen als Befreiung, als Wiederherstellung, als Stimmigkeit mit sich selbst, dabei auch als Befähigung und Neigung zu heterosexueller Liebe erfahren (zahlreiche ehemalige Homosexuelle gründen Familien). Schon in der Anfangszeit (vor 25 Jahren) der ganzheitlichen Seelsorge mit homosexuellen Menschen erreichte die Dessert-Stream-Bewegung in Kalifornien Veränderungsquoten von über 60% der Veränderungswilligen (festgestellt nach 2-jähriger intensiver Begleitung und anschließender Stabilisierungsphase von 5 Jahren) (16). Daraus folgt: Die Kirche ist aufgefordert, zu „therapeutischer Seelsorge im Sinne von Freisetzung“ ihr Personal zu qualifizieren, Seelsorger und Seelsorgesuchende dazu zu ermutigen und diese Seelsorge als eine klassische Seelsorgeform öffentlich anzuerkennen, zu fördern und selbst zu praktizieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>7. Der Personenkreis</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>7.1 Häufigkeit von homosexueller Selbsteinschätzung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die bisher repräsentativste Studie zur „Erfassung von sexueller Orientierung und Prävalenz von Homosexualität und Bisexualität“ wurde initiiert von Christoph Wagner und als so genannte Eurogay-Studie von EMNID im März 2001 durchgeführt. Sie kommt zu folgen dem Ergebnis:</p>
<p style="text-align: justify;">- homosexuelle Selbsteinschätzung von Männern: 1,3% der männlichen Bevölkerung</p>
<p style="text-align: justify;">- bisexuelle Selbsteinschätzung 2,8% der Männer, 2,5% der Frauen</p>
<p style="text-align: justify;">- homosexuelle (lesbische) Selbsteinschätzung von Frauen: 0,6% der weiblichen Bevölkerung</p>
<p style="text-align: justify;">Bemerkenswert ist</p>
<p style="text-align: justify;">a) der vergleichsweise hohe Anteil von Personen, die sich nicht als festgelegt sehen, sondern sich selbst als bisexuell empfindend einordnen,</p>
<p style="text-align: justify;">b) die niedrige Zahlenangabe zu jenem Personenkreis, der sich eindeutig auf homosexuelle Selbst-Einschätzung festgelegt hat: Gemessen an der breiten publizistischen Thematisierung der letzten Jahre, u.a. auch zur Rechtfertigung des „Lebenspartnerschaftsgesetzes“, handelt es sich um eine sehr kleine Zahl.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>7.2 Häufigkeit der Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die skandinavischen Länder, die die staatliche Regelung nach einem Partnerschaftsgesetz früher als Deutschland (vor 2000) einführten, weisen nach einer von der Deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie des Max-Planck-Instituts folgenden Häufigkeitswert auf:</p>
<p style="text-align: justify;">- 0,76 % aller Schwulen und Lesben ließen ihre Partnerschaft staatlich registrieren.</p>
<p style="text-align: justify;">- Bezogen auf die Gesamtbevölkerung ergibt sich ein Wert von 5.910 Personen.</p>
<p style="text-align: justify;">- Dieser Wert würde auf die Mitgliederzahl der Bayerischen Landeskirche bezogen einen Wert von 190 Personen ergeben, die evangelisch und in Bayern eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind.</p>
<p style="text-align: justify;">- Davon gehören einige der landeskirchlichen Pfarrerschaft in Bayern an. Auf diesen Personenkreis bezieht sich die Eingabe 68 der beiden Münchener Dekanatssynoden um eine Neuregelung des Pfarrerdienstrechtes.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>7.3 Risiken gleichgeschlechtlicher Partnerschaften</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Gleichgeschlechtliche Partnerschaften stehen dabei offensichtlich unter erheblich erhöhten Risiken: Eine Partnerschaft unter homosexuellen Männern dauert im Durchschnitt nur 1,5Jahre – und in dieser Zeit hat jeder der beiden Partner rund zwölf weitere Sexualpartner (acht pro Jahr). Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Maria Xiridou, Amsterdam (17). Dieser Befund wird von einer amerikanischen Langzeitstudie bestätigt, die feststellt, dass unter 156 homosexuellen Paaren keines zu finden war, das sich länger als fünf Jahre sexuell treu war, was in etwa bereits 1999 das auflagenstärkste deutsche Homosexuellen-Magazin „Du &amp; Ich“ mit seiner Aussage bestätigte, dass 94% aller „Männer-Ehen“ nicht länger als ein halbes Jahr dauerten. Neun von zehn Freundschaften scheiterten an belanglosen Alltagsschwierigkeiten. (18)</p>
<p style="text-align: justify;">Die Suizidrate ist bei gleichgeschlechtlichlebenden Menschen um ein Vielfaches höher als bei heterosexuellen Menschen, und das auch bei Homosexuellen in registrierten Partnerschaften, nämlich dort immerhin fast 8mal so hoch, wie eine neuere Studie aus Dänemark vom Dezember 2009 belegt, wobei der Erhebungsraum Dänemark mit seiner ausgewiesenen Liberalität und seit Jahrzehnten eingeübten hohen Toleranz insofern bemerkenswert ist, als damit der alte und immer noch oft hartnäckig erhobene Vorwurf zusammenbricht, die höhere Suizidalität von homosexuell lebenden Männern sei der Diskriminierung durch die Gesellschaft geschuldet.</p>
<p style="text-align: justify;">„Anatomie und Verletzungsgefahr beim Geschlechtsverkehr mit konsekutiver Verbreitung von Geschlechtskrankheiten belegen die Widernatürlichkeit von HS. Die Sexualorgane des Menschen sind … eindeutig für definierte Formen des Geschlechtsverkehrs (Mann-Frau) angelegt. Der nichtnatürliche homosexuelle Geschlechtsverkehr führt dementsprechend durch die damit verbundene hohe Verletzungsgefahr zu gefährlichen Geschlechtskrankheiten.“(19) Die Verbreitung von HIV und Aids &#8211; seit Jahren auf hohem Niveau &#8211; und die neuerdings enormen Steigerungsraten von Syphilis und des Hepatitis B-Virus gehen fastausschließlich auf homosexuelle Praxis zurück.(20 Wegen der extrem hohen Promiskuität homosexueller Menschen, auch von solchen, die in eingetragenen Partnerschaften leben (21), sind– statistisch gesehen – Paare in eingetragenen Partnerschaften von dieser Problematik nicht auszunehmen, wobei von dieser Aussage der kleine Teil lesbischer Partnerschaften weniger betroffen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>8. Wahrheit, Wirklichkeit und Mythos</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>8.1 Beweislage und Urteilsbildung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für Christen bedarf es keiner naturwissenschaftlichen oder statistischen Beweislage, um zu sittlichen Urteilen zu kommen. Sie sind dem Willen des Gottes verpflichtet, der sich als Freund der Menschen und des Lebens zu deren Wohl und Heil offenbart. Sollte man sich aber der Stringenz biblisch-theologischer Reflexion nicht sicher sein, dann mag seriöse biologische Forschung und der unverstellte Blick auf die vorfindbare Realität homosexueller Existenz verstehen helfen: Die im biblischen Befund konzentriert ausgesprochene Wahrheit ist durch die vorfindbare empirisch feststellbare Wirklichkeit bestätigt. Es ist somit kein Konflikt zwischen Wahrheit und Wirklichkeit auszuhalten, wenn Homosexualität für die christliche Gemeinde grundsätzlich abzulehnen ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>8.2 Homosexualität und Mythos</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wird Gegenteiliges behauptet, so steht dies unter Ideologieverdacht agiler Interessenverbände mit starkem Durchsetzungswillen undf ördert die Mythenbildung, z.B.- den Mythos, Homosexualität sei normal und biologisch festgelegt,- den Mythos, Homosexuelle könnten sich nicht ändern; wenn sie es versuchten, führte das zu starker seelischer Belastung bis zur Selbstmordgefährdung, weshalb auf Behandlung, die darauf abziele, Homosexualität zu verändern, verzichtet werden müsse;- den Mythos, wir müssten unsere Kinder lehren, dass Homosexualität ein der Heterosexualität gleichwertiger Lebensstil sei und man müsste Teenager fördern, ihre evtl. auftretenden homosexuellen Gefühle als normal anzunehmen und auszuleben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>8.3 Homosexualität und Identität</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der sich oft als emanzipatorisch gebärdende Kampf um die homosexuelle Gleichstellung ist Ausdruck der Identitätsproblematik vieler, durchaus nicht aller, Betroffener. Er ist Ausdruck der ewig ungestillten Sehnsucht nach Erfüllung. Was die Gesellschaft auch an Rechtsstellung anbietet &#8211; HS sei keine Krankheit (Therapien also bei Krankenkassen nicht abrechnungsfähig),- staatliches Partnerschaftsgesetz,- völlige Gleichstellung mit der Ehe,- Adoptionsrecht für homosexuelle Paare,- gesetzlich erlaubte Pädophilie auf der Voraussetzung wechselseitigen Einvernehmens,- Vaterschaft aus Spermienmix eines homosexuellen Paares- kirchliche Paarsegnung,- Trauung,- Zusammenleben im Pfarrhaus.- …. -es wird nicht ausreichen, weil Stillung nicht auf dem Weg der Überwindung vermeintlich rechtlicher Behinderung zu finden ist, sondern im Wesen der HS als permanenter Identitätskrise liegt. Daraus ergibt sich notwendigerweise der Appell an die Verantwortlichen der Kirche, den die Ärztin Christl R. Vonholdt so formuliert: „Eine Kirche, die Verantwortung für die Zukunft und für die nächste Generation übernehmen will, kann an diesen Fakten nicht vorbei. Sie muss sich immer wieder die Frage stellen, was Homosexualität eigentlich ist. … Wenn Homosexualität auf tiefen seelischen Verletzungen beruht, wird die Kirche an den Betroffenen schuldig, wenn sie homosexuelle Partnerschaften segnet, denn sie trägt damit dazu bei, dass seelische Verletzungen nicht heilen können, sondern betäubt und zementiert werden. Wenn Homosexualität nicht eine neue Norm, sondern doch eine Abweichung von der Norm ist, wird die Kirche an der nächsten Generation schuldig, wenn sie homosexuelle Partnerschaften segnet, denn sie führt damit unseren Kindern etwas als „gut“ und d.h. auch als nachahmenswert vor Augen, was niemals gut sein kann.“ (22)</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
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		<title>Eine Frage der Liebe Teil II</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 21:04:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arbeitskreis Bekennender Christen Bayern</dc:creator>
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		<description><![CDATA[9. Die kirchliche Ordnung und das staatliche Recht 9.1. Amtsgerechte Lebensführung: Ehe oder Ehelosigkeit Zur Darstellung kirchenrechtlicher Aspekte sei hier der Hannoveraner Kirchenrechtler Rainer Mainusch zitiert (23): „Die Frage nach der dienstrechtlichen Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Pfarrern betrifft zwar nur eine zahlenmäßig sehr kleine Minderheit von Personen. Sie hat aber in den letzten 20 Jahren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>9. Die kirchliche Ordnung und das staatliche Recht</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.1. Amtsgerechte Lebensführung: Ehe oder Ehelosigkeit</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zur Darstellung kirchenrechtlicher Aspekte sei hier der Hannoveraner Kirchenrechtler Rainer Mainusch zitiert (23): „Die Frage nach der dienstrechtlichen Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Pfarrern betrifft zwar nur eine zahlenmäßig sehr kleine Minderheit von Personen. Sie hat aber in den letzten 20 Jahren wiederholt zahlreiche Synoden und an Hand zweier Fälle aus der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers auch die kirchlichen Gerichte beschäftigt.“ „Die Regelungen der Pfarrergesetze über die Verpflichtung zur amtsgerechten Lebensführung werden im Allgemeinen so interpretiert, dass bei Pfarrern die Ehe als einzige legitime Form des Zusammenlebens gilt. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von Pfarrern sind folglich dienstrechtlich unzulässig. Normativ verstärkt wird diese Auslegung der allgemeinen Lebensführungspflicht in denjenigen Pfarrergesetzen, die wie etwa das Pfarrergesetz der VELKD zusätzlich eine besondere Dienstpflicht zur amtsgemäßen Lebensführung in Ehe und Familie enthalten.“<span id="more-5077"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.2. Pfarrerdienstrecht: Gebunden an Schrift und Bekenntnis</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Aus der Sicht des Pfarrerdienstrechts bleibt lediglich festzustellen, dass die Frage nach der sozialethischen Bewertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und in ihrem Gefolge auch die Frage nach der dienstrechtlichen Bewertung solcher Lebensgemeinschaften bei Pfarrern durch einen eindeutigen Schriftbezug gekennzeichnet ist. Die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer Veränderung dieser Bewertung stellt sich also als eine Frage nach der Bindung des Pfarrerdienstrechts an Schrift und Bekenntnis dar.“ Dabei ist zu beachten: „… nicht nur die kirchliche Gesetzgebung, sondern auch die Auslegung kirchenrechtlicher Normen ist an Schrift und Bekenntnis gebunden.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.3. Unterschiedlich begründet: Staatliches und kirchliches Recht</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Durch die Bindung an Schrift und Bekenntnis unterscheidet sich das kirchliche Recht vom staatlichen Recht. Für die Kirchen besteht daher aus ihrem eigenen Recht heraus keinerlei Notwendigkeit, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von Pfarrern nur deswegen zu akzeptieren, weil das staatliche Recht derartige Gemeinschaften auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes nunmehr ausdrücklich anerkennt und der Ehe weitgehend gleich stellt. Dies gilt umso mehr, als das jetzt geltende Recht erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass dieses Recht von den evangelischen Kirchen im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt wurde.“ „Auch das staatliche Recht verpflichtet die Kirchen nicht zu einer Anpassung an die neue staatliche Rechtslage. Auf Grund des grundgesetzlich garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts können die Kirchen in ihrem Dienstrecht vielmehr frei bestimmen, welche Anforderungen sie an ihre Mitarbeiter stellen und welche Rechte und Pflichten diese Mitarbeiter im Einzelnen haben.“ (24) „Die Freiheit zur eigenständigen Ausgestaltung des Dienstrechtes umfasst auch die Freiheit, Loyalitätspflichten im Bereich der persönlichen Lebensführung festzusetzen. Dies gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter, erst recht aber für Pfarrer.… Das europäische Recht lässt diese Freiheiten unberührt. Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der nach Art. 6 Abs.2 des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Febr. 1992 Teil des Rechts der Europäischen Union ist, schützt auch die Kirchen als Verbände, und er schützt im Ergebnis das kirchliche Selbstbestimmungsrecht in der Gestalt, die es in Deutschland insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefunden hat.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.4. Magnus consensus: Demokratie und Wahrheitsfindung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Mit den Hinweisen auf die Bindung an Schrift und Bekenntnis und die Unabhängigkeit des kirchlichen vom staatlichen Recht ist die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen einer Veränderung in der dienstrechtlichen Bewertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Pfarrern noch nicht beantwortet. Denn Schrift und Bekenntnis bedürfen der Interpretation und sind in ihrem Verständnis nicht unwandelbar. Auch das Verständnis des biblischen Zeugnisses in Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften kann sich daher grundsätzlich verändern. Nach allgemeiner Ansicht kann eine solche Veränderung jedoch erst dann auf die dienstrechtliche Bewertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Pfarrern durchschlagen, wenn die unterschiedlichen Bewertungen homosexueller Praxis und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sich einander so angenähert haben, dass sie mit einander vereinbar sind. Diese Konsensbildung ist nicht nur ein Gebot kirchenpolitischer Vernunft. Sie stellt vielmehr eine kirchenrechtliche Notwendigkeit dar.“„Um solche Prozesse in ihrer nichtjuristischen Eigengesetzlichkeit zu schützen, muss sich das Kirchenrecht auch bei der damit zusammenhängenden Änderung rechtlicher Regelungen zurück nehmen und auf eine Anwendung der normalen Mehrheitsregel verzichten. An die Stelle einer Mehrheitsentscheidung muss der magnus consensus im Sinne von Confessio Augustana, Art. I treten, also die überzeugte Zustimmung jedenfalls der weitüberwiegenden Mehrheit. Erforderlich ist eine einmütige, aber nicht unbedingt einstimmige Entscheidung…. . Eine erhebliche Zahl von Nein-Stimmen und Enthaltungen spricht gegen einen Konsens, selbst wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wird. Auch vereinzelte Gegenstimmen, denen ernsthafte, auf Schrift und Bekenntnis gestützte Bedenken zu Grunde liegen, können einen Konsens in Frage stellen.“„Weil die evangelische Kirche kein institutionalisiertes Lehramt kennt, kann der magnus consensus außerdem nicht nur in den zur Gesetzgebung berufenen kirchenleitenden Organen festgestellt werden; vielmehr müssen alle kirchenleitenden Organe daran mitwirken. Mit Rücksicht auf das Priestertum aller Gläubigen müssen darüber hinaus alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Pfarrerschaft Gelegenheit erhalten, ihre Bedenken vorzutragen und zur Diskussion zu stellen. Auch eine Beteiligung der Theologischen Fakultäten erscheint sinnvoll. Schließlich muss eine Entscheidungi m ökumenischen Kontext abgestimmt werden.“ (25)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.5. Gegenwärtige Rechtslage: Veränderung oder Konstanz?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Überlegungen zu den Möglichkeiten und Grenzen einer Veränderung in der dienstrechtlichen Bewertung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von Pfarrern ändern nichts an der gegenwärtigen Rechtslage. Nach dieser Rechtslage sind, wie gezeigt wurde, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften von Pfarrern eindeutig unzulässig. Die einschlägigen Regelungen sind geltendes Kirchenrecht, das nicht im Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis steht und darum von allen Normadressaten „ohne Sünde“ (CA XV) eingehalten werden kann und eingehalten werden muss“.(R. Mainusch) Wenn nun die Eingabe 68 der beiden Münchener Prodekanatssynoden auf- die Fürther Erklärung,- auf den rechtlichen Aspekt der Gleichstellung und- auf das europäische Antidiskriminierungsgesetz abhebt, so ist dazu auf Grund der bisherigen Erörterung zu sagen:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.5.1 Revisionsbedarf</strong>?</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher wurden kirchliche Erklärungen wegen ihrer behaupteten historischen Dignität als nicht revisionswürdig befunden (so z.B. die „Rosenheimer Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens“ von 1991, trotz unterschiedlicher Versuche der Rücknahme, ihrer Überarbeitung, auch ihrer lediglich konsensfähigen interpretierenden Ergänzung). Dagegen steht allerdings die biblische Aussage „Wir sind allzumal Sünder und mangeln des Ruhms …“ (Röm 3,23). Das gilt für den einzelnen Menschen wie für ganze Kirchentümer. Revisionsbedürftigkeit eignet uns grundsätzlich. Die reformatorische Erkenntnis „Auch Konzilien können irren“ (Martin Luther) erklärt den Bußakt für konstitutiv für kirchliche Existenz. Buße kann aber nur eine Rückfindung zur geoffenbarten Wahrheit Gottes bedeuten, nicht eine Wegentwicklung davon. Ein Umdenken (<em>metanoia</em> = Buße) im Sinne des gesellschaftlich Wünschbaren oder politisch Geforderten oder zeitgeistig Chiquen brächte eine Kirchenleitung in Gegensatz zu ihren eigenen Grundlagen. So entfremdete eine Kirche sich ihrer selbst. Die Fürther Erklärung von 1993 überschreitet in der Position des liberalen Flügels m.E. bereits den Bekenntnisrahmen, insofern als sie „im individuell-seelsorgerlichen Bereich eine segnende Begleitung homophiler Menschen in ihrer Partnerschaft für möglich“ hält, wo doch eine Kirche keinen Segen anbieten kann, der nicht von Gott gestiftet wäre. Homosexuelle Lebensform, natürlich auch die paarweise, steht unter der ganz erheblichen Kritik der göttlichen Willensäußerung (s. Abschnitt2.). Jede weitere Veränderung der Fürther Erklärung im Sinne der Anpassung an Zeitgeistforderungen bedeutet eine weitere Entfremdung nicht nur von der theologisch-konservativen, sondern auch von der theologisch-liberalen Position, vor allem aber von Schrift und Bekenntnis.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.5.2.</strong> „Gleichstellung“ ist ein vernünftiger, dem allgemeinen Frieden dienlicher Grundsatz. „Gleich“ gestellt kann aber nur werden, was „gleich“ ist. Nachdem eine homosexuelle Partnerschaft weder juristisch noch erst recht nicht theologisch-ethisch (s. 2.4) einer Ehe „gleich“ ist, kann auch keine Gleichstellung erfolgen. Die Eingabe greift mit dem Aspekt der Gleichstellung sachlich und juristisch daneben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.5.3 „EU-Antidiskriminierungsgesetz“</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso greift die Argumentation mit dem „EU-Antidiskriminierungsgesetz“ (26) daneben, weil sie verkennt, dass auch das EU-Recht ebenso wie das nationale staatliche Recht den Religionsgemeinschaften einen Sonderrechtsraum zugesteht, der aus deren jeweiligem Bekenntnis begründet ist. Hierin drückt sich die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit aus, die auch die EU-Richtlinie zur Gleichstellung achtet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6. Künftige Rechtslage: Geltung oder Beliebigkeit?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Bis heute maßgeblich für das Pfarrerdienstrecht einer lutherischen Kirche in Deutschland ist die Vereinigte Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD). Dieses Recht soll nun in Kürze in EKD-Recht übergehen, wobei – dem Vernehmen nach – beabsichtigt sein soll, es so zu gestalten, dass die Frage der Möglichkeit des Zusammenlebens-/wohnens von gleichgeschlechtlichen Paaren im evangelischen Pfarrhaus den einzelnen Gemeinden, also den Kirchenvorständen, zur Entscheidung übertragen werden soll. Dies würfe nun zwangsläufig mehrere Probleme unterschiedlicher Art zugleich auf:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.1.</strong> Der Differenzierte Konsens würde als juristisches Prinzip festgeschrieben werden. Das heißt: Gemeinden derselben Landeskirche könnten unterschiedlich entscheiden, die Kirche hätte keine einheitliche Regel. Die entsprechende Rechtsformulierung würde dann so lauten: Die einen können das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus gestatten, die anderen können es genauso verbieten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.2.</strong> Die Kirche als Ganze hätte in der wichtigen theologisch-ethischen Frage von Ehe, Homosexualität und Pfarramt keine in sich stimmige Lehrauffassung,– damit auch keine konfessionelle Lehrautorität. Als Konfessionskirche würde sie in ihrer bekenntnismäßig festgestellten Bindung an die Heilige Schrift zu keiner einheitlichen Aussage fähig sein und damit nicht fähig sein, in das Kirchenvolk und in die Gesamtgesellschaft hinein glaubwürdig Orientierung zur Gewissenbildung zu geben. Political correctness würde dann unerklärtermaßen schleichend zum Ober-Bekenntnis werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.3.</strong> Die Einzelgemeinden bzw. ihre Kirchenvorstände wären herausgefordert, jurisdikable Lehrentscheidungen zu treffen. Das würde die Gemeinde überfordern und in die Zerreißprobe werfen. Streit in den Gemeinden und Abkehr von der überstimmten Minderheit, Spaltungen und Kirchenaustritte wären die vorhersehbaren Folgen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.4.</strong> Der vom Staat grundgesetzlich garantierte Tendenzschutz der Religionsgemeinschaften würde mit Zweifeln an seiner Sinnhaftigkeit und damit seiner Rechtmäßigkeit erheblich belastet werden. Zwar gilt dieser grundsätzlich nicht nur den Großkirchen, sondern nach allgemeiner Auffassung auch deren Einzelgemeinden, insofern als im staatlichen Recht undifferenziert von „Religionsgemeinschaften“ die Rede ist. Dennoch würde mit einem uneinheitlichen Kirchenrecht innerhalb einer Konfessionskirche beim staatlichen Gesetzgeber die Frage geradezu provoziert werden, ob es im Bereich eines solch widersprüchlichen Pfarrerdienstrechtes sich überhaupt noch um eine zu schützende „konfessionelle Tendenz“ handeln könne, was den Tendenzschutz insgesamt gefährden würde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.5.</strong> Ferner: Wie sollten Kirchengerichte im Konfliktfall künftig entscheiden?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9.6.6.</strong> Angesichts der Kompliziertheit der Rechtsmaterie, wohl aber eher wegen der Unentschiedenheit kirchlicher Gremien in dieser– zugegeben – brisanten Thematik neigen Vordenker zu verkniffenen Lösungsvorschlägen: Sie empfehlen das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im „Pfarrhaus“ zu verbieten, um es in Pfarrerdienstwohnungen“(27) zu erlauben. Derlei Winkelzüge vermöchten das Entscheidungsdilemma natürlich nicht zu lösen, weil damit weder die Ethik des Zusammenlebens noch die von Schrift und Bekenntnis geforderte und übrigens auch von der Mehrheit der Gemeindegliedererwartete (28) Vorbildfunktion von Pfarrern geklärt wären.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>10. Schlussgedanken</strong></p>
<p style="text-align: justify;">So ergibt sich: Die Eingabe der Münchner Prodekanatssynoden ist eindeutig abzulehnen, weil sie mehreren Standards nicht entspricht:- der Schriftgemäßheit,- der wissenschaftlichen Redlichkeit,- der Einheit der Kirche und des ökumenischen Konsenses,- der ethischen Orientierung einer erheblich orientierungsbedürftigen Gesellschaft und- der Rechtssicherheit. Wir fordern deshalb mit dieser Schrift ein, in der innerkirchlichen Meinungsbildung gehört und beachtet zu werden. Mit dem Münchner Soziologen erklären wir: Hören in einer kosmopolitischen Welt „Um die Stimmhorizonte einer Pluralität der Stimmen füreinander zu öffnen, bedarf es nicht nur eines Rechtes der Kommunikation, sondern des Rechtes verstanden zu werden. Die Gegenwart einer Pluralität der Stimmen bleibt substantiell bedeutungslos, wenn diese Stimmen nicht mit dem Recht des Zuhörens und des Verstehens ausgestattet werden“ (Heiner Keupp). Progressiv gesonnenen Mitgliedern unserer Kirche sei in Kopf und Herz gerufen: „Gott ist nicht ein Gott des Fortschritts, sondern des Neuen“ (Paul Tillich). Das „Neue“ aber bricht auf (2Kor 5,17) unter der Voraussetzung der Abkehr vom Falschen. Nicht untaugliches „Trostpflaster“, sondern Heil und Heilung verspricht das Evangelium –grundsätzlich und ebenso ganz konkret, und zwar an jedem Einzelnen. Das zu glauben, ist eine Frage der Liebe,- der Liebe zum Heiland der Welt, der Hilfe reicht,- der Liebe zu den von Leid durch „Verprägung“ betroffenen Menschen, die sich nach erfülltem Leben sehnen,- der Liebe zum ganzen Menschenvolk, das der Orientierung zum Heil bedürftig ist. Christenmenschen stehen dafür ein, mit dem, was sie reden, und mit dem, was sie leben. Von Pfarrern in der Nachfolge der Apostel darf das erwartet werden – auf der Kanzel, in der Seelsorge und mit ihrem Leben in der Öffentlichkeit. Auch mit ihrem Leben im Pfarrhaus.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Martin Pflaumer, Mitglied der bayerischen Landessynode, Mitglied des ABC-Rates</em></p>
<p style="text-align: justify;"> <strong>Anmerkungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">(1) Siegfried Meurer, Zeitschrift für Evangelische Ethik, 1974, S 38f;</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Wolfgang Stegemann , „Schwule, Lesben – und die Ehe?“, Dokumentation/Studientag der Augustana-Hochschule (22. Nov. 2000), S 14ff; wenn Stegemann in anderem Zusammenhang im Blick auf die Ablehnung von Homosexualität in der Bibel davon spricht, es könne sich dabei um „keine ewige Wahrheit“ handeln, dann ist die Konsequenz solcher Relativierung der ethischen Gehalte alt- und neutestamentlicher Inhalte zu bedenken. Das Verbot des sexuellen Interkurses mit allen Verwandten aller Verwandtschaftsgrade wäre dann einschließlich dem pädophilen Inzest in dieser Logik ebenfalls „keine ewige Wahrheit“, wie auch das Kindsopfer vor dem Gott Moloch und der Interkurs mit Tieren (3.Mose 18/29) oder Habgier und Mord (Röm 1), Götzendienst, Diebstahl und Raub (1Kor 6), Menschenhandel, Meineid und Elternmord (1 Tim 1).</p>
<p style="text-align: justify;">(3) Hans Georg Wiedemann, „Homosexuelle Liebe &#8211; für eine Neuorientierung in der christlichen Ethik“, Kreuz-Verlag, S 81;</p>
<p style="text-align: justify;">(4) John Boswell, „The Epistle of Polycarp to the Phillipians, New York, 1979 nach Hermann Hartfeld, “Homosexualität im Kontext von Bibel,Theologie und Seelsorge”, Brockhaus,1991;</p>
<p style="text-align: justify;">(5) D.S.Bailey, “Homosexuality and the Western Christian Tradition” nach Hartfeld;</p>
<p style="text-align: justify;">(6) Friedrich Seegenschmidt, sen., “Warum eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der evangelisch-lutherischen Landeskirche nichtangestrebt werden sollte” – eine persönliche Erklärung, Erlangen, 29.11.2002;</p>
<p style="text-align: justify;">(7) Paul Althaus in „Die Theologie Martin Luthers“, Gütersloher Verlagshaus, 1961, S 77: „Die Schrift an sich selbst ist klar, sie setzt, wo sie verkündigt wird, alles ins helle Licht, da ist nichts dunkel und zweideutig. Aber von dieser Klarheit „an der Schrift selbst, wie sie daliegt“ (so Justus Jonas in seiner Übersetzung der Stelle in Luthers De servo arbitrio), ist zu unterscheiden die Klarheit „inwendig im Herzen“: Sie wird erst durch den Empfang des Geists Gottes ins Herz verliehen; von sich aus haben alle Menschen ein verfinstertes Herz und sehen „kein einziges Jota in der Schrift“. „Denn der Geist ist erfordert, um die ganze Schrift und irgendeinen Teil von ihr zu verstehen.“ Ähnlich: Bernhard Rothen, „Die Klarheit der Schrift“, Göttingen 1990;</p>
<p style="text-align: justify;">(8) Jörg Baur, „Luther und seine klassischen Erben“, J.C.B. Mohr, Tübingen, 1993; S 67: „Die reine Schrift hat ihren eigenen modus loquendi; als heilige spricht sie wie Gott (Luther: „Scriptura est sancta, quia loquitur sicut Deus“) und “Theologie, die von der Sprachführung der Schrift abweicht, ist verderblich.”</p>
<p style="text-align: justify;">(9) Jörg Baur, siehe Anm. 7, ebd. S 66: „Das Wort Gottes kommt zu uns als Gegensatz zu unserem Sinn und Verlangen. Die Welt und ihr Gott können das Wort Gottes nicht ertragen.“ (Luther: „… contra sensum et votum nostrum“);</p>
<p style="text-align: justify;">(10) LeVay, “A difference in hypothalamic structure between heterosexual and homosexual Men“ in Science, Nr. 253, S 1034-37;</p>
<p style="text-align: justify;">(11) Gerard J. M. van den Aardweg, „Das Drama des gewöhnlichen Homosexuellen – Analyse und Therapie“, Hänssler, Stuttgart, 1992, S. 156-159;</p>
<p style="text-align: justify;">(12) Irving Bieber, „A Discussion of Homosexuality – The Ethical Challenge“, Journal of Consulting and Clinical Psychology, Washington D.C.,1976;</p>
<p style="text-align: justify;">(13) Markus Hoffmann, “Homosexualität – Sichtweisen” in Weißes Kreuz – extra, Zeitschrift für Lebensfragen, Kassel; Unterschiedliche Studien sprechen von einer auffallenden statistischen Korrelation (80 bis 92 %) von sexuellem Missbrauch an kleinen Mädchen und deren späterer Gleichgeschlechtlichkeit;</p>
<p style="text-align: justify;">(14) Christl R. Vonholdt, “Der Weg der Veränderung ist nicht einfach, aber lohnend“ in „Kirche – Kultur – Homosexualität“, idea-Doku.2/2003;</p>
<p style="text-align: justify;">(15) Seelsorge mit der Erfahrung von alternativen Coming-Outs (=Freisetzung von früherer homosexueller Festlegung) machen Seelsorgeeinrichtungen wie Living Water, Wüstenstrom, Biblisch-Therapeuthische Seelsorge, Ignis, Klinik Hohe Mark, Weißes Kreuz u.a.);</p>
<p style="text-align: justify;">(16) Andrew Comiskey, „Unterwegs zur Ganzheitlichkeit – Hilfen für Menschen mit homosexuellen Empfindungen, Seelsorger und Berater“, Projektion J, Wiesbaden, 1995;</p>
<p style="text-align: justify;">(17) Maria Xiridou, Städtisches Gesundheitsamt Amsterdam, Magazin „Aids“; Ähnlich Gerard J.M. van den Aardweg in „Kann eine homosexuelle Beziehung eine Ehe sein?“, II. Kongress Mut zur Ethik, 1994, S 238: „Schon immer haben praktizierende Psychiater und Psychologen festgestellt, wie sehr der Partnerwechsel zur homosexuellen Lebensweise gehört, die man ihrem Wesen nach als süchtig bezeichnen kann. Auch Dannecker, einem bekennenden homosexuellen Autor, ist klar, dass der Partnerwechsel mit dem Wesen der Homosexualität zusammenhängt… Er ist der Mangelhaftigkeit der Versuche, homosexueller Untersucher bewusst, die … demonstrierenwollten, dass eine kleine Minderheit vielleicht doch imstande sei, dauerhafte Partnerbeziehungen zu knüpfen. Zweifellos, müssen wir in diesem Zusammenhang sagen, ist dies das psychologische Motiv des Kampfes für staatliche Anerkennung homosexueller „Ehen“.</p>
<p style="text-align: justify;">(18) Ebd. S 239: „Das Wort „Ehe“ ist also auch im Hinblick auf den Aspekt der Dauer unsinnig; in beiderlei Hinsicht – Sexualität und Dauer– ist eine homosexuelle Partnerschaft eine „Anti-Ehe“.“</p>
<p style="text-align: justify;">(19) M. Schröter-Kunhardt, Facharzt für Psychiatrie, Heidelberg in einem aktuellen Publikationsentwurf zur Thematik HS, S 3</p>
<p style="text-align: justify;">(20) Dtsch Arztebl 30.07.2008; 105 (48): „Die Aids-Epidemie stabilisiert sich auf hohem Niveau: Weltweit sind 33 Millionen Menschen infiziert, 2 Mill. Menschen sind 2007 durch HIV gestorben, etwa 2,7 Mill infizierten sich neu. In Deutschland hatte das Robert-Koch-Institut für 2007 eine Zunahme von 4 % bei neuen HIV-Diagnosen registriert, insgesamt wurden dem 2752 Neuinfektionen gemeldet. Die Zahl der Erstdiagnosen hat sich damit seit 2001 beständig erhöht. Betroffen sind hierzulande vor allem homosexuelle Männer.“</p>
<p style="text-align: justify;">(21) „… Das liegt zum Teil am Leichtsinn: Die Zahl der Schwulen, die beim Sex auf Kondome verzichten, ist gestiegen (STERN 2/2008,58). „Tatsächlich werden in Deutschland … knapp 80 % aller Syphilis-Infektionen durch Homosexuelle verursacht“ (Ärzte-Zeitung, 24.07.07; DIE ZEIT 42/2005; DIE WELT 25.01.08)</p>
<p style="text-align: justify;">(22) Christl R. Vonholdt, „Der Weg der Veränderung ist nicht einfach, aber lohnend“ in idea-Dokumentation „Kirche – Kultur – Homosexualität“,2/2003, S 27;</p>
<p style="text-align: justify;">(23) Rainer Mainusch, „Aktuelle Fragestellungen im Pfarrerdienstrecht“ in: „Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht“, Heft 1, 2002;(24) Art 140 GG / 137 Abs.3 WRV; dazu Axel von Campenhausen: Staatskirchenrecht. 3. Aufl. 1996: Es darf „beinahe eine Selbstverständlichkeit genannt werden, dass es innerhalb einer Religionsgemeinschaft kein Grundrecht der Glaubensfreiheit gibt, das dann gestatten würde, kirchliche Dogmen leugnen zu können, ohne den Maßnahmen der Kirchenzucht unterworfen zu werden. Es gibt innerhalb der Religionsgemeinschaften … keinen Artikel 5 GG entsprechendes innerkirchliches Grundrecht, in einem kirchlichen Amt die eigene Meinung vertreten zu können, auch wenn sie mit der Lehre der Religionsgemeinschaft unvereinbar wäre.“</p>
<p style="text-align: justify;">(25) Immer mehr lutherische Kirchen des Südens und des Ostens erklären sich dezidiert gegen den kirchenrechtlichen Veränderungstrend in mehreren westlichen lutherischen Kirchen, so z.B. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Tansania mit ihrer Dodoma-Erklärung vom 27./28. April 2010 in Moshi: „Wer in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebt und wer die Rechtmäßigkeit solch einer Partnerschaft unterstützt, kommt nicht für eine Mitarbeit in der ELCT in Betracht.“</p>
<p style="text-align: justify;">(26) Thomas Sören Hoffmann in „Vom Gleichheitssatz zur Gleichschaltung im Denken – Antidiskriminierungsgesetze in Deutschland und der EU“: „Das lateinische Wort „discrimen“ bedeutet nichts anderes als „Unterschied“; ein „Diskriminierer“ ist insoweit jeder, der überhaupt Unterschiede macht. Das Leben unterscheidet zwischen tot und lebendig, Mann und Frau, Tag und Nacht, zwischen zuträglich und schädlich, essbar und nicht-essbar. Da es kein Leben gibt, das nicht im „Diskriminieren“ besteht, ist es zunächst nicht einzusehen, weshalb das Treffen von Unterschieden, die Wahl als solche unter moralischen Vorbehalt gestellt werden sollte.“ Josef Seifert in „Familie, Homosexualität und Staat“, Vortrag auf dem II. Kongress „Mut zur Ethik“, 1994, Kongressband S 225f: „Gewiss sollten wir jede falsche Diskriminierung von Homosexuellen, die der menschlichen Würde nicht Rechnung trägt, überwinden. … ,so darf doch nicht behauptet werden, dass jegliche Ungleichbehandlung homophiler Paare mit heterosexuellen Paaren eine Diskriminierung sei oder gar, wie vielfach behauptet wird, dass sie einem Ressentiment entspringe. Man begeht deshalb eine schwere Verfälschung, wenn man die Ablehnung der Homosexualität nur durch negative Gründe wie Ressentiments, historische Vorurteile und so weiter erklärt, anstatt die … tiefen anthropologischen und sittlichen Gründe ihrer Verwerfung auch nur zu verstehen, geschweige denn zu berücksichtigen.“ Es kann wohl auch nicht gut von „Ausgrenzung von Homosexuellen“ (Bischöfin Maria Jepsen, Hamburg lt. ideaSpektrum 23/2010, S 26 gesprochen werden, wenn entsprechende Bibelstellen – natürlich im Zusammenhang betrachtet (wie sonst?!) – als Grundlage für ethische Entscheidungen dienen.</p>
<p style="text-align: justify;">(27) Wolfhart Schlichting spricht in „Geht der Schwule ‚gerechtfertigt hinab in sein Haus‘“, Korrespondenzblatt Nr. 12, Dez. 2002, S 189, vom evangelischen Pfarrhaus, in dem ein schwules oder lesbisches Pastorenpaar sein „Es ist, wie es ist“, demonstrativ lebt, als von einem „Anti-Pfarrhaus“.</p>
<p style="text-align: justify;">(28) Stephan U. Neumann „Evangelische Pfarrer – berufen wozu?“ in: Zeitgänge / Wege &amp; Welten, CIG Nr. 3 / 2010 in Anlehnung an Isolde Karle: „… Im Gegensatz dazu belegen Umfragen, dass die Gemeindemitglieder mit großer Mehrheit in ihren Pfarrerinnen und Pfarrern sowie deren im Pfarrhaus lebender Familien Vorbilder christlichen Lebens sehen. Sie sollen glaubwürdig sein. Ihr Handeln soll mit ihren Predigten übereinstimmen. Das Ideal eines Lebens gemäß der Zehn Gebote und der Bergpredigt soll angesichts des eigenen Scheiterns wenigstens der Pfarrer in Ansätzen verkörpern.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
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		<title>Staatserziehung und Trennungen &#8211; Was die Umdeutung von Familie kostet</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 07:52:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e. V.</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Staatserziehung und Trennungen &#8211; Was die Umdeutung von Familie kostet Hat die Familie als Lebensform ausgedient? Dies fragen sich nachdenkliche Zeitgenossen angesichts ernüchternder statistischer Befunde: Geburtenbaisse, steigende Kinderlosigkeit, Heiratsmüdigkeit und immer mehr Single-Haushalte. Allein im Haushalt leben nicht nur &#8211; wie früher üblich &#8211; verwitwete ältere Menschen, sondern auch immer mehr Erwachsene im klassischen Familienalter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;"><strong>Staatserziehung und Trennungen &#8211; Was die Umdeutung von Familie kostet</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hat die Familie als Lebensform ausgedient? Dies fragen sich nachdenkliche Zeitgenossen angesichts ernüchternder statistischer Befunde: Geburtenbaisse, steigende Kinderlosigkeit, Heiratsmüdigkeit und immer mehr Single-Haushalte. Allein im Haushalt leben nicht nur &#8211; wie früher üblich &#8211; verwitwete ältere Menschen, sondern auch immer mehr Erwachsene im klassischen Familienalter zwischen 30 und 40 Jahren. Nicht wenige dieser Alleinwohnenden haben einen außerhalb ihres Haushalts lebenden Partner. Dieses „Living apart together“ steht &#8211; so die Auskunft von Soziologen &#8211; für ein „verändertes Partnerschaftsideal, das stärker auf Autonomie setzt“. Institutionelle Vorgaben wie die lebenslange Ehe hätten an Bedeutung verloren, so dass man „freier entscheiden kann, wie man leben will“. Familie wandele sich: Sie sei heute „nicht mehr so stark auf den Haushalt beschränkt“ und habe „zunehmend den Charakter von sozialen Netzwerken“. Neben der „klassischen Kernfamilie hätten „sich viele andere Lebensformen etabliert“. Familie verliere deswegen nicht an Bedeutung, sondern „gewinne an Vielfalt“ (1).<span id="more-5064"></span>Was aber ist nun eine Familie, wenn sie als „soziales Netzwerk“, nicht mehr durch Ehe, Haushalt und Eltern-Kind-Verhältnisse konstituiert ist? Befürworter eines „postmodernen“ Familienbildes sprechen von „Verantwortungsgemeinschaften“. Wer wofür und für wie lange Verantwortung tragen soll, definieren sie allerdings nicht. Was „Familie“ bedeutet, bleibt damit dem subjektiven Empfinden des Einzelnen überlassen. Empirisch-statistisch lassen sich dann zwar noch verschiedene Lebensformen, aber nicht mehr die Familie als soziale Institution erfassen (2). Aus dieser Perspektive kann es per definitionem auch keine Krise der Familie geben: Denn mangels objektiver Kriterien lässt sich eine Abkehr von der Familie bevölkerungsstatistisch erst gar nicht feststellen. Sorgen angesichts des „Wandels familialer Lebensformen“ erscheinen dann als Ausdruck eines „falschen Bewusstseins“ von „Fundamentalisten“, die hartnäckig am „alten Ideal der Kernfamilie“ festhalten. Noch bis vor wenigen Jahren war dieser vermeintliche „Fundamentalismus“ regierungsoffiziell: Die auf die Ehe gegründete Vater-Mutter-Kind-Familie galt als „Grundeinrichtung der menschlichen Gesellschaft“ (René König) (3). Noch 1995 stellte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum 5. Familienbericht fest: „Die Familie ist und bleibt der Ort der personalen Entfaltung des Menschen. Eine gesicherte Beständigkeit innerfamiliärer Beziehungen, die auch Belastungen durchsteht, gibt Kindern das notwendige Vertrauen in den Wert der eigenen Person wie in die Zukunft“ (4).</p>
<p style="text-align: justify;">Wie aber sieht es mit der Beständigkeit von Lebensformen aus, die „stärker auf individuelle Autonomie“ setzen? Die empirischen Befunde sind eindeutig: Das Risiko des Zerbrechens der Beziehungen ist &#8211; zumindest im statistischen Durchschnitt &#8211; wesentlich größer als in (ehelichen) Kernfamilien (5). Die Flüchtigkeit von Beziehungen wollen Befürworter einer „seriellen Monogamie“ als Chance verstanden wissen: Als „Entwicklungsaufgaben“ im Lebenslauf ermöglichten es Partnerschafts-Trennungen, „die Lebenssituation neu und oftmals für alle Beteiligten befriedigender zu organisieren&#8221; (6). Auch die betroffenen Kinder würden die Trennung ihrer Eltern meistens gut bewältigen. Dies will mittlerweile auch das Bundesfamilienministerium glauben machen (7). Statistische Fakten werden dabei (bewusst?) ignoriert: Nach den Zahlen der amtlichen Statistik betreffen drei von vier Maßnahmen der Heimerziehung wie der öffentlich geförderten Vollzeitpflege Kinder, deren Eltern sich getrennt haben. Mit diesen familienersetzenden Hilfen übernimmt der Staat die Kosten für das Zerbrechen von Kernfamilien (8). Zugleich ertönt der Ruf nach noch mehr Staat: Um „Erziehungskatastrophen“ zu verhindern, sollen Kinder künftig von klein auf in Ganztagskindertagesstätten und -Schulen in „öffentlicher Verantwortung“ erzogen werden (9). Das ist nicht nur für den Steuerzahler teuer. Besonders hoch ist der Preis der Abkehr von der Kernfamilie für die Kinder selbst: Für sie droht aus der postmodernen „Vielfalt“ der Lebensentwürfe Erwachsener ein Aufwachsen im Einheitstakt staatlicher Institutionen zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">(1) Siehe: Jahel Mielke: „Allein wohnen heißt nicht allein sein“, Interview mit Norbert Schneider, in: DER TAGESSPIEGEL vom 25.4.2010, <a href="http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/allein-wohnen-heisst-nicht-allein-zu-sein/1807966.html">http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/allein-wohnen-heisst-nicht-allein-zu-sein/1807966.html</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Diese Schwierigkeit erkannte schon der 1. Familienbericht der Bundesregierung: „Angesichts der Mehrdeutigkeit des Begriffs Familie erscheint eine möglichst klare begriffliche Abgrenzung notwendig, die sich gerade auch für statistische Ermittlungen, wie sie dieser Bericht erfordert eignet. Grundsätzlich wird entsprechend der neueren familiensoziologischen Terminologie &#8211; zum Unterschied von einem im Sprachgebrauch häufig verwendeten weiteren, Verwandte einschließenden Familienbegriff &#8211; unter Familie eine Gruppe verstanden, in der ein Ehepaar mit seinen Kindern zusammen lebt. Diese reine Eltern-Kind-Gemeinschaft („Kernfamilie“) stellt eine soziale Gruppenbildung dar, gekennzeichnet durch eine biologisch-soziale Doppelnatur und eine in anderen sozialen Gruppen in diesem Umfang nicht anzutreffende „Totalität“ der sozialen Beziehungen. Siehe: Bundesminister für Familie und Jugend: Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland &#8211; Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/2532, Bonn 1968, S. 7.</p>
<p style="text-align: justify;">(3) Im 1. Familienbericht der Bundesregierung war hierzu zu lesen: „Die (Kern)Familie bildet eine soziale Einheit, die in ihrer Grundstruktur fast universell verbreitet ist. Nach der modernen sozialwissenschaftlichen Forschung hat sich die Familie als eine „Grundeinrichtung der menschlichen Gesellschaft“ erwiesen, „genauso alt wie die menschlich-gesellschaftliche Gesittung selbst“ (René König). Ebenda.</p>
<p style="text-align: justify;">(4) Siehe: Stellungnahme der Bundesregierung zum Fünften Familienbericht, III-XXXIV, in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland &#8211; Zukunft des Humanvermögens (Fünfter Familienbericht), Bundestagsdrucksache 12/7560, Bonn 1995, IV.</p>
<p style="text-align: justify;">(5) Siehe hierzu: <a href="http://www.i-daf.org/247-0-Woche-46-2009.html">http://www.i-daf.org/247-0-Woche-46-2009.html</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">(6) Siehe: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik &#8211; Siebter Familienbericht, Bundestagsdrucksache 16/1360, Berlin 2006, S. 116-117.</p>
<p style="text-align: justify;">(7) Vgl.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Alleinerziehende in Deutschland &#8211; Potenziale, Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfe, Monitor Familienforschung Ausgabe 15, Dezember 2008, S. 8.</p>
<p style="text-align: justify;">(8) Siehe hierzu Abbildungen unten: „Heimerziehung in Deutschland“ sowie „Hilfen zur Erziehung nach Familienform“. In einer jüngst veröffentlichen Publikation stellte das Statistische Bundesamt dar, dass Alleinerziehende die „wichtigste Zielgruppe“ öffentlicher Erziehungshilfen sind. Im Jahr 2008 nahmen zehn Prozent der Alleinerziehenden öffentliche Erziehungshilfen in Anspruch. Bei den zusammenlebenden Eltern mit minderjährigen Kindern lag dieser Anteil nur bei knapp zwei Prozent. Vgl.: Statistisches Bundesamt: Alleinerziehende in Deutschland, Ergebnisse des Mikrozensus 2009, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 29. Juli 2010, Wiesbaden 2010, S. 31. In den Medienberichten hierzu, die sich auf die materiellen Probleme Alleinerziehender konzentrierten, spielte dieser Aspekt bezeichnenderweise keine Rolle.</p>
<p style="text-align: justify;">(9) Prototypisch für diese Argumentationsweise: Vgl.: Klaus Hurrelmann: Sozialisation &#8211; Bildung &#8211; Gesundheit. Kann wissenschaftliche Forschung politische Effekte erzielen? Abschiedsvorlesung an der Universität Bielefeld im Januar 2009, veröffentlicht in: ZSE &#8211; Zeitschrift für Soziologie der Erziehung und Sozialisation 29. Jg. 3/2009.<br />
  <img class="alignleft size-full wp-image-5066" title="IDAF,Heimerziehung" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/IDAFHeimerziehung.jpg" alt="" width="545" height="431" /><em> </em></p>
<p> <em><img class="alignleft size-full wp-image-5067" title="IDAF,Hilfen zur Erziehung" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/IDAFHilfen-zur-Erziehung.jpg" alt="" width="546" height="475" /></em></p>
<p style="text-align: justify;"><em> <br />
IDAF, Wochen 33/34 (</em><a href="http://www.i-daf.org"><em>www.i-daf.org</em></a><em>)</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Marschbefehl in unbekanntes Land</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 07:13:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Johann Hesse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Predigten]]></category>

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		<description><![CDATA[Predigt über 1Mose 12,1-9: Marschbefehl in unbekanntes Land Und der HERR sprach zu Abram: Geh aus deinem Vaterland und von deiner Verwandtschaft und aus deines Vaters Hause in ein Land, das ich dir zeigen will. 2 Und ich will dich zum großen Volk machen und will dich segnen und dir einen großen Namen machen, und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Predigt über 1Mose 12,1-9:<br />
Marschbefehl in unbekanntes Land</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Und der HERR sprach zu Abram: Geh aus deinem Vaterland und von deiner Verwandtschaft und aus deines Vaters Hause in ein Land, das ich dir zeigen will. 2 Und ich will dich zum großen Volk machen und will dich segnen und dir einen großen Namen machen, und du sollst ein Segen sein. 3 Ich will segnen, die dich segnen, und verfluchen, die dich verfluchen; und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden. 4 Da zog Abram aus, wie der HERR zu ihm gesagt hatte, und Lot zog mit ihm. Abram aber war fünfundsiebzig Jahre alt, als er aus Haran zog. 5 So nahm Abram Sarai, seine Frau, und Lot, seines Bruders Sohn, mit aller ihrer Habe, die sie gewonnen hatten, und die Leute, die sie erworben hatten in Haran, und zogen aus, um ins Land Kanaan zu reisen. Und sie kamen in das Land, 6 und Abram durchzog das Land bis an die Stätte bei Sichem, bis zur Eiche More; es wohnten aber zu der Zeit die Kanaaniter im Lande. 7 Da erschien der HERR dem Abram und sprach: Deinen Nachkommen will ich dies Land geben. Und er baute dort einen Altar dem HERRN, der ihm erschienen war. 8 Danach brach er von dort auf ins Gebirge östlich der Stadt Bethel und schlug sein Zelt auf, so daß er Bethel im Westen und Ai im Osten hatte, und baute dort dem HERRN einen Altar und rief den Namen des HERRN an. Danach zog Abram weiter ins Südland. (1Mose 12,1-9)<span id="more-5048"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1          Gottes Anruf und Auftrag</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.1       Heilsgeschichtlicher Rückblick und Ausblick</strong></p>
<p style="text-align: justify;">1Mose 12,1-9 ist ein ganz entscheidender Einschnitt im ersten Buch Mose und so auch in der Menschheitsgeschichte. Hier blicken wir zurück in Richtung Urgeschichte Gottes mit den Menschen, auf die Schöpfung, den Sündenfall, die Sintflut und den Turmbau zu Babel. Der Blick zurück zeigt einerseits die Geschichte einer von Gott abgefallenen Menschheit, andererseits die Geschichte der Gnade und Geduld Gottes mit eben dieser Menschheit. Im Turmbau zu Babel kommt der Hochmut der Menschheit zum Ausdruck, die wie Gott sein und sich selbst einen Namen machen wollte (1Mose 11,4). Aus dieser von Gott abgefallenen Völkerwelt erwählte sich Gott nun einen Mann und eine Frau, um mit ihnen eine ganz eigene Geschichte zu beginnen, die zur Heilsgeschichte für die ganze Menschheit werden sollte</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.2       Gott schweigt nicht</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Und der Herr sprach zu Abram“ (12,1). Vor einigen Wochen fuhr ich mit der Bahn an einem Plakat vorbei, auf dem stand: „Gott schweigt!“ Es war die Werbung für ein Buch mit einer Horrorgeschichte. Tatsächlich ist das (ewige) Schweigen Gottes eine der schlimmsten Horrorvorstellungen überhaupt. Das muss die Hölle sein! Doch der lebendige Gott schweigt eben gerade nicht. Er wendet sich Abraham zu und spricht zu ihm. Der Gott Abrahams ist ein Gott, der sich offenbaren und dem Menschen durch sein Wort begegnen will.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch die Bibel kennt nicht nur den redenden und sich offenbarenden Gott. Sie spricht auch vom Schweigen Gottes. Das eindringliche Wort des Propheten Amos an Israel gerichtet, sollte auch uns in unserer Zeit zu denken geben: „Siehe, es kommt die Zeit, spricht Gott der Herr, dass ich einen Hunger ins Land schicken werde&#8230;einen Hunger nach dem Wort des Herrn, es zu hören&#8230;und sie werden das Wort des Herrn suchen und doch nicht finden (Amos 8,11.12). Solange Gott noch spricht, sollten wir sein Wort suchen, hören und bewahren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.3       Gottes schöpferisches Wort</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Reden Gottes ist ein besonderes Reden: „Denn wenn er spricht, so geschieht es, wenn er gebietet, so steht es da“ (Psalm 33,9).<em> </em>Wir sehen die schöpferische Kraft des Wortes Gottes bereits bei der Erschaffung der Erde: „Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es wurde Licht.“ (1Mose 1,3). Wenn Gott spricht, dann geschieht Neues. Und so auch hier: Gott spricht zu Abraham, weil er Neues hervorbringen will. In diesen wenigen Worten legt Gott den Grund für die Errettung der Menschheit und für eine Jahrtausende andauernde Heilsgeschichte. Eine Geschichte, die in Kreuz, Auferstehung und Himmelfahrt Christi ihren ersten Höhepunkt finden wird, um dann in der Neuschöpfung von Himmel und Erde ihre Vollendung zu finden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.4       Gottes persönliches Wort</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Und der Herr sprach zu Abram“ (1Mose 12,1). Wir lesen in 1Mose 10 von der Völkertafel, die die Entstehung der Völker aus den Söhnen Noahs (Sem, Ham und Jafet) nach der Sintflut beschreibt. Aus dem Geschlecht Sems wurde nun in der zehnten Generation ein Mann und seine Frau erwählt und von Gott unmittelbar angesprochen: „Und der Herr sprach zu Abram“. Aus der Welt der Völker wendet sich Gott, der Allmächtige nun diesem einen Mann zu. Gott ist nicht nur der souveräne und hoch erhabene Schöpfer des Himmels und der Erde, sondern er ist zugleich auch der persönliche, liebende und gütige Vater, der sich dem Einzelnen ganz persönlich zuwendet: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein“ (Jes 43,1). Gott rief Abraham, Isaak und Jakob beim Namen und er ruft auch Dich und mich. Es ist für viele Menschen heute eine schwierige Frage, wie Gott zugleich die Welt und Milliarden von Menschen erhalten und regieren kann und er doch zugleich den Einzelnen nicht übersieht, ihn hört, ihm persönlich begegnet und zu ihm spricht. Die Begegnung zwischen Gott und Abraham zeigt: Gott kann es und er tut es auch. Und das gilt auch heute noch, denn Gott ist „gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit“ (Hebr 13,8).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.5       Gottes gebietendes Wort </strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Geh aus deinem Vaterland und von deiner Verwandtschaft und aus deines Vaters Hause in ein Land, das ich dir zeigen will.“ (1Mose 12,1).<strong> </strong>Bereits der Vater Abrahams, Terach, hatte sich mit Abraham und Sara und Lot auf den Weg nach Kanaan gemacht und war von Ur bis nach Haran in Nordmesopotamien gelangt. Gott rief Abraham aus seiner vertrauten Umgebung, aus den vertrauten gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Strukturen heraus, um ihn in ein neues Land zu führen. Abraham erhielt mit dem Wort Gottes einen klaren Auftrag und zugleich ein unmissverständliches Gebot: „Geh aus deinem Vaterland“. Gott ist der souveräne Gott, der das Recht hat, zu gebieten und zu beauftragen. Und es war wahrlich kein leichter Auftrag, den Gott Abraham erteilte. Er sollte die geschätzten verwandtschaftlichen Beziehungen hinter sich lassen, die lebenswichtigen wirtschaftlichen Kontakte abbrechen und sich von der Religion der Väter, ihrer Götter und Kultstätten trennen. Gottes Wort und Gebot führen immer wieder auch zur Trennung und zur Absonderung. Das ist bis heute so. Ein Wissenschaftler wird von der Fachwelt ausgegrenzt und gemieden. Nicht weil er etwa unwissenschaftlich arbeitet, sondern weil er auf der Grundlage des Wortes Gottes glaubt, dass das Universum durch den allmächtigen Gott erschaffen wurde. Moslems, die in der Begegnung mit Jesus Christus den Gott Israels als den wahren Gott erkennen und Christen werden, werden von ihrer Familie verstoßen und müssen nicht selten ihre gesamte gesellschaftliche Stellung aufgeben oder sogar um ihr Leben fürchten. </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.6       Gottes Ruf in unbekanntes Land</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Doch Abraham sollte nicht nur die mesopotamische Heimat und Verwandtschaft verlassen. Er sollte auch hingehen in ein „Land, das ich dir zeigen will.“ Würde uns diese Information ausreichen, um alles zu verlassen? Würden wir uns nicht vorher absichern und informieren wollen? Vor jeder kleinen Urlaubsreise, will man doch wissen, wohin es geht und was einem begegnet. Man informiert sich umfassend, indem man sich beraten lässt, Berichte liest und den Reiseführer studiert. Abraham sollte in ein Land ziehen, das er nicht kannte und dessen Einwohner, ihre Kultur, Sprache und Religion ihm fremd waren. Würden ihn diese Menschen wohlgesonnen aufnehmen?</p>
<p style="text-align: justify;">Gottes Gebot und Verheißung ist immer auch mit diesem Schritt ins Ungewisse verbunden. Auch wir sind in ein unbekanntes Land gerufen. „Wer glaubt, der sieht nicht auf das Sichtbare, sondern auf das Unsichtbare“<em> </em>(2Kor 4,18).<em> </em>Wir haben Jesus Christus nie gesehen und doch glauben wir fest und gewiss, dass er außerhalb der Stadtmauern Jerusalems an ein Kreuz genagelt wurde, um für unsere Sünden zu bezahlen. Wir haben ihn nicht gesehen und doch glauben wir, dass er von den Toten auferstanden ist. Das ewige Leben und das Himmelsreich Gottes bleiben experimentell unbeweisbar und doch gehen wir vertrauensvoll und zielstrebig genau dorthin. Berichte von Christen, die angeblich in Nahtoderfahrungen schon im Himmel gewesen sein sollen, brauchen wir nicht, um glauben zu können. Der Glaube verlässt sich allein auf Wort und Zusage Gottes. Luther hat einmal sehr treffend gesagt: „Damit aber der Glaube Raum habe, muss alles was geglaubt wird, verborgen sein.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2          Gottes feste Zusagen</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.1       Ein siebenfaches Versprechen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Verse 1Mose 12,2-3 sind einfach wunderbar. Auf den einen Auftrag Gottes folgt nun eine siebenfache Zusage. So gütig und großzügig ist Gott. Ein Gebot, sieben Zusagen. Hier wird uns vielleicht klar, warum Jesus sagen kann: Mein Joch ist sanft und meine Last ist leicht (Mt 11,30). So ist Gott. Er schenkt uns voll ein (Psalm 23,5) Bei Gott ist die Fülle (Joh 1,17; Kol 1,19).</p>
<p style="text-align: justify;">„Und ich will dich zum großen Volk machen und will dich segnen und dir einen großen Namen machen, und du sollst ein Segen sein. Ich will segnen, die dich segnen, und verfluchen, die dich verfluchen; und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden.“ (1Mose 12,2-3)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.2       Eine große Nation (erstes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Und ich will dich zum großen Volk machen.“<strong> </strong>Blicken wir hier zuerst auf das „ich will“. Gott will etwas tun. Gott kann es auch und er wird es auch tun. Abraham war zu diesem Zeitpunkt nicht gerade der Jüngste mit immerhin 75 Jahren (1Mose 12,4). Und seine Frau Sara? Sie war unfruchtbar. Nachwuchs war also ausgeschlossen (1Mose 11,30). Paulus wird später schreiben: „Und Abraham wurde nicht schwach im Glauben, als er auf seinen eigenen Leib sah, der schon erstorben war, weil er fast hundertjährig war, und auf den erstorbenen Leib der Sara. Denn er zweifelte nicht an der Verheißung Gottes durch Unglauben, sondern wurde stark im Glauben und gab Gott die Ehre und wusste aufs allergewisseste: Was Gott verheißt, das kann er auch tun“ (Rö 4,19-21). So ist Gott: Da wo nichts mehr zu hoffen ist, wo alle menschlichen Möglichkeiten zu Ende sind, da will er große Dinge tun. Das soll auch uns in unserer ganz persönlichen Lebenssituation Mut machen, an Gottes Wort und Zusagen festzuhalten. „Was Gott zusagt, das kann er auch tun.“</p>
<p style="text-align: justify;">Und Gott hat es getan: Im Jahr 2010 wissen wir, dass Millionen von heute lebenden Menschen von diesem einen Ehepaar abstammen. Stämme, Völker und Könige sind aus diesen beiden hervorgegangen. Mit seiner viertausendjährigen Geschichte ist Israel eine der ältesten Kulturen dieser Erde. Allein Israel kann eine solche ununterbrochene kulturelle Kontinuität und Identität aufweisen. Aus dem Mann Abraham, seiner Frau und seinen Nachkommen wurde ein Millionenvolk, das nach 2000jähriger Unterbrechung wieder im verheißenen Land lebt. Wirtschaftlich gesehen ist Israel eine der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften der Welt. Die Juden sind ein intelligentes Volk, das große Denker, Wissenschaftler, Literaten und Unternehmer hervorgebracht hat. Israel stellt u. a. die meisten Nobelpreisträger. Die Existenz des Volkes Israel geht allen (heutigen) Leugnungen zum Trotz eben auf diese eine Verheißung Gottes zurück: „Ich will dich zu einem großen Volk machen.“ Abraham glaubte: „Was Gott verheißt, das kann er auch tun.“ Wir dürfen heute staunend sehen und erkennen, dass Abrahams Glaube nicht enttäuscht wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.3       Abraham wurde gesegnet (zweites Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„&#8230;und will dich segnen.“<strong> </strong>Im Segen spricht Gott uns seinen Schutz, seine Gnade und seinen Frieden zu (4Mose 6,24-26). Wir sehen die Wirksamkeit des Segens Gottes und damit die Erfüllung dieses Segens in mehrfacher Hinsicht: Abraham glaubte und dieser Glaube wurde ihm zur Gerechtigkeit angerechnet (1Mose 15,6). Abraham erhielt die Segensgabe der rechtfertigenden Gnade durch den Glauben. Er erlebte die Erfüllung der Segenszusage Gottes in der Geburt seines Sohnes Isaaks. Er empfing großen irdischen Reichtum als Ausdruck materiellen Segens (1Mose 13,2). Er wurde in schwierigen Situationen bewahrt (1Mose 12,10ff). Er starb im Alter von 175 Jahren und lebenssatt und wurde von seinen Söhnen begraben (1Mose 25,1ff). Er erreichte als Stammvater des Glaubens das ewige Leben (Lk 16,19ff). Wahrlich ein gesegneter Mann!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.4       Ein großer Name (drittes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„..ich will dir einen großen Namen machen.“<strong> </strong>Hier besteht ein ganz entscheidender Gegensatz zu den Menschen, die den Turm in Babel bauten: Sie wollten sich selbst einen großen Namen machen (1Mose 11,4). Doch hier war es Gott, der zu Abraham sagte: „Ich will dir einen großen Namen machen.“ Der babylonische Turm ist heute nicht mehr als ein Sandhaufen irgendwo zwischen Euphrat und Tigris. Dagegen ist der Name Abraham heute Milliarden von Menschen auf dem ganzen Globus ein Begriff. Abraham ist als „Vater der Menge“ (1Mose 17,5), als der „Prophet Gottes“ (1Mose 20,7), als „Fürst Gottes“ (1Mose 23,6) und als „Freund Gottes“ (2Chr 20,7) bekannt. Dieser Mann, der kein Weltreich erobert hat wie Alexander der Große, der keine Erfindung gemacht hat wie Carl Benz oder einen Kontinent entdeckt hat wie Kolumbus, ist heute einer der berühmtesten Männer der Weltgeschichte. Gott hält Wort.  </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.5       Du sollst ein Segen sein (viertes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„…du sollst ein Segen sein.“ Abraham wurde gesegnet und er wurde zum Segen für Andere. Gott segnet uns und wenn er uns segnet, dann will er uns zugleich für Andere zum Segen setzen. Abraham wurde für Lot zum Segen, denn die Fürbitte Abrahams wurde zur Grundlage für Rettung Lots aus dem Strafgericht über Sodom und Gomorra (1Mose 19,29). Durch die Fürbitte Abrahams für den kanaanäischen König Abimelech wurden dieser und seine Frau von Unfruchtbarkeit geheilt (1Mose 20,17). Abraham und Sara waren nicht nur für die Menschen damals und das Volk Israel später, sondern sie sind bis heute Vorbilder des Glaubens. Abrahams Vertrauen in das Wort Gottes und sein tätiger Glaube trotz aller menschlichen Schwachheit sind für uns alle bis heute segensreiches Vorbild.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.6       Ich werde segnen, die dich segnen (fünftes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„…ich werde segnen, die dich segnen.“ Ein wichtiges Schutz- und Trostwort angesichts der Herausforderung, in eine völlig fremde, vielleicht feindliche Umgebung zu gehen. Als Abimelech sein Land für Abraham öffnete und Abraham Sara zurückerhielt, entfaltete sich dieser Segen Abrahams auch für Abimelech und seine Familie (1Mose 20,14ff). Wer Abraham und seinen Nachkommen Gutes tut, wird Gutes von Gott empfangen. Das wird hier wunderbar deutlich. Laban sagt in 1Mose 30,27 zu Jakob: „Lass mich Gnade finden vor deinen Augen, denn ich spüre, dass mich der Herr segnet um deinetwillen.“ Und wenn sich heute die Meinungsführer in Politik und Medien immer mehr von Israel distanzieren und gegen Israel Position beziehen, dann ist es umso dringender, dass wir uns im Sinne dieser Verheißung segnend und betend dem jüdischen Volk zuwenden.  </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.7       Ich will verfluchen, die dich verfluchen (sechstes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„…Ich will verfluchen, die dich verfluchen.“<strong> </strong>Gott spricht Abraham mit dieser Zusage seinen Schutz zu. Wer kann etwas gegen den Segen Gottes unternehmen und wer will verfluchen, wenn er dafür von Gott verflucht wird? Der Pharao muß die Wirksamkeit dieser Worte sehr schmerzhaft erleben, als er Sara zu sich in den Palast holen lässt: „Aber der Herr plagte den Pharao und sein Haus mit großen Plagen um Sarais, Abrams Frau willen“ (1Mose 12,17).  Ägypten sollte es einige Jahrhunderte noch viel drastischer spüren, was es heißt sich gegen die Nachkommen Abrahams zu stellen. Die Ägypter verloren alle Erstgeborenen bis hinein in das Haus des Pharao. „Wer Israel antastet, der tastet den Augapfel Gottes an“ (Sach 2,12). Dieser Fluch kommt auf den, der sich fluchend am Volk Gottes vergreift. Ein geistlicher Zusammenhang, den auch das deutsche Volk erst bitter durchbuchstabieren musste. Der Iran unter Mahmud Ahmadinedschad sollte diese Lektion der Geschichte Gottes mit den Völkern schnellstens lernen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Der Versuch, Israel zu vernichten, wird nicht nur scheitern, sondern das schreckliche Gericht Gottes nach sich ziehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.8       Segensvermittler für alle Völker (siebtes Versprechen)</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„…und in dir sollen gesegnet werden alle Geschlechter auf Erden.“ Im letzten der sieben Versprechen findet sich das Evangelium für alle Völker der Erde. Gott will durch Abraham die verlorene und versprengte Völkerwelt sammeln und retten. Wenn 1Mose 3,15 das Samenkorn des Evangeliums ist, dann haben wir hier den Keimling. Hier keimt es auf, hier ist das erste Grün des Evangeliums zu sehen. Ein Segen Gottes wird durch Abraham zu allen Völkern der Erde kommen. Gott will das Heil für Israel, aber Gott will durch Israel das Heil für alle Nationen. Später wird Jesus der Frau am Jakobsbrunnen sagen: „Das Heil kommt aus den Juden“ (Joh 4,22). Und der Prophet Jesaja schreibt: „Es ist zu wenig, dass du mein Knecht bist, die Stämme Jakobus aufzurichten und die Zerstreuten Israels wiederzubringen, sondern ich habe dich auch zum Licht der Heiden gemacht, dass du seist mein Heil bis an die Enden der Erde“<em> </em>(Jes 49,6). Der Apostel Paulus schreibt an die Galater: „Verflucht ist jeder, der am Holz hängt, damit der Segen Abrahams unter die Heiden komme in Christus Jesus und wir den verheißenen Geist empfingen durch den Glauben“ (Gal 3,13.14).</p>
<p style="text-align: justify;">Der Stammbaum Jesu im Matthäusevangelium führt uns von Abraham durch die Geschichte Israels hindurch hin zu Christus (Mt 1,1-17). Der verheißene Messias ist da. Durch ihn wollte Gott das Versprechen an Abraham erfüllen und durch ihn sollte der Segen Gottes zu den Völkern der Erde fließen. Doch der Segen kann nicht fließen, wo Menschen in Sünde verstrickt sind und unter dem Gericht Gottes stehen. Deshalb nahm Jesus Christus das Gericht Gottes auf sich. Er bezahlte mit seinem Tod am Kreuz stellvertretend für unsere Schuld (Kol 2,14; 1Petr 1,24). Wenn wir Jesus Christus unsere Sünden bekennen (1Joh 1,9), werden wir vom Zorn und dem Gericht Gottes befreit und der Segen Gottes an Abraham kann ungehindert in unser und durch unser Leben fließen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3      </strong><strong>Abraham als unser Vorbild im Glauben</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.1       Leben im vertrauensvollen Gehorsam</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie reagierte Abraham auf den Marschbefehl und die Zusagen Gottes? „Da zog Abram aus, wie der HERR zu ihm gesagt hatte, und Lot zog mit ihm. Abram aber war fünfundsiebzig Jahre alt, als er aus Haran zog. So nahm Abram Sarai, seine Frau, und Lot, seines Bruders Sohn, mit aller ihrer Habe, die sie gewonnen hatten, und die Leute, die sie erworben hatten in Haran, und zogen aus, um ins Land Kanaan zu reisen. Und sie kamen in das Land,  und Abram durchzog das Land bis an die Stätte bei Sichem, bis zur Eiche More; es wohnten aber zu der Zeit die Kanaaniter im Lande.“ Der Glaube beinhaltet drei zentrale Aspekte: 1.) Glaube braucht zuerst und vor allem die feste Zusage Gottes. Das was Gott verheißt und verspricht, ist der Grund des Glaubens. 2.) Glaube ist da, wo ein Mensch wie Abraham die Zusage Gottes hört, sie für vertrauenswürdig hält, ihr Vertrauen schenkt und sich auf sie verlässt. 3.) Aus dieser vertrauensvollen Bejahung der Zusage Gottes, entspringt dann das entsprechende Handeln, das sich am Gebot Gottes orientiert: „Durch den Glauben wurde Abraham gehorsam, als er berufen wurde, in ein Land zu ziehen, das er erben sollte“ (Hebr 11,8).<em> </em>Der Glaube ist also die gehorsame Antwort auf die feste Zusage und den Auftrag Gottes. So wollen auch wir uns auf die Zusagen Gottes verlassen und auf diese Zusagen gegründet, den Worten, Ordnungen und Geboten Gottes, wie sie uns in der Heiligen Schrift gesagt sind, gehorsam schenken.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.2       Leben in Zelten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Da erschien der HERR dem Abram und sprach: Deinen Nachkommen will ich dies Land geben. Und er baute dort einen Altar dem HERRN, der ihm erschienen war. Danach brach er von dort auf ins Gebirge östlich der Stadt Bethel und schlug sein Zelt auf, so daß er Bethel im Westen und Ai im Osten hatte.“ Im Hebräerbrief lesen wir: <strong></strong></p>
<p style="text-align: justify;">„Durch den Glauben ist er ein Fremdling gewesen in dem verheißenen Lande wie in einem fremden und wohnte in Zelten mit Isaak und Jakob, den Miterben derselben Verheißung“ (Hebr 11,9).<em> </em>Glauben wie Abraham bedeutet auch, dass ich bereit bin, mitten in dieser Welt „in Zelten“ zu leben. Mitten in dieser irdisch-sichtbaren Welt richtet sich unser Handeln am göttlichen Gebot aus. Wem schon einmal zu viel Wechselgeld gegeben wurde und er später wieder zurückkommt, um es zurückzubezahlen, der wird an der freudigen und erstaunten Reaktion der Kassiererin ablesen können, wie fremdartig ein solches Verhalten sein kann, das sich aus göttlichen Prinzipien speist. Wie fremdartig muss in einer völlig auf das Diesseits beschränkten Gesellschaft die Zuversicht derer wirken, die mitten im Sterben zu der Stadt gehen, die einen festen Grund hat und deren Baumeister und Schöpfer Gott ist (Hebr 11,10).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.3       Leben in Gebet und Anbetung         </strong></p>
<p style="text-align: justify;">„&#8230;und baute dort dem HERRN einen Altar und rief den Namen des HERRN an.“ Nachdem er im verheißenen Land angekommen war und Gott ihm erneut erschienen war, baute Abraham zwischen den Städten Bethel und Ai einen Altar, um Gott anzubeten. Hier an diesem Altar brachte Abraham seinen Dank für die Zusagen Gottes zum Ausdruck. Hier betete er den lebendigen Gott an, der ihm begegnet war, der zu ihm gesprochen und der ihn gesegnet hatte. So ist der Weg des Glaubens immer auch ein Weg des Gebets, der Anbetung, des Dankens und der Fürbitte. So wie Abraham wollen wir Menschen sein, die Gott danken und anbeten dafür, dass er nicht schweigt, dass er uns seine guten Gebote gegeben hat, dass er uns die herrlichsten Verheißungen zugesagt hat (Mt 7,7; 24,29ff; 28,20; Joh 5,24; 1Petr 5,7; Offb 21,1ff) und dafür, dass er diese Verheißungen auch erfüllen kann und erfüllen wird.  </p>
<p style="text-align: justify;"><em>Prediger Johann Hesse, Predigt beim Regionaltreffen des Deutschen Christlichen Techniker Bundes (DCTB e. V.) am 27. März 2010 in Bruchköbel</em></p>
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		<title>Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil I</title>
		<link>http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=4931</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 21:59:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rudolf Ehmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demographie]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft / Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinische Ethik]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualethik]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. med. Rudolf Ehmann Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil I (Anmerkung des Administrators: Heute vor 50 Jahren, am 18.8.1960, wurde die Antibabypille zum Verkauf freigegeben) Überblick und geschichtlicher Rückblick 1. Zur Bezeichnung Antibabypille Carl Djerassi gilt mit einem gewissen (1) Recht als »Vater der Pille«. Jahrzehnte nach seiner Erfindung und Patentanmeldung hat er Nachforschungen darüber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dr. med. Rudolf Ehmann<br />
Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil I<br />
</strong>(Anmerkung des Administrators: Heute vor 50 Jahren, am 18.8.1960, wurde die Antibabypille zum Verkauf freigegeben)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Überblick und geschichtlicher Rückblick</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Zur Bezeichnung Antibabypille</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Carl Djerassi gilt mit einem gewissen (1) Recht als »Vater der Pille«. Jahrzehnte nach seiner Erfindung und Patentanmeldung hat er Nachforschungen darüber angestellt, wie es eigentlich zur Bezeichnung »Antibabypille« gekommen ist. Er mag diese Titulierung überhaupt nicht und bevorzugt statt dessen die Bezeichnung »Probabypille«, weil ihm an Wunschkindern gelegen ist.(2) Dieser Beitrag will deutlich machen, in welch erschreckend wörtlicher Weise die Bezeichnung »Antibabypille« tatsächlich zutreffend ist. Denn das »Anti« im Sinne der griechischen Wortbedeutung »gegen« beinhaltete von Anfang an nicht nur die Lebensverhinderung sondern auch die Lebensvernichtung. Dies ist deshalb so nachdrücklich zu betonen, weil es nie an – leider erfolgreichen – Versuchen mangelte, die der Pille ganz grundsätzlich innewohnende Potenz zur Lebensvernichtung kleinzureden, zu ignorieren oder auch zu leugnen. Dem gegenüber muß man sich der Tatsache stellen, daß diese Potenz sämtlichen Verhütungspillen eigen ist: Sie unterscheiden sich lediglich im Ausmaß der Embryonenzerstörung. Aus diesem ethisch schlimmen Sachverhalt gibt es kein Entkommen, denn er gilt in doppelter Hinsicht für alle Pillen.<span id="more-4931"></span><br />
a)         Embryonenvernichtung durch Einnahme synthetischer Hormone betrifft in zeitlicher Hinsicht sämtliche Pillengenerationen, angefangen von der sog. ersten Pillengeneration (ab 1960) bis zur modernsten 4. Generation (seit dem Jahr 2000).<br />
b)         Embryonenvernichtung durch Einnahme synthetischer Hormone betrifft in qualitativer Hinsicht sämtliche Pillenarten. D.h. nicht nur, daß die Postkoitalpille (»Pille danach«) eine lebenzerstörende Potenz hat (obwohl sogar dies gelegentlich in Abrede gestellt wird), sondern auch die rein gestagenhaltige Minipille. Darüber hinaus haben diese Potenz ausdrücklich und ausnahmslos auch sämtliche Kombinationspräparate (Ovulationshemmer), welche die mit Abstand verbreitetste hormonale Verhütungsmethode darstellen. Diese für manchen Leser vielleicht überraschende Behauptung ist keine Unterstellung von Pillengegnern, sondern eine bestens belegte, Fachleuten seit Jahrzehnten bekannte und vielfach publizierte Tatsache. Sie ist seither viele Male gesagt und gedruckt worden und findet sich in Beipackzetteln ebenso wie in Aufsätzen, Fachzeitschriften, Vorlesungen, Lehrbüchern – und sogar in Herstellerbroschüren! (Vgl. dazu Abschnitt A.6.f)<br />
<strong><br />
2. Geschichtlicher Rückblick: Von Anfang an auch Lebensvernichtung</strong>»Enovid« hieß die erste Pille. Sie wurde – übrigens in einem mit 5 Monaten bemerkenswert kurzen Zulassungsverfahren(3) – vom Pharmakonzern Searle vor nunmehr genau 50 Jahren, im Mai 1960, in den USA auf den Markt gebracht. Doch schon in den 50er Jahren hatte Min Chueh Chang, Mitarbeiter von Gregory Pincus bei der Worcester-Foundation, anhand von Tierversuchen im Labor folgendes beobachten können: Es waren 10 von insgesamt etwa 200 getesteten Hormonmischungen gewesen, bei denen die Kaninchen nicht trächtig wurden, obwohl eindeutig eine Befruchtung stattgefunden hatte. Es war unübersehbar, daß es nicht nur eine zentrale Hauptwirkung vor der Ovulation (Eisprung) und Befruchtung gab, sondern auch noch danach.(4) Damit ist bereits Jahre vor Markteinführung der Pille hinreichend klar beobachtet worden, daß die Pille nicht nur eine Hauptwirkung hat (neues Leben zu verhindern), sondern darüber hinaus auch bereits entstandenes Lebens vernichtet. Der Tod durch die nidationshemmende – und das bedeutet eben nichts anders als frühabtreibende – Wirkung der Pille war von Anfang eine ihrer Wirkungsweisen. Leider ist durch eine ganze Reihe von Formulierungen – einschließlich der Bezeichnung »Nidationshemmung« – nur für eine Minderheit von Menschen mit medizinischen Fachkenntnissen überhaupt erkennbar, um was es dabei geht: nämlich um nicht weniger als um Sein oder Nichtsein, um Leben und Tod für den Embryo! Daß es genau darum geht, wenn z.B. die Umschreibung verwendet wird, es findet »keine volle sekretorische Transformation«(5) des Endometriums statt, dürfte kaum einem Laien klar sein. Und nichts anderes wird ausgedrückt, wenn von »unzureichender Vorbereitung des Eibettes« die Rede ist. Die genannten Formulierungen bezüglich des Zustandes des Endometriums (= Gebärmutterschleimhaut = Eibett) bedeuten schlicht Embryonenzerstörung.<br />
<strong><br />
3. Der Schwerpunkt dieses Beitrags<br />
</strong><br />
Aufgrund der hohen Komplexität des Themas muß nachfolgend allein schon wegen des zur Verfügung stehenden Raumes eine ganze Reihe von Aspekten außer Acht bleiben. Und selbst bei den zur Sprache gebrachten Punkten ist die Begrenzung auf einige Hauptaspekte unumgänglich.(6)<br />
a)         Entsprechend der Aufgabenstellung geht es in diesem Beitrag nicht um die hinlänglich bekannte kontrazeptive Wirkung der Pille, also um Schwangerschaftsverhütung und damit Lebensverhinderung. Vielmehr geht es hier um das, was weder vom Wortsinn her noch der Sache nach unter »Schwangerschaftsverhütung« gerechnet werden dürfte, nämlich um die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille.<br />
Nach diesem Schwerpunkt soll dann aufgezeigt werden, daß der Griff zur hormonalen Verhütung eine ganze Kette weiterer verhängnisvoller Folgewirkungen mit sich bringt. [s.u., b)]<br />
b)         Die Zerstörung ungeborener Menschen findet ihre Fortsetzung in Schädigung und Tod bei geborenen Menschen: Diese Folgewirkungen bestehen in leichten bis schweren Nebenwirkungen bei den hormoneinnehmenden Frauen (Teil B). Weithin viel zu wenig beachtet wird die ebenfalls seit Jahrzehnten (!) bekannte offizielle Todesrate der Pille von mindestens 3,5 je 100.000 Anwenderinnen. Was dies bedeutet, dürfte so manchen dann aber doch überraschen oder auch schockieren (Abschnitt B.2).<br />
c)         Daß dann auch noch die Gesellschaft und die Umwelt für die Bekämpfung der natürlichen Fruchtbarkeit mittels künstlicher Hormone einen für viele sicher unerwartet hohen Preis zu entrichten haben, soll abschließend ebenfalls noch Berücksichtigung finden (Teile C und D). So wird auf fatale Weise deutlich: Selbst derjenige, der mit Embryonenzerstörung in Einzelfällen oder gar in massenhafter Weise tatsächlich kein Problem haben sollte, der bekommt durch den Gebrauch der Pille, nicht nur ein neues Problem hinzu, sondern gleich mehrere. Diese schwerwiegenden Probleme betreffen aus individualethischer Sicht den Embryo und die Frau, sowie in sozialethischer Hinsicht ganze Gesellschaften und schließlich auch noch die Umwelt. Das Problem künstlicher Hormone in Kläranlagen und in natürlichen Gewässern wird durch den millionenfachen alltäglichen Gebrauch massiv verstärkt (s. Abschnitt D).<br />
Man wird also um folgende Erkenntnis nicht herumkommen: Ovulationshemmung – und damit reine Schwangerschaftsverhütung mittels Hormoneinnahme – ist nicht isoliert zu haben; sondern sie ist immer nur erhältlich in einem fragwürdigen, weil ethisch hochproblematischen Gesamtpaket weiterer zerstörerischer Wirkungen. Zusätzlich gilt: Kein Arzt, keine Frau und kein Hersteller ist in der Lage, künstliche Hormone als das erste Glied einer verhängnisvollen Kette abzutrennen von den ungewollten Folgegliedern. Dabei ist die Kette der problematischen Folgeglieder in den vergangenen 50 Jahren der Pille nicht nur immer länger geworden; sondern es hat sich auch gezeigt, mit welch hoher Festigkeit die einzelnen Kettenglieder untereinander verbunden sind. Doch beginnen wir mit der ersten lebenzerstörenden Wirkung der Pille.</p>
<p> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>A) Die Bedrohung und Vernichtung ungeborener Menschen –<br />
Embryonen als erste Opfer hormonaler Kontrazeption</strong>(7)</p>
<p style="text-align: justify;">Die australische Autorin und Publizistin Germaine Greer, die weithin als eine der wichtigsten Stimmen des Feminismus im 20. Jahrhundert angesehen wird, hat ihren Ärger über die mangelnde Transparenz bei der Information über die Vielfalt von Pillenwirkungen in folgende Worte gefaßt: »Heutzutage kommt Verhütung der Abtreibung gleich, denn &#8230; es gibt keinen Nachweis dafür, daß Pilleneinnahme die Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle verhindern kann&#8230; Unabhängig davon, ob man die Erschaffung und Zerstörung so vieler Embryonen als etwas Bedeutsames ansieht oder nicht, gilt es zu erkennen: Es ist eine zynische Täuschung von Frauen, wenn man Abtreibungsmittel verkauft als handele es sich um Verhütungsmittel, und dies verträgt sich auch nicht mit dem gebotenen Respekt gegenüber Frauen als Menschen.«(8) Hier wird aus feministischer Perspektive überscharf(9) zum Ausdruck gebracht, was auch von christlicher Seite aus zu beanstanden ist. Wenn jedoch Christen hormonale Verhütungsmittel, namentlich die Pille, als »frühabtreibend« bezeichneten, wurden sie bisher nur allzu schnell als fanatische und extremistische Abtreibungsgegner apostrophiert, die mehr von fundamentalistischer Polemik verstünden als von medizinischer Wissenschaft. So war im »Spiegel« am 15.9.2008 zu lesen: »Ohne Eisprung gibt es keine Befruchtung – und wo kein Leben entsteht, kann auch keins abgetrieben werden. Eine Variante der Minipille führt unter Umständen dazu, dass ein befruchtetes Ei sich nicht in der Gebärmutter einnistet – das kommt aber auch ohne Chemie ganz natürlich vor. Die herkömmliche Pille jedenfalls ist keine Form der Abtreibung.«(10)Diese Aussage diente dem Spiegel dazu, nachzuweisen, daß »Gloria von Thurn und Taxis &#8230; sicher &#8230; Unfug erzählt – mit oder ohne Absicht.« (Die Fürstin hatte einige Tage zuvor, am 9.9.2008 in der Talkshow »Menschen bei Maischberger« inhaltlich genau dasselbe gesagt wie Germaine Greer und es gewagt, »die Pille &#8230; eine Form von Abtreibung« zu nennen. Darauf hin hagelte es bittere Kritik und beißende Ironie von fast allen Seiten.) In den nachfolgenden Abschnitten A.2 bis A.6 soll es nun darum gehen, aus medizinischer Sicht die weitgehende Richtigkeit der öffentlichen Aussagen dieser beiden so gegensätzlichen Frauen zu belegen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Zum Verständnis: Grundsätzliches über den natürlichen Zyklus, die kontrazeptive Pille und die interzeptive »Pille danach«<br />
</strong><br />
Zum besseren Verständnis seien einige ausgewählte Aspekte zum veränderten Monatszyklus nach einer Befruchtung vorangestellt.<br />
a)         In den ersten beiden Lebenswochen eines gezeugten Menschen finden bereits sehr weitreichende Entwicklungen statt, was sich in der Embryologie auch sprachlich niederschlägt: So sind allein für diese ersten Tage gleich mehrere Bezeichnungen für den Embryo üblich wie Zygote, Morula, Blastozyste, Embryoblast.<br />
b)         Gleichzeitig sind die ersten 5–6 Lebenstage davon gekennzeichnet, daß sich der neue Mensch auf seine allererste Reise begibt. Sein Transportweg ist dabei eine etwa bleistiftdicke Röhre, der Eileiter (die Tube). Darin befindet sich nicht nur eine nährstoffreiche Flüssigkeit, von der er lebt, sondern sozusagen auch sein »Taxi«, nämlich die Flimmerhärchen, mit denen der Eileiter in seinem Inneren ausgekleidet ist. Im Zusammenwirken mit Kontraktionen (Zusammenziehungen) des Eileiters übernehmen sie die Beförderung des Embryos zu seinem neunmonatigen vorgeburtlichen »Wohnort«, indem sie gezielt in diese Richtung schlagen; denn er kann sich selber nicht fortbewegen.<br />
c)         Nach dieser sanften und langsamen ca. 6tägigen Reise über eine Distanz von etwa 10–15 cm ist er also bis zum 7. Lebenstag an seinem Ziel angekommen und beginnt mit seiner »Einquartierung« (Einnistung, Nidation, Implantation). Dabei handelt es sich um einen relativ langen Vorgang, der sich immerhin über die ganze zweite Lebenswoche erstreckt.<br />
d)         Es besteht sehr weitgehende Einigkeit darüber, daß sowohl die zeitlichen Abläufe als auch ihre hormonale Steuerung sehr fein aufeinander abgestimmt sein müssen, damit eine Schwangerschaft überhaupt erhalten bleiben kann; denn die Vorgänge am Lebensbeginn sind außerordentlich empfindlich und störanfällig. Dies ist sehr zu betonen, weil der Pille das »Prinzip Störung«(11) der natürlichen Abläufe zugrunde liegt.(12) Die Vorgänge sind sogar so kompliziert und voneinander abhängig, daß Teichmann treffend urteilt: »Betrachtet man die komplexe Gesamtheit und feine zeitliche Abstimmung [...], so muß der Eintritt einer Schwangerschaft eher als glückliche Ausnahme eines von vielen Seiten her störbaren Systems angesehen werden.«(13)<br />
e)         Kontrazeption bedeutet wörtlich gegen Konzeption (d.h. Empfängnis bzw. Lebensentstehung) gerichtet. Wenn diese jedoch nicht verhindert worden ist, sondern bereits stattgefunden hat, kann sich der Begriff folglich vom Wortsinn her eigentlich gar nicht mehr auf den Zeitraum danach beziehen. Im medizinischen Alltag jedoch findet eine saubere Begriffsverwendung oft nicht statt und umfaßt vielfach auch die ersten Lebenstage des bereits entstandenen Lebens, schließt also Interzeption mit ein.<br />
f)         Bei Interzeption geht es um Maßnahmen der Geburtenregelung zwischen Konzeption und Nidation, um letztere zu verhindern. Interzeption wird vielfach im medizinischen Alltag der Kontrazeption zugeordnet und von daher – sprachlich nicht mehr korrekt – auch »postkoitale Kontrazeption« oder »Nachverhütung« genannt. Die Begriffsvermengung wiegt hier ganz besonders schwer, weil sie den fundamentalen Unterschied zwischen Lebensverhinderung und Lebensvernichtung völlig ignoriert; so wird das Bewußtsein dafür ausgeschaltet, daß hier im weiblichen Organismus etwas vollzogen wird, das außerhalb mit Geld- oder Haftstrafe bedroht ist. (s.u., A.3). Ein Bewußtsein dafür, daß Interzeption etwas grundsätzlich Anderes ist als Kontrazeption, klingt bei mehreren Autoren noch an, indem sie z.B. die Frage nach einer »ethischen Vertretbarkeit« stellen.(14)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Gründe: Wie kann es überhaupt zur Lebensvernichtung durch Nidationshemmung kommen?<br />
</strong><br />
Diese Frage läßt sich summarisch vorwegnehmend mit den allseits anerkannten Hauptwirkungen(15) der Pille begründen: Dabei sind die ersten beiden im echten Sinne kontrazeptiv, also lebenverhindernd zu nennen, nämlich<br />
a)         Ovulationshemmung und<br />
b)         Verdickung des Zervixschleims (der für Spermien dann fast undurchdringlich wird); denn beide wirken vor einer Befruchtung und verhindern sie. Hingegen ist der Zeitraum, in dem sich die Hauptwirkungen 3 und 4 auswirken, ja erst der nach der Konzeption (Zeugung/Befruchtung) bis einschließlich der Nidation. Dieser Zeitraum ist definitionsgemäß der Interzeption(16) und damit der Lebensvernichtung zuzuordnen.<br />
c)         Die dritte Hauptwirkung(17) ist jene auf die Eileiter (Tuben) und hat mehrerlei Gestalt: (a) Die Kontraktilität (Fähigkeit, sich zusammenzuziehen) des Eileiters wird verändert. »Alle Gestagene [...] hemmen die Tubenmotilität«.(18) (b) Der Zilienschlag (Bewegungen der Flimmerhärchen im Eileiter) wird verändert. Beides wirkt sich auf die Transportgeschwindigkeit des Embryos aus; dadurch kommt er zu früh oder auch zu spät am Endometrium an, wobei aber Pünktlichkeit hier sehr wichtig19 ist für eine erfolgreiche Einnistung am 21. Zyklustag; denn nur dann weist das Endometrium dafür den bestmöglichen Zustand auf. (c) Die Beschaffenheit des Sekretes, von dem sich der Embryo im Eileiter ernährt und in dem er sich bewegt, wird verändert.<br />
d)         Die vierte Hauptwirkung betrifft die Gebärmutterschleimhaut (das Endometrium). Ihr extremes Anwachsen von ca. 1,5 mm auf bis zu 8, auch 9 mm, ist auch sonographisch (im Ultraschall) beobachtbar. Dabei stellt diese quantitative Veränderung jedoch nur ein äußerlich sichtbares Kennzeichen dafür dar, welch fundamentale Bedeutung diese lebensnotwendige Schicht für den Erhalt der Schwangerschaft hat. Ihre Ablösung jeweils zum Zyklusende führt zur Menstruationsblutung. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, daß die meisten Frauen allein schon anhand der veränderten Blutungssituation ihren sehr konkreten und ganz persönlichen Hinweis auf die nidationshemmende Wirkung der Pille haben: Denn die vielfach als Vorzug der Pille gelobte schwächere Menstruation ist ja nichts anderes als ein sehr klarer Beleg für ein viel schwächer aufgebautes Endometrium. Somit wird den meisten Pillenanwenderinnen in Gestalt einer verminderten Blutung allmonatlich sehr anschaulich eine Folge der 4. Hauptwirkung der Pille vor Augen geführt. Nach Walter Rella gelingt es durchschnittlich nur etwa einem von fünf Embryonen trotz des lebensfeindlichen Zustands des Endometriums zu überleben.(20) Es dürfte nachvollziehbar sein, daß mit dem Wegfallen der ersten beiden Hauptwirkungen nur noch die beiden interzeptiven Wirkungen übrig bleiben. Von erheblicher Tragweite ist dabei der Sachverhalt, daß die Zervixbarriere (s.o.) unmittelbar gekoppelt ist an die 90%ige Ovulationshemmung. Denn es gibt keine Ovulation – bzw. kein Versagen eines Ovulationshemmers – ohne gleichzeitige massive Östrogenausschüttung.(21) Und da eine der Hauptwirkungen von Östrogen die Verflüssigung des Zervixschleims ist, kann nach einer Durchbruchovulation unter Ovulationshemmern auch nicht mehr davon ausgegangen werden, daß weiterhin eine Zervixbarriere besteht. Für die Spermien ist das Östrogen der »Türöffner« durch den relativ engen Gebärmutterhalskanal (= Zervix).<br />
a)         Die Bezeichnung Ovulationshemmer für die verbreitete Kombinationspille ist keineswegs hundertprozentig gerechtfertigt, sondern (wie verschiedene internationale Untersuchungen gezeigt haben) faktisch nur zu ca. 90%. Daraus darf jedoch keinesfalls die falsche Schlußfolgerung gezogen werden, wie sie sich sogar bei lebensrechtlich engagierten Medizinern findet: Die allgemein anerkannte hohe »Sicherheit« der Pille würde zu 10% auf Nidationshemmung beruhen. Das ist vor allem deshalb falsch, weil Ovulation niemals mit Befruchtung gleichgesetzt werden darf – im natürlichen, von künstlichen Hormonen unbeeinflußten Zyklus genauso wenig wie unter Hormoneinnahme. Wie unten zu zeigen ist, dürfte der Beitrag der Nidationshemmung zur »Sicherheit« der Pille nicht im Prozentbereich, sondern ca. 10fach geringer, im Promillebereich liegen. Hier wird bereits sichtbar: Ausgehend von diesem Wert ist nicht einmal ein Taschenrechner erforderlich, um die Nidationshemmungsrate bzw. den EDI (Embryo-Destruction-Index, s. Abschnitt A.4 berechnen zu können: Denn die 6,6 Mio. deutsche Frauen, welche Ovulationshemmer einnehmen, haben im Jahr rund 13 × 6,6 Mio. = rd. 85 Mio. Zyklen.(22) Und 1 Promille davon ist sofort als 85.000 erkennbar.<br />
b)         Ein sehr wesentlicher pharmakologischer Sachverhalt bedeutet nicht weniger als dies: Der Unterschied zwischen »normalen« Verhütungspillen (wie Ovulationshemmern) einerseits und interzeptiven Postkoitalpillen andererseits muß grundsätzlich als sehr fließend angesehen werden. Vgl. dazu folgende Empfehlung in einem Lehrbuch: »Paare, die sich auf die Anwendung eines Kondoms verlassen, sollten eine Packung Pillen (z.B. Eugynon, Stediril oder Tetragynon) bei sich haben. Bei Kondomversager (z.B. Verlust oder Platzen des Kondoms) können innerhalb von 24 h nach dem Verkehr 2 Tabletten und 12 h später weitere 2 Tabletten eingenommen werden. Bei einmaligem ungeschützten Verkehr beträgt die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, 3–4 %.«(23) Hierbei ist wichtig zu erwähnen: Die beiden erstgenannten Präparate sind »normale« Kombinationspillen, Tetragynon hingegen war eine spezielle Postkoitalpille – doch alle drei Präparate hatten exakt die gleiche Dosierung!(24) Hier wird offensichtlich, wie so mancher Ovulationshemmer problemlos in Eigenregie zu lebenvernichtender »Nachverhütung« eingesetzt werden kann. Der Kanadier Albert Yuzpe hat 1974 erstmals seine Empfehlungen veröffentlicht, wie man aus einem Kontrazeptivum ein Interzeptivum macht – es reicht bereits eine andere Dosierung (sog. »Yuzpe-Methode«, auch »Yuzpe-Regimen« genannt). In den USA sind es mittlerweile fast zwei Dutzend verschiedene Verhütungspillen, die sich zur Interzeption eignen.(25) Über diese Methoden der bewußten Zweckentfremdung von Kontrazeptiva zu Interzeptiva hinaus gibt es ein weiteres ernsthaftes pharmakologisches Problem, welches fast nie berücksichtigt wird und das von niemandem, auch durch keinen Arzt oder Apotheker, in den Griff zu bekommen ist: Durch einen unterschiedlichen Stoffwechsel (sogar bei ein und derselben Person innerhalb kürzester Zeit, z.B. in Abhängigkeit von momentanem Wohlbefinden), kann der Körper die Normaldosierung hormonaler Kontrazeptiva um ein Vielfaches verändern. Dies ist beobachtet worden bis mindestens zum Faktor 20.(26) Auch jeder Laie kann hieraus sofort erkennen: Auf diese Weise kann es – absolut unkontrollierbar – sowohl zu erheblicher Unterdosierung als auch zu massiver Überdosierung kommen. In letzterem Fall wird der Ovulationshemmer selbsttätig und der Anwenderin völlig unbewußt immer wieder einmal zum Nidationshemmer.<br />
<strong><br />
3. Der Widerspruch des § 218 StGB zum Grundgesetz und zum Embryonenschutzgesetz<br />
</strong><br />
a)         Die juristische Wirklichkeit in Deutschland sieht paradoxerweise so aus, daß gesetzlich tatsächlich nicht der Embryo, sondern die ihn vernichtenden Hormone geschützt sind, obwohl der verfassungsrechtliche Schutz des Kindes keineswegs aufgehoben ist! Denn während der Tage 1–13 kann – entgegen aller öffentlichen Beteuerungen zum Schutz der Ungeborenen – in keiner Weise davon die Rede sein, daß er geschützt wäre; er ist vor dem Gesetz nicht weniger als vogelfrei. Denn der deutsche Gesetzgeber bietet ihm und seinen Altersgenossen in Gestalt des – bisher noch – sehr guten deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG) lediglich dort Rechtssicherheit, wo ein auf natürliche Weise gezeugter Mensch ohnehin niemals hinkommt: nämlich im Labor, im Reagenzglas oder vor der Saugpipette des Embryonenforschers, also außerhalb des Mutterleibes. Daher sollten sich alle nach der deutschen Strafrechtsreform des Jahres 1975 Geborenen über eines im Klaren sein: Ihr natürlicher Weg in den ersten 13 Lebenstagen ist der gesetzlich ungeschützteste und gefährlichste ihres gesamten Lebens gewesen.<br />
b)         Der entscheidende Grund für diese fast unglaubliche, den frühen Menschen der Vernichtung preisgebende Tatsache besteht schlicht darin, daß er am natürlichsten aller Aufenthaltsorte, im Mutterleib, eben nicht in den Zuständigkeitsbereich des ESchG fällt, (welches ohnehin erst seit 1991 gilt). Im Körper seiner Mutter jedoch gilt nach dem Strafgesetzbuch nur der so weitgehend reduzierte und durchlöcherte Schutz bzw. die Schutzlosigkeit des § 218, Abs. 1, Satz 2, StGB (Strafgesetzbuch). Jeder, sowohl ein Kritiker wie ein Befürworter dieses Paragraphen, kann aus der aktuell gültigen Fassung mühelos diese eine große klaffende Lücke erkennen: »Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.«(27)<br />
c)         Man erkennt an dieser Formulierung folgendes: (1) Der deutsche Gesetzgeber gebraucht zunächst völlig korrekt – leider im Unterschied zu vielen Medizinern! – den Begriff »Schwangerschaftsabbruch«; und damit wird unmittelbar den ersten beiden Lebenswochen auch die Bezeichnung »Schwangerschaft« voll zuerkannt! Er befindet sich damit – wiederum im Kontrast zu vielen Ärzten – ganz im Einklang mit der Schwangerschaftsdefinition, wie sie in allen gängigen Medizinlexika (Pschyrembel, Roche Lexikon Medizin, Zetkin/Schaldach) anzutreffen ist: nämlich sinngemäß als Zeitraum von der Empfängnis bis zur Geburt.(28) (2) Der Gesetzgeber benennt einen Zeitraum, welcher nach Definition medizinischer Lexika 13 Tage umfaßt, nämlich den Abschluß des 1 Woche dauernden Nidationsvorgangs. Und er läßt ausdrücklich alles nur Erdenkliche (sämtliche »Handlungen«) zu, was (nur) in dieser Zeit zum »Schwangerschaftsabbruch« führt; somit sind innerhalb dieses Zeitraums sämtliche Schädigungen bis hin zum Tod des Embryos gesetzlich uneingeschränkt erlaubt! Dies bedeutet: Die Regelung in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB gesteht bei einer natürlichen Empfängnis einen »Schwangerschaftsabbruch« durch nidationshemmende Mittel zu, obwohl die gleiche Handlungsweise nach einer künstlichen Befruchtung aufgrund des Embryonenschutzgesetzes nicht zulässig ist und mindestens mit einer Geldstrafe bedroht ist, evtl. gar mit einer Haftstrafe.(29) In Gestalt dieser bewußt geschaffenen Lücke für den Lebensanfang stellt der Gesetzgeber eine Sondererlaubnis speziell für die Anwendung von Nidationshemmern aus, welche in den ersten beiden Lebenswochen eines Menschen dessen Weiterleben verhindern.<br />
d)         In marktwirtschaftlicher Hinsicht bedeutet die in § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB gewollte und bewußt geschaffene Lücke im gesetzlichen Schutz des ungeborenen Kindes nicht weniger als einen Produkt- und Vertriebsschutz für alle hormonalen Verhütungsmittel bis hin zur Postkoitalpille (»Pille danach«), natürlich auch für die IUDs (»Spiralen«). Ohne diese spezielle Ausnahmeregelung hätten diese Mittel allesamt keine Chance, sie wären illegale Mittel des Schwangerschaftsabbruchs, eben frühabtreibende Präparate, und zwar sowohl in biologischer, als auch in juristischer Hinsicht.<br />
e)         Nicht nur der SPIEGEL (s.o., vor Abschnitt A.1), sondern sogar viele Mediziner bestreiten teilweise energisch eine frühabtreibende Wirkung der Pille. Dies ist nur möglich, weil der Gesetzgeber – entgegen der Verfassung und den biologischen Fakten – die Produktion, Verordnung und Anwendung frühabtreibender Mittel aus dem gesetzlichen Schutz des Lebens herausgenommen hat (s.o., A.3.a). Der Grund dafür ist ganz unzweifelhaft der juristische Schutz der Ärzte: »Es ist anzunehmen, daß das Wirkungsprinzip der ›morning-after-pill‹ in einer Nidationshemmung besteht. Wenn also [...] deutsche Strafrechtler die Vereinigung von Eizelle und Samenzelle als Beginn der Schwangerschaft definieren, so wird die Anwendung der ›morning-after-pill‹ wohl als Abtreibungshandlung betrachtet werden.«(30) Der Gynäkologe Döring urteilte daher völlig zurecht: »Wenn deutsche Strafrechtslehrer wie etwa MAURACH oder MEZGER-BLEI bereits vom Zeitpunkt der Verschmelzung an von ›Leibesfrucht‹ sprechen, so läuft der Arzt, der in unserem Land ein Intrauterinpessar neuer Art einsetzt, Gefahr, wegen Abtreibung belangt zu werden.«(31) Dem genau entsprechend hatte auch der damals bekannteste und höchst einflußreiche Gynäkologe, Prof. Heinz Kirchhoff, gefordert: »Jetzt können die Juristen nicht mehr ausweichen, sie müssen Stellung beziehen und zwar ausdrücklich zum Schutz der Ärzte, die die Intrauterin-Pessare anwenden.«(32) Es ist dieses Drängen der Ärzte gewesen, insbesondere das der Frauenärzte, welchem der Gesetzgeber im Jahre 1975 dann auch nachgegeben hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Kirchhoffs Forderung belegt also ein Zweifaches: (1) Die tiefere und eigentliche Ursache für die Ausnahmeregelung in § 218 StGB zugunsten nidationshemmender Mittel ist der (juristische) Schutz der Ärzte! Einigen war in den 1960er Jahren wohl zunehmend bewußt geworden, wie unsicher und gefährlich das juristische Terrain war, auf dem sie sich bewegten, wenn sie eine Spirale einsetzten oder ein Rezept für die Pille ausstellten (s. Zitate von Döring). Im Jahre 1975 hat der Gesetzgeber sozusagen diese »Bestellung« der Ärzte ausgeführt &#8230; die allein auf Kosten der Ungeborenen ging und noch immer geht. (2) In unmittelbarem Zusammenhang mit den »Pessaren« hätte Kirchhoff unbedingt auch die Pille erwähnen müssen! (Ebenso Döring) Denn die Pille hatte infolge ihres Siegeszuges in den 1960er Jahren den Verhütungsmarkt längst völlig dominiert.(33) Man darf davon ausgehen, daß Kirchhoff als hervorragender Kenner um die nidationshemmende Wirkung der Pille sehr wohl gewußt hat: Zum einen lag dieses Wissen den Studierenden ab 1970, also bereits wenige Monate nach Kirchhoffs Votum, als Lehrbuchwissen vor.(34) Zum anderen hatte z. B. schon fast zwei Jahre zuvor, im Dezember 1967, Prof. Richard Fikentscher in einem Referat auf einer Ärztetagung die nidationshemmende Wirkung der Pille thematisiert – und damit große Betroffenheit unter den Zuhörern ausgelöst.35 Vor allem aber hatte Kirchhoff bereits 5 Jahre zuvor zusammen mit Haller selber eine Studie zur Pille herausgegeben!(36)<br />
<strong><br />
4. Der »Embryo-Destruction-Index« (EDI): Zur Größenordnung der Lebensvernichtung durch Nidationshemmung<br />
</strong><br />
Es sind die vier Autoren Martin Grabe (1984)(37), Peter Pioch (1992)(38), Walter Rella (1994)(39) und Benoit Bayle (1994)(40), die unabhängig voneinander und auf sehr unterschiedliche Weise zu erstaunlich übereinstimmenden Zahlen kamen; sie bedeuten: Im Ergebnis wird die (inoffizielle) Abtreibungsrate in Deutschland (über 200.000) durch die frühabtreibende Teilwirkung von Ovulationshemmern wohl mehr als verdoppelt.(41) Denn wie bereits angedeutet: Selbst wenn man in Entsprechung zu Bayle einen niedrigen EDI (Embryo- Destruction-Index) zugrundelegt und den lebenzerstörenden Effekt der Pille lediglich mit 3 ‰ ansetzt, dann bedeutet der Pilleneinfluß auf über 85 Mio. Zyklen deutscher Frauen (s.o., A.2.a): 3 × 85.000 = rechnerisch 255.000 Nidationshemmungen. Dieser (niedrige) Wert von EDI = 3 (also Nidationshemmungen in ca. 3 ‰ aller Zyklen) bedeutet aber auch, daß auf jede christliche Gemeinde, in der ca. 30 Frauen die Pille nehmen, alljährlich eine Frühabtreibung entfällt. (Denn sie haben zusammen fast 400 Zyklen; 3 ‰ davon = rechnerisch 1,2 Frühabtreibungen). Könnte es einen vernünftigen Grund geben, eine Wirkung, die sogar von Herstellerseite beworben wird (s.u., A.6.f), noch niedriger anzusetzen? Welcher Hersteller würde unnötig auf eine – umstrittene, weil ethisch problematische – Wirkung eines Produktes aufmerksam machen, wenn sie so weit unter einem Prozent liegt? Läßt dies nicht auch den Schluß zu, daß die Rate pillenbedingter Nidationshemmungen noch höher liegen könnte? Weil der quantitative Aspekt der Nidationshemmung in dieser Arbeit bewußt nur von nachrangiger Bedeutung sein soll, sei auf meine entsprechenden Arbeiten aus dem Jahr 2006 verwiesen.(42) Gänzlich unberücksichtigt bleibt dabei aber auch noch die mangelhafte Compliance der Pille, d.h. konkret die teilweise sehr hohe Unzuverlässigkeit beim Einnehmen. Die Überlegungen zum EDI beziehen sich jedoch auf die völlig korrekte Einnahme der Pille. Folglich ist wegen des relativ häufigen Vergessens der Pille die Zahl der Durchbruchovulationen – und damit der Nidationshemmungen – um einen unbekannten Grad nach oben zu korrigieren.<br />
<strong><br />
5. Vergleich: Welche Dimension hat der iatrogene (vom Arzt verursachte) Tod?<br />
</strong><br />
Goethes Arzt Christoph Hufeland hat sehr prägnant darauf aufmerksam gemacht, was Aufgabe des Arztes ist: Er dürfe nämlich nichts anderes tun »als Leben erhalten«. Sobald er sich eine Wertbestimmung von Leben anmaße und es verkürze &#8230; würde »der Arzt &#8230; der gefährlichste Mann im Staat«.(43) Im Falle des Verabreichens nidationshemmender Mittel – »Abtreibungsmittel« wie Greer sagt – liegt ein Verhalten vor, welches bei weitem nicht nur im Sinne Hufelands inakzeptabel genannt werden muß. Doch diese Bewertung gilt natürlich nicht nur für die hormonal bedingten und kaum wahrgenommenen Frühabtreibungen, sie gilt nicht weniger im Falle der chirurgisch durchgeführten, sozusagen »offiziellen« und damit auch öffentlich beachteten Abtreibungen. Weit über Hufeland hinaus steht lebenverkürzendes ärztliches Handeln an Ungeborenen ganz grundsätzlich in schärfstem Gegensatz zu medizinethischen Grundprinzipien aller Zeiten – von der Antike bis zur Moderne. Das betrifft namentlich den Hippokratischen Eid und geht über das Genfer Gelöbnis (des Weltärztebundes 1948) bis hin zur Verpflichtungsformel deutscher Ärzte (verabschiedet vom 82. Deutschen Ärztetag im Jahr 1979). Daher sei insbesondere den jungen in Ausbildung befindlichen Fachkollegen empfohlen, z.B. im Gynäkologie- Lehrbuch von Stauber/Weyerstahl eines nicht zu überlesen: Es gehört zur Profession auch und gerade eines Frauenarztes, das Leben ausdrücklich von der »Empfängnis«(44) an zu achten – und nicht erst, wie es im Zeitalter der Kontrazeption und zugunsten der Kontrazeptiva üblich geworden ist, faktisch erst ab der Nidation. Zeitlicher Orientierungspunkt für ärztliche Ethik ist die Konzeption – nicht die Kontrazeption oder die Nidation. Sie ist es in der Theorie – und sollte es in der Praxis auch wieder werden. Es ist daher genauso berechtigt wie notwendig, einen Vergleich anzustellen zwischen natürlichem Tod einerseits und iatrogenem (= ärztlich verursachtem) Tod andererseits. Setzt man die diesbezüglichen Zahlen,(45) die allgemein verfügbar sind und auch von kaum jemand ernsthaft in Zweifel gezogen werden, in ein Säulendiagramm um, so ergibt sich folgendes Bild:</p>
<p>Abb.1: Zahlenvergleich von iatrogenem Tod (Abtreibung) mit natürlichen Todesfällen und mit Zweitem Weltkrieg.</p>
<p style="text-align: justify;"> <a rel="attachment wp-att-4960" href="http://www.gemeindenetzwerk.org/?attachment_id=4960"><img class="alignnone size-medium wp-image-4960" title="Abb-1, Todesursachen-Vergleich (weltweit, alljährlich)" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/Abb-1-Todesursachen-Vergleich-weltweit-alljährlich4-300x200.png" alt="" width="465" height="277" /></a></p>
<p style="text-align: justify;">Auswertung/Fazit: Im Zeitalter der Abtreibung(46) sowie der nicht mehr kontrazeptiv, sondern interzeptiv zu nennenden Familienplanung hat die iatrogene Kindersterblichkeit folgende Dimension angenommen:<br />
a)         Mit 42 Mio. Abtreibungen [Säule 1] liegt der chirurgisch- iatrogene und der chemisch-iatrogene Kindstod (RU 486) beim Vierfachen der natürlichen Kindersterblichkeit (10,6 Mio.).<br />
b)         Abtreibung stellt die häufigste Todesursache überhaupt dar: Im Vergleich zur Nr. 1 unter den natürlichen Todesursachen, den Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Säule 2), belaufen sich die Abtreibungen auf mehr als das Doppelte. (Säule 1)<br />
c)         Alle natürlich verursachten Sterbefälle (durch sämtliche Zivilisationskrankheiten, Seuchen und sonstigen Ursachen inkl. der Kindersterblichkeit), belaufen sich weltweit auf 54 Mio. (2. Säule v.r.) Daran gemessen ist die Zahl der iatrogenen Todesfälle durch Abtreibung mit 42 Mio (= 78 %) mittlerweile in dieselbe Größenordnung vorgedrungen.<br />
d)         Im Vergleich zu den im Zweiten Weltkrieg getöteten 55 Mio. Menschen bedeuten 42 Mio. Abtreibungsopfer, daß gegen Ungeborene fast so etwas wie ein alljährlicher Zweiter Weltkrieg stattfindet.<br />
e)         Durch das, was der Titel einer früheren ideaDokumentation pointiert »Chemischer Krieg gegen Kinder«(47) genannt hat, also die in diesem Beitrag besonders betrachtete hormonal bedingte Frühabtreibung, kommen noch weitere Millionen getöteter Embryonen hinzu. Die Zahl dürfte etwa 5–10 Mio. betragen, sie würde damit also zwischen jener der AIDS-Toten (rd. 3 Mio.) und der natürlichen Kindersterblichkeit (rd. 10 Mio.) liegen. Bayle, der Urheber des von ihm so genannten EDI (Embryo-Destruction-Index), gibt einen Bereich von 2–11 Mio. an.(48)<br />
f)         Der Vollständigkeit halber soll hier noch kurz erwähnt werden, auch wenn nicht näher darauf eingegangen werden kann: Moderne Verfahren der künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI) kosten ungezählten Embryonen das Leben. Obwohl sich die Erfolgsraten mittlerweile erheblich verbessert haben, sind diese noch immer als schlecht zu bezeichnen. Die Geburt eines künstlich erzeugten Kindes wird auch heute noch mit dem Tod von mindestens drei künstlich gezeugten Embryonen erkauft – was bei jährlich allein in Deutschland über 40.000 künstlich gezeugten Kindern eine extrem hohe Verlustquote darstellt;(49) sie ist damit der offiziellen Zahl der Abtreibungen vergleichbar (110.694 im Jahr 2009).<br />
<strong><br />
6. Beweislage und Zitate: Welche Aussagen zur Nidationshemmung finden sich in der Fachliteratur?<br />
</strong><br />
In der Einleitung wurde (unter 1) die Aussage gemacht, daß es in der Fachliteratur »bestens belegt« sei, bei allen Pillen – inkl. der als Ovulationshemmer angebotenen Kombinationspräparate – auch von einer nidationshemmenden Wirkung auszugehen. Diese Tatsache soll nachfolgend exemplarisch untermauert werden – exemplarisch deshalb, weil die Zahl der eindeutigen Belege für diese Selbstverständlichkeit einfach derart groß ist, daß im Rahmen dieser Arbeit gar nicht Platz ist, um alle Zitate im Wortlaut bringen zu können.<br />
a)         Pharmakologie-Lehrbücher: Stellvertretend für diesen besonders wichtigen Bereich ist ein Klassiker und Standardwerk anzuführen, nämlich Mutschlers Arzneimittelwirkungen. Dieses Lehrbuch erschien in der ersten Auflage bereits 1970, die neueste (neunte) ist aus dem Jahr 2008. Insbesondere am »Mutschler« wird deutlich: Pillenbedingte Nidationshemmung ist seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Lehrbuchwissens. In keiner einzigen der neun Auflagen, die nunmehr vier Jahrzehnte pharmakologisches Grundwissen abdecken, ist es ausgelassen worden, im Abschnitt über hormonale Kontrazeptiva deren nidationshemmende Wirkung zu nennen! Am schärfsten manifestiert sich dies in der Kompaktausgabe 2005: Sie trägt nämlich den auch für unsere Fragestellung vielsagenden Untertitel: »Basiswissen«.(50) In der neuesten 9. Auflage wird auch deutlich (Seite 462), in welch grundsätzlicher Weise künstliche Hormone mit Nidationshemmung verkoppelt sind – und zwar völlig unabhängig von der Anwendungsform (Applikation): »Die Einphasenpräparate (orale, transdermale, vaginale Applikation) &#8230; verhindern, selbst wenn noch eine Ovulation stattfinden sollte, die Einnistung des Eis (es unterbleibt die volle sekretorische Umwandlung des Endometriums).«(51) Zahlreiche weitere Pharmakologiebücher verwenden eine ähnliche Beschreibung oder gebrauchen auch direkt die Vokabel »Nidationshemmung«(52).<br />
b)         Embryologie-Lehrbücher: Hier wird einmal sogar ausdrücklich auf das »Bild der starren Sekretion« betreffs der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium) verwiesen, welche dadurch in »einen für die Einnistung nicht geeigneten Zustand« umgewandelt wird.(53)<br />
c)         Monographien: In dem hoch speziellen Sammelwerk »Levonorgestrel« ist gleich zu Beginn des ersten Beitrags zu lesen: »Die fertilitätshemmenden Wirkungen von Levonorgestrel werden weiterhin durch seine Fähigkeit, durch Störung des Endometriums/der Blastozyste, bestätigt.«(54) Das wohl bedeutendste gestagene Pillenhormon (Levonorgestrel) wird hier also direkt mit Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht. Für die östrogene Komponente Ethinylestradiol war dies übrigens bereits vor dem zweiten Weltkrieg (!) erwiesen worden.(55) Nicht weniger wird im Standardwerk von Taubert und Kuhl deutlich, welch weitreichende Bedeutung es hat, wenn eine auf den ersten Anschein nur kleine Einwirkung auf den Eileiter erfolgt. Es kommt eben – neben anderen Einzelheiten – entscheidend auch auf die Transportgeschwindigkeit des Embryos (Taubert/Kuhl unzutreffend: »Eizelle«) an: »Da der Zeitraum der Passage und des Aufenthaltes der Eizelle im Eileiter für eine erfolgreiche Implantation von entscheidender Bedeutung sind, macht eine Hemmung oder eine Beschleunigung des Eitransportes die Fertilisierung und Nidation unmöglich.«(56)<br />
d)         Aufsätze/Fachzeitschriften: Stellvertretend für andere sei hier aus der Ärztezeitung ein besonders deutliches Beispiel zitiert: »Eine kritische Frage ist die: Wo liegt die Grenze zur Abtreibung? Bei der Implantationshemmung? Wo wollen Sie den Strich ziehen? Wenn Sie die Implantationshemmung als Abort ablehnen, dann kommt möglicherweise das IUD nicht mehr in Frage, und dann können Sie eigentlich die Pille auch nicht mehr nehmen.«(57)<br />
e)         Beipackzettel: Anhand einer breit angelegten Untersuchung von Beipackzetteln und Fachinformationen konnte Hans Berktold zeigen: Darin ist Nidationshemmung als Wirkung der Pille dutzendfach belegt.(58)<br />
f)         Werbebroschüren von Herstellern: In der Broschüre »LiebesLeben« des Pharmagiganten Bayer wird – wie in der vorangegangenen, so auch in der neuesten Auflage – die Sicherheit der Pille mit den drei bekannten Hauptwirkungen begründet und beworben, darunter auch Nidationshemmung.(59)</p>
<p>Abb. 2: Originalausschnitt aus der Werbebroschüre »LiebesLeben« von BayerHealthCare, S. 33.</p>
<p style="text-align: justify;"><a rel="attachment wp-att-4965" href="http://www.gemeindenetzwerk.org/?attachment_id=4965"><img class="alignnone size-medium wp-image-4965" title="Abb-2, Bayer-Broschüre, Werbung mit Nidationshemmung" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/Abb-2-Bayer-Broschüre-Werbung-mit-Nidationshemmung-158x300.png" alt="" width="221" height="355" /></a> </p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Nicht nur die Vielzahl sondern auch die uneingeschränkte Deutlichkeit der Aussagen aus allen Pillenjahrzehnten und in den unterschiedlichsten Medien bedürfen keines weiteren Kommentars. Nidationshemmung ist unzweifelhaft integraler Bestandteil der Pille. Diese Tatsache ist inzwischen derart unstrittig, daß sie sogar zum »Abiturwissen«(60) Biologie gehört.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>B) Die Bedrohung geborener Menschen – Frauen als zweite Opfer hormonaler Kontrazeption</strong><br />
1)         In chemischer Hinsicht ist sie ein Cortisonderivat. Vom Cortison wissen wir, daß es entzündungshemmend, gleichzeitig aber infektionsfördernd wirkt. In funktionaler Hinsicht treten ihre künstlichen Sexualhormone konkurrierend an die Stelle der körpereigenen natürlichen Hormone, genauer gesagt sog. Steroidhormone. Steroide spielen nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Tieren und Pflanzen eine herausragende Rolle bei der Steuerung verschiedenster Körperfunktionen und sind bereits in allergeringsten Mengen hochwirksam.<br />
2)         In pharmakologischer Hinsicht ist zunächst festzuhalten: Die Pille als Kontrazeptivum ist entgegen dem vielfachen Sprachgebrauch kein Medikament61 – also kein Heilmittel. Denn das ihr innewohnende »Prinzip Störung« richtet sich in diesem Falle nicht gegen krankhafte Zustände, sondern gegen einen funktionierenden Organismus mit intakter (!) Physiologie. Beabsichtigtes Ziel der Hormoneinnahme ist es, »unphysiologische Verhältnisse«(62) zu schaffen um dadurch die natürliche Fruchtbarkeit niederzuringen. Die Pille soll eine »temporäre Sterilität«(63) herbeiführen, also einen zeitweiligen Zustand, der definitionsgemäß eigentlich als Krankheit gilt.(64) Welch beträchtlichen Tribut Frauen für das absichtliche Herbeiführen einer Mehrfachstörung ihres eigentlich gesunden Körpers zu entrichten haben, wird nachfolgend ansatzweise und in geringer Auswahl angesprochen.<br />
<strong><br />
1. Nebenwirkungen: Zwischen Depression und Lungenembolie<br />
</strong><br />
Es soll hier keineswegs bestritten werden, daß es für Hormonverabreichung einen – wenngleich eng begrenzten – echt therapeutischen Einsatzbereich gibt, namentlich bei schweren Krankheitsbildern, welche sich einer Therapie durch »sanftere« Mittel entziehen. Massenhafter – genauer gesagt: weltweit ca. 100-millionenfacher – Hormonkonsum außerhalb eines therapeutisch klar umrissenen Anwendungsbereichs ist jedoch nicht vertretbar. Auch die Existenz einiger positiver Nebenwirkungen, sog. »pill benefits«, ist keineswegs in Abrede zu stellen: Es ist nachgewiesen, daß Kombinationspräparate z.B. das Risiko bestimmter Krebsarten senken können: Beim Korpus- (= Endometrium-)Karzinom ist eine Reduktion auf 50 % möglich und auch beim sog. epithelialen Ovarialkarzinom ergab sich eine verminderte Häufigkeit je nach Einnahmedauer. Unsicher ist jedoch, inwieweit diese positiven Ergebnisse, die bei hochdosierten Pillen (50 µg Ethinylestradiol) erzielt worden sind, auch für die heute üblichen 30 µg-Präparate gelten.(65)<br />
Dabei darf aber keinesfalls die Kehrseite außer Acht gelassen werden, nämlich welcher Preis dafür zu entrichten ist: Einer handvoll Pill benefits stehen weit über 100 verschiedene Wirkungen auf den Körper gegenüber, die wirklich nicht wünschenswert sind.(66) Es ist daher abzulehnen, wenn verschiedene Autoren tatsächlich nur bezüglich Pill benefits eine Kostenbilanz präsentieren (die entsprechend positiv ausfällt), es jedoch unterlassen, auf das Vielfache jener Kosten hinzuweisen, die entstehen infolge UAWs (sog. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen, landläufig auch als Nebenwirkungen bezeichnet). Grundsätzlich gilt: Hormone gehören zu den stärksten Wirkstoffen, welche in der Pharmazie jemals hergestellt worden sind. Folglich führt ihre Anwendung bei gesunden Menschen zu einem sehr schlechten Nutzen/Risiko- Verhältnis, das in vielen Fällen geradezu untragbar ist; denn nur bedrohliche Krankheiten rechtfertigen das Verabreichen starker Mittel. Familienplanung jedoch ist keine Indikation, welche den Einsatz hochpotenter und nebenwirkungsreicher Präparate rechtfertigen könnte.<br />
a) Depressionen<br />
Vor einigen Jahren hatte ich eine junge Frau in der Sprechstunde, die mir berichtete, daß sie die Pille abgesetzt habe. Daraufhin sei sie aus ihrem Freundeskreis angesprochen worden, sie habe wohl aufgehört, die Pille zu nehmen. Sie gab ihrem Gegenüber zu verstehen, daß die anderen das ja gar nicht wissen können – schließlich hatte sie nicht darüber gesprochen. Als Antwort darauf erhielt sie die wirklich erstaunliche Bemerkung: »Doch, du bist wieder die alte, du bist wieder aufgestellt.« Weitere Beispiele ließen sich anführen wie das von einer 18/19-Jährigen im Anschluß an einen Vortrag: Nach ihrer Schilderung, sie wäre von einer unendlichen Trauer befallen und würde nur noch heulen, hatte sie auf meine Frage hin, seit wann das denn so sei, unmittelbar geantwortet: Dies sei der Fall seit sie die Pille nehme. Als Ursache für pillenbedingte Depressionen kommen Vitamin B6-Mangel und der dadurch veränderte Tryptophan-Stoffwechsel in Betracht.(67) Nicht zuletzt beobachten Pillenkonsumentinnen immer wieder Persönlichkeitsveränderungen an sich und die Suizidrate unter ihnen steigt auf das Zwei- bis Vierfache.(68)<br />
b) Libidoverlust(69)<br />
Ein großer Teil der Frauen ist – besonders auch bei neueren Präparaten – von einer Libidoabnahme bis zum totalen Libidoverlust betroffen, was auf die künstlichen Hormone zurückzuführen ist. Die Libidostörungen unter der Pille sind bedingt durch den Anstieg des SHBG(70), der häufig auch nach Absetzen der Pille weiterhin bestehen bleibt. Somit kann auch die Libidoabnahme bzw. der -verlust ungünstigenfalls lebenslang anhalten. Eine der neueren Meldungen dazu (»Die Pille stört die Lust auf Sex«, 4.5.2010) stammt aus dem »Focus«:(71) »Die Antibabypille sollte Frauen sexuelle Freiheit bringen. Doch richtig genießen können viele das uneingeschränkte Sexualleben nicht. Die hormonelle Verhütung geht mit Sexualstörungen einher.« Zu den »Sexualstörungen« zählen auch Orgasmusschwierigkeiten, Scheidentrockenheit oder mangelnde Erregung. Auch wenn solche Störungen keine bedrohliche Krankheit darstellen, so wird hier dennoch ein Widerspruch der modernen kontrazeptiven Gesellschaft vor Augen geführt, der rätseln läßt: Warum nur gibt man allmonatlich rund 10 Euro für etwas aus, das in so vielen Fällen das Sexualleben und damit ja auch die Partnerschaft beeinträchtigt?(72)<br />
c) Infektionen<br />
Infektionen betreffen sowohl Zervix, Muttermund, Gebärmutterschleimhaut sowie Eileiter. Pilleneinnahme erhöht z.B. das Risiko einer Zervizitis auf das Dreifache, z.B. infolge einer Ansteckung mit Gonorrhoe. Als besonders problematisch erwies sich in den vergangenen Jahren die starke Zunahme der Chlamydieninfektionen, die sehr schwer zu bekämpfen sind und bei Pillenkonsumentinnen 2,5 mal häufiger auftreten. Das Deutsche Ärzteblatt spricht hinsichtlich der Infektion mit Chlamydien (CT) besonders unter jungen Mädchen von einer »heimlichen Epidemie«.73 Dieser Sachverhalt wiegt besonders schwer, weil es dadurch bei vielen Frauen zu Fehl- und Frühgeburten kommt. Nicht weniger gravierend ist die Tatsache, daß CT die »Hauptursache infektionsbedingter Sterilität« darstellen. Durch die Pille steigt das Risiko einer CT-Infektion auf das Achtfache!(74) Die Förderung von Infektionen dürfte ihre Ursache u.a. auch darin haben: Die künstlichen Hormone können einerseits zu einer Schwächung des Immunsystems führen und andererseits zur Erhöhung des pH-Wertes in der Scheide; dies bedeutet: Ein natürlicher Schutz vor Krankheitskeimen wird stark beeinträchtigt – denn ohne sehr saures Milieu (= niedriger pH-Wert) kann Krankheitskeimen nicht effektiv entgegen gewirkt werden.<br />
d) Krebs<br />
»Nach Anwendung hormonaler Kontrazeptiva ist das Risiko für Mamma- und Zervixkarzinome sowie für das Leberkarzinom [...] erhöht, während das Risiko für Endometrium- und Ovarialkarzinome vermindert ist.«(75) Auf diese Kurzform hat der Arzneiverordnungsreport 2009 eine geradezu jahrzehntelange Diskussion über den ursächlichen Zusammenhang von Pille und Krebs gebracht. Während einige Autoren und Hersteller nur zu gerne auf die unbestreitbaren Pill benefits bei Krebserkrankungen der Gebärmutter (Endometrium) und Eierstöcke (Ovarien) verweisen, muß aber entschieden auf eine insgesamt sehr negative Gesamtbilanz hingewiesen werden. Aus diesem Grund sind seitens der Weltgesundheitsbehörde (WHO) im Jahr 2005 die Kombinationspräparate endgültig »als karzinogen klassifiziert« worden; davon ausdrücklich betroffen ist der Zweck der Verhütung genauso wie die Hormonersatztherapie in den Wechseljahren.(76) Langfristige Pilleneinnahme führt zu einem erhöhten Risiko bei Brust-, Zervix- und Leberzellkarzinomen. Bis zu zehn Jahre nach dem Absetzen der Pille ist noch ein erhöhtes Brustkrebsrisiko nachweisbar.<br />
e) Thrombose- und Embolierisiko<br />
Mehrere Studien zeigen unabhängig voneinander eine erhebliche Zunahme der gefährlichen Thrombosen und Embolien.(77) Dabei ist besonders auffallend: Bereits bei den Levonorgestrel (LNG) enthaltenden Präparaten der sog. 2. Generation (LNG gibt es bereits seit 1966) beträgt das thromboembolische Risiko das 3,5fache gegenüber Frauen ohne Pilleneinnahme; und LNG ist bis heute in der Mehrzahl der Präparate enthalten (vgl. dazu Fn 54). Bei Pillen, die Desogestrel oder Gestoden enthalten (= sog. 3. Generation) ist dieses Risiko gar 9fach höher,(78) so daß sich wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahren für Frauen sogar schon der Deutsche Bundestag betreffs einer Rücknahme dieser Präparate zu befassen hatte.(79) Auf diesem Hintergrund ist es mehr als fragwürdig, wenn Hersteller (und Ärzte!) die Gefahr durch die neuesten Drospirenon (DSP) enthaltenden Pillen der sog. 4. Generation dadurch herabspielen, daß sie verlautbaren, deren Risiko sei doch »nur« ebenso hoch wie das der Drittgenerationspräparate! Dabei bedeutet die Verneunfachung der thromboembolischen Zwischenfälle nicht weniger als folgendes: Während in einem Kollektiv von 1 Million Frauen, die keine Pille nehmen, lediglich 100–200 von einer Thromboembolie betroffen sind, erhöht sich dieser Anteil bei Anwenderinnen von Dritt- und Viertgenerationspillen auf 900–1800. Levonorgestrel führt »nur« zu 350–700 Fällen. Wie fatal namentlich eine Lungenembolie sein kann, führte das Schweizer Fernsehen am 28.5.2009 anhand des Falles der 17jährigen Celine aus Schaffhausen vor Augen, die ausdrücklich zu keinerlei Risikogruppe gehörte (Nichtraucherin, ohne jegliche familiäre Vorbelastung). Nur infolge der Einnahme eines Ovulationshemmers kann das Mädchen heute nicht mehr sprechen, ist schwerstbehindert und wird ein Leben lang Pflegefall bleiben.(80) Leider kommt es vor, daß auch bei schweren Erkrankungen – bis hin zu Herzinfarkt und Schlaganfall – die ursächliche Verbindung zu hormonaler Kontrazeption gelegentlich gar nicht erkannt wird. Lungenfachärzte wissen, daß sie im Fall einer Embolie unbedingt auch nach der Einnahme von Kontrazeptiva fragen müssen. Daran wird deutlich, daß das Schicksal von Celine keinen Ausnahmefall darstellt.<br />
<strong><br />
Fazit:<br />
</strong><br />
Die englische Ärztin Dr. Ellen Grant, Autorin des Buches »The bitter Pill«, hat das schwerwiegende Problem der vielfachen Nebenwirkungen (UAWs) auf den Punkt gebracht: »Die Gesundheit der Frauen wurde auf dem Altar der Bevölkerungsplanung geopfert.«(81)<br />
<strong><br />
2. Mortalität: die Todesrate der Pille</strong>»Pillen killen« – so ist ein Abschnitt(82) in Bernard Asbells Geschichte der Pille überschrieben (in Anlehnung an den entsprechenden Protest von feministischer Seite in den USA: »Pills kill«). Bereits im Herbst 1961 war bekannt, daß von 132 Fällen mit Thrombosen und Embolien 11 tödlich geendet hatten. Die Folge war u.a. ein Verkaufsverbot in Norwegen am 6.8.1962 gewesen.(83) Daß ausgerechnet im Jahr 2009, also gerade in den Monaten vor dem 50. Geburtstag der Pille, die Öffentlichkeit wiederum gehäuft Todesfälle zur Kenntnis zu nehmen hatte, kam für das 50jährige Pillenjubiläum im Mai 2010 nicht gerade günstig. Es ist daher schon lange nicht mehr medizinisch nachvollziehbar, welche Akzeptanz sowohl Öffentlichkeit als auch Mediziner einer unnötigen Einnahme künstlicher Hormone entgegenbringen. Dies wird besonders deutlich, wenn man die Mortalität – also die Todesraten – der Pille mit Mitteln wie Lipobay oder Contergan vergleicht, die längst vom Markt genommen werden mußten.</p>
<p>Was ist eigentlich die Pille?</p>
<p>Abb.3: Die Mortalitätsraten der Pille im Vergleich zu Lipobay und Viagra; die Zahlen bedeuten Todesfälle je 100.000 Anwender.</p>
<p style="text-align: justify;"><a rel="attachment wp-att-4973" href="http://www.gemeindenetzwerk.org/?attachment_id=4973"><img class="alignnone size-medium wp-image-4973" title="Abb-3, Todesrate der 'Pille' (Vergleich ua zu Lipobay)" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/Abb-3-Todesrate-der-Pille-Vergleich-ua-zu-Lipobay-300x163.png" alt="" width="472" height="255" /></a> </p>
<p style="text-align: justify;">(Die roten Säulen beziehen sich auf die Angaben von Taubert/Kuhl 1981,(84) die Zahl 20 gibt den Durchschnitt an. Die violette, niedrige Säule in der Mitte steht für die Angabe 3,5 Tote je 100.000 Anwenderinnen nach Lauritzen 2000.(85)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Fazit:<br />
</strong><br />
1)         Der Lipidsenker Lipobay war im Unterschied zur Pille ein echtes Medikament gewesen. Dennoch hatten gerade einmal 52 Verdachtsfälle auf Tod ausgereicht, zu seinem Verkaufsstopp zu führen.(86) Dies bedeutet bei insgesamt 4 Jahren Marktpräsenz (Sommer 1997 bis August 2001): Bezogen auf zuletzt 6 Millionen Anwender ergibt sich für ein 100.000er Vergleichskollektiv eine Mortalität von 0,2 im Jahr (52 ÷ 4 Jahre ÷ 6.000.000 × 100.000 » 0,2). Ausgehend von diesem Maßstab dürfte es die Pille längst nicht mehr geben, ja, sie hätte gar nicht erst eingeführt werden dürfen; denn ihre Mortalität liegt mindestens beim ca. 16fachen von Lipobay!<br />
2)         Die bereits 1981, also vor über einem Vierteljahrhundert, von Taubert und Kuhl veröffentlichte Todesrate der Pille bedeutet allein für die 6,6 Mio. hormonal verhütenden Frauen in Deutschland rein rechnerisch – und das alljährlich! – den Tod von 1320 eigentlich gesunden Frauen und Müttern (20 ÷ 100.000 × 6.600.000 = 1320). Nach Lauritzen sind es »nur« 231; (3,5 ÷ 100.000 × 6.600.000 = 231).<br />
3)         Die niedrigeren Zahlen von Lauritzen bedeuten für die weltweit ca. 100 Mio. Anwenderinnen:<br />
a)         Alljährlich bezahlen über 3500 gesunde Mädchen, Frauen und Mütter die hormonale Verhütung mit ihrem Leben.<br />
b)         Allein die letzten 30 Jahre Anwendung der Pille haben den Tod von 100.000 Menschen, also einer ganzen Großstadt, zur Folge gehabt. Und die Medizin schaut genauso zu wie Gesundheitsbehörden und Öffentlichkeit.<br />
4)         Zum weiteren Vergleich: Der größte Arzneimittelskandal aller Zeiten, der Fall »Contergan«, hat Anfang der 1960er Jahre rund 10.000 Menschen, davon die meisten in Deutschland, vorgeburtlich schwer geschädigt, so daß auch ein großer Teil gar nicht mehr lebt. 40 deutsche Pillenjahre haben eine dem Contergan vergleichbare Dimension (40 × 231 = über 9000 Tote).</p>
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		<title>Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil II</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 19:50:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Rudolf Ehmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Demographie]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft / Politik]]></category>
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		<category><![CDATA[Medizinische Ethik]]></category>
		<category><![CDATA[Sexualethik]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Rudolf Ehmann Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil II C) Die Folgen von Verhütungsmitteln für Gesellschaft und Staat – das Gemeinwesen als drittes Opfer hormonaler Kontrazeption 1.  Ermöglichung der demographischen Katastrophe Im Jahr 1954 hatten die klinischen Versuche mit Enovid, der ersten Pille, begonnen. Die Feministin und Sponsorin dieser Experimente, Katherine McCormick, schrieb in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dr. Rudolf Ehmann<br />
Die lebenzerstörende Wirkung der Antibabypille Teil II</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>C) Die Folgen von Verhütungsmitteln für Gesellschaft und Staat – das Gemeinwesen als drittes Opfer hormonaler Kontrazeption</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.  Ermöglichung der demographischen Katastrophe<br />
</strong><br />
Im Jahr 1954 hatten die klinischen Versuche mit Enovid, der ersten Pille, begonnen. Die Feministin und Sponsorin dieser Experimente, Katherine McCormick, schrieb in einem Brief an Margret Sanger, sie könne es »in Boston für die Pille frierend« kaum erwarten, daß Gregory Pincus und John Rock es endlich schaffen würden, den »alten Teufel, die weibliche Fruchtbarkeit« niederzuringen.(87) Diese makabre Hoffnung McCormicks auf einen endgültigen Sieg über die natürliche Fruchtbarkeit der Frau hat sich in unerhörter Weise realisiert – mit der Folge, daß die Industrienationen aufgrund der Pille einen in Friedenszeiten nie dagewesenen Geburtenrückgang erlebten. <span id="more-4936"></span>Angesichts der sich seither immer mehr abzeichnenden ruinösen Folgen für den Sozialstaat erscheint es als nicht minder makabre Euphorie, wenn z.B. der »Stern« diesen Kampf gegen den »Teufel« mit folgenden Worten bejubelte: »Der 1. Juni 1961 wird vielleicht einmal ein ›historischer Tag‹ genannt werden. &#8230; ein gewaltiger Schritt vorwärts &#8230; zur Lösung eines der brennendsten Probleme&#8230;: das Problem der Geburtenregelung&#8230; Ein großer Schritt vorwärts – zumindest was Deutschland angeht&#8230;«(88) Pharma-Unternehmen als unbestreitbare Hauptprofiteure betonen bis heute gerne ihren Beitrag zur sexuellen Revolution und zur Freiheit der Frau – namentlich zur »sorgenfreien Verhütung« und gegen »die verklemmten Jahre«. Hingegen ist irgendeine Form der Übernahme von Verantwortung für die demographischen Folgen nicht erkennbar; denn auf derselben Internetseite wird der »Pillenknick« allen Ernstes als »Mythos« bezeichnet.(89) Die langfristigen Folgen des sog. Pillenknicks sind im wahrsten Sinne des Wortes fundamental, weil sie die Fundamente der sozialen Sicherungssysteme (z.B. eine menschenwürdige Versorgung von Alten, Pflegebedürftigen und Kranken) und damit den Wohlfahrtsstaat insgesamt erschüttern und gefährden werden.(90)<br />
<strong><br />
2. Förderung der Promiskuität (sexuelle Revolution)<br />
</strong>Horst Witzel, späteres Vorstandsmitglied der Schering AG und dort 1961 als junger Wissenschaftler in der Steroidforschung tätig, berichtet über ein Gespräch mit seiner Mutter am Mittagstisch. Sie sagte ihm: »Was du tust, wird die Büchse der Pandora öffnen.« Witzel weist diesbezüglich darauf hin: »Und wir dachten gewiß noch nicht an die unverheirateten Frauen. Meine Mutter aber tat es. Sie sagte: ›Du gibst damit jungen Mädchen die Gelegenheit, Sex nur zum Spaß zu machen, ohne an die Konsequenzen zu denken.‹«(91) Diese zutreffende Einschätzung einer Mutter im Vorhinein findet sich in einem modernen Medizinlexikon im Nachhinein wie folgt bestätigt: »Abbau sexueller Tabus, in dessen Folge Partner häufiger gewechselt und geschlechtliche Aktivitäten in jüngerem Alter begonnen werden.«(92) Es ist üblich, die Verhaltensänderung in der Sexualität nicht als Förderung der Promiskuität, sondern als Zugewinn von Freiheit darzustellen. Dabei schließt diese fragwürdige Dehnung des Freiheitsbegriffs eben nicht nur die drastische Verminderung der Zahl der Kinder, sondern auch die nicht minder drastische Erhöhung der Zahl der Sexualpartner ein. Man scheint wirklich darauf bedacht zu sein, problematische Nebenwirkungen der Pille möglichst auf unvermeidliche Zugeständnisse in medizinischer Hinsicht zu beschränken. Viele gesellschaftlichen Kräfte scheinen ein Interesse daran zu haben, die fast zur Freiheitsstatue der sexuellen Revolution erkorene Pille vor moralischen Flecken zu schützen und die Augen vor einer Kehrseite zu verschließen. Zu dieser Kehrseite gehört ein ungewöhnlich hoher Preis, der in der Gefolgschaft der sexuellen Revolution zu entrichten ist und mit dem kaum einer gerechnet haben dürfte. Mit geradezu prophetischer Weitsicht hat kein geringerer als Max Horkheimer, Philosoph der Frankfurter Schule, auf diese Konsequenzen aufmerksam gemacht: »Die Pille müssen wir mit dem Tod der erotischen Liebe bezahlen. [...] Die Pille macht Romeo und Julia zu einem Museumsstück.«(93) Diese Beobachtung aus dem Jahr 1970 ist in den folgenden Jahrzehnten nur bestätigt worden: Die sexuelle Revolution hat die Menschen leerer und die Wartezimmer der Sexualtherapeuten voller gemacht, sie hat die Sexualität vielfach auf bloße Triebbefriedigung reduziert und die Liebe entromantisiert. Durch die Allgegenwart von Sexualität erleiden nicht zuletzt junge Menschen eine Übersättigung, die sie innerlich ärmer und unglücklicher macht als ihre Vorfahren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Verbreitung von Geschlechtskrankheiten<br />
</strong>Das Springer Lexikon Medizin nennt als doppelte Ursache für den letzten »Inzidenzgipfel« der Geschlechtskrankheiten in den 1970er Jahren »›die sexuelle Revolution‹ und de[n] Anstieg des Reiseverkehrs«. Das nachfolgende Diagramm läßt etwas konkreter erkennen, was dieser »Gipfel« beinhaltet:</p>
<p>Abb. 4: Zunahme von Geschlechtskrankheiten am Beispiel der Gonorrhoe (ugs. »Tripper«) als unmittelbare Folge der »sexuellen Revolution«.(94)</p>
<p style="text-align: justify;"><a rel="attachment wp-att-4970" href="http://www.gemeindenetzwerk.org/?attachment_id=4970"><img class="alignnone size-medium wp-image-4970" title="Abb-4, Gonorrhoe-Vervielfachung durch sexuelle Revolution" src="http://www.gemeindenetzwerk.org/wp-content/uploads/2010/08/Abb-4-Gonorrhoe-Vervielfachung-durch-sexuelle-Revolution-300x186.png" alt="" width="377" height="209" /></a></p>
<p style="text-align: justify;">a)         Die Vervielfachung der Gonorrhoe (Tripper) bis zum Faktor 4 (USA);<br />
b)         Einen Rückschlag im Kampf gegen diese Geschlechtskrankheit  um 2 Jahrzehnte: Erst in den 1980er Jahren erreichten die Zahlen wieder das Niveau der 60er Jahre, in den USA gar erst Mitte der 90er Jahre;<br />
c)         Das Lexikon benennt als Ursache für die Häufigkeit der Geschlechtskrankheiten die »Orale Kontrazeption« [= Pille] und macht darauf aufmerksam: »Zusätzlich werden früher tabuisierte Praktiken eher vollzogen [orogenitale, anogenitale Kontakte].« Dem ist nur noch eines hinzuzufügen: Die durch die sexuelle Revolution bedingte massive Zunahme der Geschlechtskrankheiten erfolgte exakt im selben Zeitfenster wie der Zusammenbruch der Geburtenrate von 2,5 auf 1,5 – nämlich ebenfalls genau in den Jahren 1965 bis 1975.<br />
Neben der bereits durch die demographische Entwicklung schwer geschädigten Rentenkasse kommen daher in Gestalt zigtausender Patienten mit Geschlechtskrankheiten entsprechend weitere Kosten für das ohnehin schon lädierte Gesundheitssystem hinzu.<br />
<strong><br />
D) Die Folgen von Verhütungsmitteln für die Umwelt – die Umwelt als viertes Opfer künstlicher Verhütung<br />
</strong><br />
Durch hormonale Kontrazeption, insbesondere den anhaltend hohen Pillenkonsum, erfolgt ein ganz erheblicher Schadstoffeintrag in die Wasserwelt. Das ganze Ausmaß der Folgeschäden ist in den vergangenen Jahren zunehmend deutlich geworden. Als Hauptproblem sind dabei jedoch nicht die schätzungsweise 4–6 Tonnen Gestagene anzusehen, sondern der geringe Anteil der östrogenen Komponente in den Kombinationspräparaten: das Ethinylestradiol (EE2); dessen Jahresproduktion macht in Deutschland nur ungefähr 60–100 kg aus. Klärschlammexperten haben jedoch aufgrund seiner außerordentlich hohen endokrinen Wirkungsstärke bereits im Jahr 2002 ein Verbot von EE2 diskutiert: »Der Ansatz der Vermeidung scheint bei vielen dieser Stoffe unrealistisch, weil sie in vielfältiger Form eingesetzt werden oder nicht zu erwarten ist, daß die Gesellschaft ein Verbot akzeptiert (EE2).«(95)<br />
Aus der Sicht von Experten ergibt sich also:<br />
a)         Aus rein ökologischen Gründen wäre eigentlich ein Verbot von EE2 hinreichend begründet.<br />
b)         Ein solches Verbot wäre aber aus rein gesellschaftspolitischen Gründen nicht durchsetzbar, obwohl Deutschland ansonsten ökologisch besonders hochgesteckte Ziele hat. Hierbei ist zu bedenken: EE2 findet sich ausschließlich in hormonalen Verhütungsmitteln. Eine andere Ursache für die Kontamination von Gewässern mit EE2 muß daher kategorisch ausgeschlossen werden. Durch medizinisch-therapeutisch in keiner Weise indizierte Pillenanwendung erfolgt also eine unnötige Verseuchung mit EE2; sie ist ausschließlich durch Privathaushalte bedingt und nicht durch Landwirtschaft oder Industrie. Wie unten zu zeigen ist, ergibt sich daraus der hochproblematische Sachverhalt, daß der Bevölkerung westlicher Industriegesellschaften mancherorts bereits über ihr Trinkwasser eine tägliche Zwangsdosis EE2 verabreicht wird!<br />
<strong><br />
1. Arzneistoffe in Umwelt und Trinkwasser als Grundsatzproblem<br />
</strong>Etwa seit Ende der 1980er Jahre ist in der Wissenschaft zunehmend ein Problembewußtsein dafür entstanden, daß viele Arzneimittel – auch nach ordnungsgemäßem Gebrauch – eine zweite und gleichzeitig ungewollte, weil für die Umwelt problematische »Karriere« starten. Dies ist der Tatsache zuzuschreiben, daß die Moleküle der Wirkstoffe so stabil gebaut sein müssen, daß sie nicht schon vor Erreichen ihres Wirkungsortes (z.B. durch Speichel, Magensäure, Gallensekrete etc.) vorzeitig zerstört werden. Der Nachteil ihrer hohen Beständigkeit (Persistenz) ist natürlich, daß diese nach der Ausscheidung ja weiter bestehen bleibt; d.h., sie können sich einem Abbau in der natürlichen Umwelt ähnlich hartnäckig widersetzen wie innerhalb des Körpers. Ökotoxikologen und Klärschlammexperten finden daher in unseren Abwässern fast das gesamte Spektrum der Arzneimittel und natürlich auch die Wirkstoffe der millionenfach geschluckten Antibabypille. Was das Schadensrisiko dieser Stoffe anbelangt, weist das Lehrbuch »Ökotoxikologie« ausdrücklich darauf hin: »Allen voran ist das Ethinylestradiol (EE2) zu erwähnen&#8230;«(96) Kläranlagen haben mit einigen dieser Stoffe besondere Probleme, weil das Beseitigen – wenn überhaupt – nur mit aufwendigen oder aggressiven Methoden möglich ist. Eine Überprüfung unseres Trinkwassers auf Pharmazeutika ist für die Versorgungsunternehmen – im Unterschied zur Kontrolle einiger Standardparameter – jedoch nicht vorgeschrieben. In vielen Gegenden nehmen die Menschen daher über ihr Trinkwasser Arzneireste auf – zwar in sehr geringer Dosis, aber täglich.<br />
<strong><br />
2. »Endokrine Disruptoren« als besonderes Problem<br />
</strong>Als sehr gravierend hat sich jene Gruppe von Stoffen entpuppt, welche in das sog. endokrine System, d.h. in die komplizierte biochemische Steuerung von (z.B. menschlichen) Organismen eingreifen. Man bezeichnet diese Stoffe seit einigen Jahren als »Endokrine Disruptoren«(97) (EDC). Als besonders schädliche Substanz war im 20. Jh. das als Insektizid verwendete DDT bekannt geworden, welches längst zum sog. »Dreckigen Dutzend« der gefährlichsten organischen Schadstoffe gehört.(98) Das DDT hat bekanntlich einige Tier-, insbesondere Vogelarten massiv dezimiert.(99) Neben weiteren in der Landwirtschaft eingesetzten hochproblematischen Mitteln der Schädlingsbekämpfung haben sich industriell verwendete Chemikalien als starke EDC erwiesen (z.B. Bisphenol A, ein sog. »Weichmacher« in Plastik, oder auch PCBs). Einige dieser Stoffe finden sich mittlerweile leider überall auf der Welt, sogar in der Antarktis und in zuflusslosen (!) Gebirgsseen; wir können ihnen nirgends mehr ausweichen. Das betrifft auch die Pille.<br />
<strong><br />
3. Das Pillenhormon Ethinylestradiol (EE2) als das potenteste aller Steroide</strong><br />
Nachdem seit über 70 Jahren die embryonenvernichtende Wirkung des EE2 bekannt ist,(100) wird seit den 1990er Jahren zusätzlich erkennbar, in welchem Ausmaß es auch unser Wasser kontaminiert. Inzwischen zeichnet sich ab, daß das EE2 zum Gefährlichsten gehört, was jemals in unsere Gewässer gelangt ist. Dazu nur folgende Fakten:<br />
(a) Das EE2 ist außerordentlich robust und langlebig. (b) EE2 ist hinsichtlich seiner die Fortpflanzung schädigenden Wirkung – namentlich bei Fischen – die mit Abstand schädlichste Substanz. (c) Die Wirkungsstärke von EE2 übertrifft jene von DDT und anderen Stoffen aus der Gruppe des »Dreckigen Dutzends« um ein Vielfaches: K. Fent weist in seinem Lehrbuch Ökotoxikologie auf die generelle Gefahr durch Steroide hin: »Steroidhormone machen den größten Anteil der estrogenen Aktivität der Kläranlagenabwässer aus und sind damit Hauptverursacher«.(101) Aus seinen Vergleichstabellen geht hervor, daß EE2 alle anderen Steroide übertrifft.(102)<br />
<strong><br />
4. Hormonpille und Hormonpflaster im Vergleich<br />
</strong>In der Fachinformation der Firma Janssen-Cilag International findet sich eine klare Warnung zu möglichen Umweltgefahren in Gestalt einer unmittelbaren Grundwasserbeeinträchtigung durch ihr Produkt »EVRA-transdermales Pflaster« (hormonhaltiges Verhütungspflaster). Im Schlußabschnitt (»6.6«) erfolgt der eindeutige Hinweis auf die Notwendigkeit einer fachgerechten Entsorgung wegen Umweltschädlichkeit: »Das Pflaster beinhaltet nach Gebrauch noch immer beträchtliche Mengen an wirksamen Bestandteilen. Diese können schädliche Auswirkungen hervorrufen, wenn sie in das Grundwasser gelangen. &#8230; Alle benutzten oder unbenutzten Pflaster müssen gemäss den nationalen Anforderungen entsorgt oder in einer Apotheke abgegeben werden. Benutzte Pflaster dürfen nicht in der Toilette oder in Entsorgungssystemen für Flüssigkeiten entsorgt werden.«(103) Die Menge an EE2, welche in einem (wöchentlich neu anzubringenden) EVRA-Pflaster enthalten ist, beträgt lt. Hersteller 600 µg. Von dieser Gesamtdosis werden täglich im Durchschnitt ca. 34 µg aufgenommen;(104) das sind knapp 240 µg, also etwas weniger als die Hälfte. Somit ergibt sich aus der Warnung des Herstellers vor einer Grundwasserverseuchung durch das Hautpflaster die gewichtige Frage: Ist es berechtigt, zwar vor dessen 360 µg-EE2-Restgehalt zu warnen, nicht jedoch vor dem allwöchentlichen 7 × 30 = 210 µg-EE2-Verbrauchsgehalt der Hormonpille, welcher über den Umweg des Körpers zwangsläufig in den Wasserkreislauf gelangt?<br />
<strong><br />
5. Die Schonung der Pille in Medienberichten und durch Experten<br />
</strong>In den Medien wird die umweltschädigende Wirkung der Pille immer wieder geleugnet oder bagatellisiert. Dazu nur ein Beispiel: In der Sendung »Puls« des Schweizer Fernsehens (SF1) wurde u.a. eine mögliche Gefährdung der männlichen Fruchtbarkeit durch Pillenhormone im Wasser mit der Formulierung abgetan, »das kann man, glaub’ ich, vergessen« und es sei »unmöglich [...] daß da noch Reste von dieser Antibabypille in [ein] Glas Wasser gelangen.«(105) Das Gegenteil ist richtig, schließlich ist EE2 schon längst in Europas größtem Trinkwasserreservoir, im Genfer See, nachgewiesen. Diese Tatsache war bereits Thema im Schulfernsehen.106 In der Programmbeschreibung des Bayerischen Rundfunks heißt es sogar: »In der Sendung stellen Studenten des Schweizer Professors Walter Wildi spaßeshalber Mutmaßungen darüber an, ob sich das Wasser des Genfer Sees schon als Anti-Baby-Mittel eignet.«(107)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>6. Die Hormonpille als Gesundheitsproblem für Fische<br />
</strong>Unsere Fische leiden durch verschiedenste Stoffeinträge ins Wasser. Diese stammen jedoch keineswegs nur aus Landwirtschaft oder Industrie, sondern hinsichtlich des Schadpotentials zu einem beträchtlichen Teil auch aus Privathaushalten. Durch einige Medikamente können z.B. Schädigungen von Kiemen, Nieren, Leber, Nerven, Immunsystem oder Erbgut bedingt sein.(108) Die weitreichendsten negativen Auswirkungen auf ihre Sexualität und gesamte Arterhaltung ist dabei jedoch der östrogenen Potenz der EDC im allgemeinen zuzuschreiben und dem EE2 – und damit der Pille – im besonderen. Ihr Beitrag zur »Verweiblichung« von Gewässern und zum breiten Spektrum gravierender Schädigungen sowohl einzelner Individuen als auch ganzer Bestände steht an erster Stelle:<br />
a)         schwere Populationsstörungen, insbesondere die Verschiebung des Geschlechterverhältnisses (mehr Weibchen als Männchen): So wurden in Berlin unterhalb des Klärwerks Berlin-Ruhleben EE2-Konzentrationen bis 3 ng/l (Nanogramm pro Liter) gemessen; Folge: Von fast 8000 untersuchten Fischen verschiedener Arten waren bis zu 70 % Weibchen (bes. bei Zander und Barsch).(109) Und in Abwasserteichen der Berliner Karolinenhöhe veränderte sich das natürliche Geschlechterverhältnis (50:50) wie folgt: 25 % männlich, 62,5 % weiblich, 12,5 % zwittrig. J. Oeder stellt fest: »Die [Langzeit-]Experimente brachten den Verursacher eindeutig zu Tage: synthetische Sexualhormone aus Antibaby-Pillen.«(110) b)   in psychischer Hinsicht: Verhaltensstörungen; Männchen interessieren sich z.B. nicht mehr für Weibchen.111 Bei Stichlingen unterbleibt z.B. der Nestbau. c) in physischer Hinsicht, insbesondere schwere Mißbildungen an Sexualorganen: So hatten Biozide z.B. bei Alligatoren im Lake Apopka (Florida) zwischen 1980–84 zu einer Abnahme der Population um 90 % geführt;(112) auch bei anderen Tierarten wurden verkümmerter Penis und Zeugungsunfähigkeit beobachtet. Besonders drastische Schädigungen zeigen sich jedoch an Fischen: Was eine EE2-Konzentration von 6–7 ng/l für Fische bedeuten kann (das ist das 60–70fache des Wertes, ab dem bisher erste Gesundheitsprobleme beobachtet werden konnten), wurde vor Jahren auf drastische Weise vor Augen geführt: Denn dies war die Konzentration, mit der testweise in einem Freilandversuch im Jahr 2001 ein ganzer See in Kanada versehen worden war; in der Folge davon kollabierte bis zum Herbst 2002 fast die gesamte Population der Spezies Dickkopfelritzen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Testkonzentration dem entspricht, was sehr häufig hinter Kläranlagenausläufen gemessen werden kann.(113) Das typische Problem ist die Bildung des Eidotterproteins Vitellogenin (VTG) auch in Männchen (natürlicherweise nur bei Weibchen vorkommend); das bedeutet »Streß pur für die Leber«.(114) VTG-Bildung gilt derzeit sogar als Gradmesser für die Verweiblichung. Es kommt mittlerweile vor, daß VTG, »das in Männchen nichts zu suchen hat«,(115) dort schon in höheren Mengen vorzufinden ist als bei Weibchen. Derzeit ist neben EE2 kein Stoff bekannt, welcher in vergleichbar winzigen Mengen diese Vorstufe der Verweiblichung und Unfruchtbarkeit hervorrufen könnte: Dazu genügt bei Regenbogenforellen bereits eine Konzentration von 0,1 ng/l (Nanogramm pro Liter = Milliardstel Gramm pro Liter) an EE2, wie Zoologen immer wieder messen können.(116) U.a. zeigte eine Studie der Ruhr-Uni in Bochum, daß z.B. auch Barsch-Männchen nicht nur VTG produzieren. Der Grad der Verweiblichung kann so weit gehen, daß in Fischhoden gar weibliche Eizellen heranreifen!(117)<br />
<strong><br />
7. Die Verantwortung des einzelnen<br />
</strong>Wie hoch ist nun die Umweltbelastung durch die  Pille konkret einzuschätzen (a) angesichts der Tagesdosis von 30 µg pro Frau und (b) angesichts von 6,6 Mio. Anwenderinnen allein in Deutschland?<br />
a)         Eine einzige Tagesdosis einer einzigen Frau enthält bereits 30 µg – also das 300.000fache von 0,1 ng. Da durchschnittlich drei Viertel des gesamten EE2 schon innerhalb einer Woche wieder ausgeschieden wird (30–40 % über den Stuhl, 30–50 % über den Urin),(118) gelangt das künstliche Sexualhormon in das Abwassersystem und wird von Kläranlagen nur unzureichend abgebaut.(119) Eine einzige Tagesdosis eines ganz normalen Ovulationshemmers reicht also aus, um 300.000 Liter (= 300 Kubikmeter) Wasser mit einer für einige Fische bereits schädlichen Konzentration anzureichern. Diese Wassermenge entspricht 15 Tanklastzügen (á 20 Tonnen) oder einer 120-Quadratmeter-Wohnung, die bei einer Raumhöhe von 2,5 m bis zur Decke gefüllt wird.<br />
b)         Was bedeutet dies bei 6,6 Mio. Anwenderinnen in Deutschland? Wenn 300 m3 Wasser durch eine Frau täglich mit einer Konzentration von 0,1 ng/l versetzt werden, dann werden bei 6,6 Millionen Anwenderinnen täglich 2 Milliarden Kubikmeter (= 2 Kubikkilometer) Wasser mit dieser nachweisbar schädlichen Stoffkonzentration versetzt. (300 m³ × 6,6 Mio. » 2 Mrd. m³). Dieses Ergebnis muß aber noch auf drei Viertel (= rd. 1,5 Kubikkilometer) reduziert werden, denn die 4. Woche eines Pillenzyklus (22.–28. Tag) ist jeweils ein hormonfreies Intervall. Es erfolgt also durch täglich 6,6millionenfache hormonale Verhütung in Deutschland eine beträchtliche Schadstoffemission in unsere Gewässer. Sie erreicht ein Volumen, welches auf den Bodensee angewendet folgendes bedeuten würde: In seinen 48 Kubikkilometern fände sich jeweils nach 32 Tagen – also allmonatlich – eine EE2-Konzentration von 0,1 ng/l; das ist der Wert, ab dem bei einigen Fischarten (nicht bei allen) die Vorstufe der Verweiblichung beginnt (1,5 Kubikkilometer × 32 = 48 Kubikkilometer).<br />
Es muß korrekterweise allerdings Folgendes hinzugefügt werden:<br />
1)         Bei nahezu allen Schadstoffen, also auch bei EE2, darf man nicht von einer gleichmäßigen Verteilung ausgehen.<br />
2)         Der derzeitige Wissensstand läßt es noch nicht zu, Aussagen darüber zu machen, wo (z.B. in bestimmten Wasserschichten) höhere oder niedrigere Konzentrationen zustande kommen.<br />
3)         Realistischerweise muß angenommen werden, daß durch sog. Sorption (d.h. Anreicherung eines Stoffes in einem Bereich oder an der Grenze zweier Bereiche) sehr unterschiedliche Konzentrationen in ein und demselben Gewässer zustande kommen können.<br />
4)         Auch bei relativ hartnäckigen (persistenten) Schadstoffen ist dennoch von einer gewissen natürlichen Abbaurate auszugehen, die aber nicht näher angegeben werden kann. Diese Rate ist u.a. temperaturabhängig und allein schon deshalb (jahreszeitlichen oder geographischen) Schwankungen unterworfen.<br />
5)         Auch eine unbestreitbare Abbaurate durch Kläranlagen ist hier unberücksichtigt. Wie viele Beispiele zeigen (z.B. oben, Abschnitt D.6.a), ist sie aber insgesamt sehr unzureichend.<br />
6)         Andererseits ist die erstaunliche Beobachtung gemacht worden, daß – vermutlich bedingt durch bestimmte Bakterien – Abbauprodukte zurückverwandelt werden können in ihre Ausgangsstoffe. D.h., die EE2-Konzentrationen können ungünstigenfalls am Ende einer Klärungsstufe sogar höher sein als am Anfang.<br />
<strong><br />
8. Mögliche Folgen von EE2 für Männer<br />
</strong>Nicht nur in Kläranlagenausläufen finden sich noch toxikologisch relevante Konzentrationen an EE2. Sondern dies trifft auch zu auf 10–50 % der sog. Oberflächengewässer, in denen die Konzentrationen im Mittel 0,1–5 ng/l betragen.(120) Doch damit nicht genug, in einigen bayerischen Städten wurden schon 2 ng/l im Trinkwasser (!) gemessen.(121) »Das Gift kehrt zurück.« – Dieser Titel eines Dokumentarfilms(122) über kontaminierte Importwaren im Hamburger Hafen trifft in vergleichbarem Sinne auch auf EE2 zu. Denn was Nebenwirkungen dieses Pillenhormons anbelangt, so beschränken sich diese eben keineswegs auf Wasserlebewesen oder auf hormonal verhütende Frauen (s. Abschnitt B).Vieles deutet darauf hin: Die Herren der Schöpfung gehen bei Nebenwirkungen durch EE2 nicht leer aus, sie sind »nur« später betroffen. Sicher ist: Das EE2 bleibt den modernen Zivilisationen in Gewässern als hochpotenter endokriner Disruptor noch lange erhalten; es kehrt nun über das Trinkwasser auch zu seinen Erfindern zurück. Und wenn es in einigen Gegenden EE2-Gehalte aufweist, bei denen Forellen bereits Zwitter werden, muß man sich fragen: Wieviel Raum bleibt hier noch für Spott über einen möglichen ursächlichen Zusammenhang von EE2 eine Beziehung zum Anstieg genitaler Erkrankungen sollte nicht vorschnell von der Hand gewiesen werden. Hierbei ist insbesondere eine wichtige grundsätzliche Beobachtung der Ökotoxikologie anzuführen: In vielen Fällen kann nämlich die Aufnahme sehr geringer Schadstoffmengen über einen längeren Zeitraum ungleich problematischer sein als kurzzeitig hohe Belastungen.(124)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>9. Fazit<br />
</strong>a)         Es ist an der Zeit, zur Tat zu schreiten und – in Entsprechung zu Jürgen Oeder im Anglermagazin ESOX(125) – sowohl »Alarm« zu schlagen als auch Konsequenzen für sich selbst zu ziehen.<br />
b)         Es ist für Christen nicht erfreulich, wenn sie sich mittlerweile sogar von Ökotoxikologen auf ein (sexual-) ethisches Defizit ansprechen lassen müssen, weil sie sich auch diesbezüglich nicht mehr von ihrer säkularen Umwelt unterscheiden. So sagte der frühere Direktor des einstigen Bundesgesundheitsamtes und jetzige Leiter des Fachgebietes Ökotoxikologie an der TU Berlin, Prof. Peter-Diedrich Hansen: »Die Pille im Klärschlamm ist ein schwieriges Problem, kein wissenschaftliches, sondern ein ethisches.«(126)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>E) Weitere Aspekte der Verhütungsmentalität</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Lebensvernichtung im Schatten der künstlichen Befruchtung (IVF, ICSI)<br />
</strong>Daß ausgerechnet durch moderne Methoden, die eigentlich der Schaffung neuen Lebens dienen sollen, mehr Embryonen der Vernichtung als der Geburt zugeführt werden, ist bereits in Abschnitt A.5.f kurz zur Sprache gekommen. Die starke Zunahme dieser Technik ist aber maßgeblich auch zurückzuführen auf eine antizyklische Familienplanung und damit gewisse Mißachtung der natürlichen Biologie der Frau: Denn nur zu oft ist der natürlich vorhandenen hohen Fortpflanzungsfähigkeit in den früheren Jahren sehr direkt mit künstlichen Mitteln entgegengearbeitet worden; insbesondere ist millionenfach das Potential der Pille genutzt worden, um »unphysiologische Verhältnisse« und »temporäre Sterilität« herbeizuführen.(127) Wenn vom Lebenszyklus der Frau her – ganz natürlicherweise – die Fruchtbarkeit nachlässt, sind zwangsläufig wiederum künstliche Techniken erforderlich, um erst in diesem späteren Lebensabschnitt ihr Fruchtbarkeitspotential zu nutzen; dieses ist dann aber nur noch in reduziertem Maße gegeben. Gleichzeitig jedoch haben die Faktoren für Risikoschwangerschaften ganz erheblich zugenommen. Es handelt sich also in nennenswertem Umfang um eine naturwidrige Lebenseinstellung moderner Zivilisationen; sie möchten entgegen dem natürlichen Lebensablauf etwas medizinisch Machbares in Anspruch nehmen, um das vermeintliche Recht auf ein Kind zum persönlich gewünschten Zeitpunkt zu realisieren. Diese Einstellung geht auf Kosten der Gesundheit der Frau und auf Kosten des Lebens einer Vielzahl gezeugter Menschen.<br />
<strong><br />
2. Medizin und »Neusprech« – die pillenfreundliche und menschenverachtende Sprache<br />
</strong>»Neusprech« (engl. »Newspeak«) ist ein Ausdruck in dem bekannten Roman »1984« des britischen Schriftstellers George Orwell (1903–1950). Darin geht es um einen totalitären Staat, der zwecks Machterhalt seinen Bürgern auch eine neue Sprache (eben »Neusprech«) aufnötigt, welche von der Alltagssprache bis zur Wissenschaftssprache reicht und »Altsprech« ablösen soll. Kennzeichen von »Neusprech« sind u.a. weitreichende Beschönigungen, Umdefinitionen und Neudefinitionen sowie die Abhängigkeit der Begriffsbedeutung von Bezugspersonen. (So heißen z.B. die vom »Ministerium der Liebe« verantworteten Gefangenenlager nun »Lustlager« u.v.a.m.). Betrachtet man nun einige Kernbegriffe der Medizin, so ist es unübersehbar, wie teilweise gravierende Erweiterungen oder Umdefinitionen stattgefunden haben:<br />
a)         Der allgemeine Oberbegriff, unter dem sich heute »Neusprech« vollzieht, ist Secular health care bzw. Gesundheitsvorsorge. Die mehr gynäkologischen Oberbegriffe sind Reproductive Medicine (Reproduktionsmedizin), Reproductive Health (reproduktive Gesundheit) und Reproductive Rights (reproduktive Rechte).<br />
b)         Dabei fällt bei der Reproduktionsmedizin eine wesentliche Begriffserweiterung auf, denn sie umfaßt eben nicht nur Maßnahmen zur Förderung einer geschwächten Fortpflanzung und Reproduktionsmöglichkeit, sondern auch die Unterdrückung und Vernichtung der Reproduktion. Folglich zählt in diesem Sinne nicht nur Schwangerschaftserhalt, sondern auch Abtreibung zur »Reproduktionsmedizin«. Laut der US-Abtreibungsaktivistin Carol Joffre gilt: »Abtreibung (ist) Teil der reproduktiven Gesundheit.«<br />
c)         Reproduktive Gesundheit zielt in umfassender Weise auf das Wohlbefinden im Bereich von Fortpflanzung und Sexualität, analog der Gesundheitsdefinition der WHO. Sie stellt alles reproduktionsmedizinisch Machbare (s.u., d) zur Verfügung, von der Pubertät bis zur Menopause.<br />
d)         Durch reproduktive Rechte schließlich soll ein Anrecht auf alle Aspekte des sexuellen Wohlbefindens sichergestellt werden. Deshalb zählen namentlich nicht nur sämtliche fruchtbarkeitsfördernden Maßnahmen dazu – also inkl. sämtlicher Techniken wie IVF/ET (In-vitro-Fertilisation und Embryonentransfer), ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion), Insemination, Sterilitätstherapie und auch HRT (Hormonersatztherapie). Vielmehr werden außerdem alle fruchtbarkeitsverneinenden Maßnahmen der Kontrazeption und Interzeption (Pille danach, Spirale danach) und sogar alle vorgeburtlich lebenvernichtenden Vorgehensweisen (also sämtliche Arten der Abtreibung) als »reproduktives Recht« angesehen.<br />
e)         Darüber hinaus gibt es auch eine Reihe von speziellen Begriffen, die zugunsten von Kontrazeption und Interzeption eine fragwürdige Bedeutungserweiterung erfahren haben, z.B.:<br />
(1)        Zu den Therapeutika (Heilmitteln) werden auch immer wieder Kontrazeptiva wie selbstverständlich dazugezählt, obwohl sie für jedermann erkennbar nichts heilen. Entsprechend können Kontrazeptiva auch nicht unter die Begriffe Medikament oder Arznei[mittel] subsummiert werden.<br />
(2)        Die ärztliche Indikation (Heilanzeige) ist für einige Ärzte so erweitert, daß sie sogar direkt sagen können: Der Kontrazeptionswunsch der Frau ist die Indikation. Damit wird das Arzt/Patient(innen)-Verhältnis zum Lieferanten/Kunden-Verhältnis degradiert. Der Arzt führt Bestellungen aus, wie man sie auch beim Friseur oder Kellner vorbringt; entsprechend wird die Bestellerin zur Patientin (also einer im Wortsinne Leidenden) erklärt, obwohl sie gesund ist.<br />
(3)        Ein geplatztes Kondom wird bereits zum ärztlichen »Notfall« und begründet den gesamten Maßnahmenkatalog der Notfallkontrazeption (»emergency contraception«, für die bereits die Abkürzung »EC« üblich geworden ist). Konsequenterweise rufen Menschen nach einem Geschlechtsverkehr mit Verhütungspanne auch den ärztlichen Notdienst an. Überhaupt stellt der Begriff Notfallkontrazeption eine der schlimmsten Beschönigungen im Kontrazeptionszeitalter dar; er muß eigentlich als medizinsprachliche Entgleisung und Perversion gewertet werden: Denn bei einem echten Notfall geht es doch darum, das Todesrisiko eines Menschen so weit als möglich zu senken – ihn eben zu retten. Demgegenüber zielt die »Notfallkontrazeption« exakt auf das Gegenteil, es geht darum, das Todesrisiko eines evtl. neu gezeugten Menschen so weit als möglich zu erhöhen – ihn eben mittels Frühabtreibung zu beseitigen.<br />
(4)        Der Begriff Schwangerschaft ist aufgeweicht, indem ihr Beginn von der Empfängnis gleichsam in einem terminologischen Willkürakt getrennt wurde (vgl. dazu auch Abschnitt A.3). Einen besonders wichtigen Meilenstein stellt diesbezüglich das Terminology-Bulletin der größten amerikanischen Gynäkologenvereinigung ACOG dar; darin wurde 1965 erstmals definiert: »Konzeption [Empfängnis] ist die Implantation [Nidation] eines befruchteten Eies.«(128) Es ist keine böswillige Unterstellung davon auszugehen, daß ein entscheidendes Motiv dieser Umdefinition darin bestand, ethische Bedenken gegenüber der embryonenvernichtenden Nidationshemmung zu zerstreuen.(129)<br />
(5)        Der Embryo gilt nicht als Mensch, sondern als »Schwangerschaftsgewebe« – oder gar im Jargon eines deutschen Professors für Medizin als »Schwangerschaftsprodukt«. Diese extrem materialistische Wortwahl ist dem zum Unwort des 20. Jahrhunderts gewählten bedenklich nahe; es lautet »Menschenmaterial«.(130) Im abtreibungsfreundlichen Umfeld fällt darüber hinaus auf, daß relativ konsequent solche Worte vermieden werden, die irgendeinen Bezug zu Lebendigem oder gar zu Menschlichem erkennen lassen. Der Tötung des Ungeborenen geht gewissermaßen seine sprachliche Beseitigung voraus, er wird zuvor bereits begrifflich nicht existent. Die in den genannten Beispielen greifbare sprachliche Beseitigung des Kindes signalisiert einen erschreckenden Verlust an Menschlichkeit, der medizinisch in keiner Weise gerechtfertigt ist. Hier ist einfach wieder an das erfreulich klare deutsche Embryonenschutzgesetz (ESchG) zu erinnern, nach dem »bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an« ein Embryo ist (§ 8, Abs. 1).<br />
<strong><br />
Fazit:</strong><br />
Der Religionsstifter Konfuzius ist einmal gefragt worden, was seine erste Maßnahme wäre, wenn er Herrscher (im »Reich der Mitte«) würde. Seine bis heute höchst bedenkenswerte Antwort darauf soll gewesen sein »&#8230;die Bezeichnungen und Überschriften prüfen«.(131) Die Medizin täte gut daran, wieder zu einer ideologiefreien Terminologie zurückzufinden, welche die unantastbare Würde des Menschen nicht gefährdet. Es liegt auf der Hand, daß dies besonders wichtig ist bei der Unterscheidung zwischen lebenverhindernder Kontrazeption und lebenvernichtender Interzeption.</p>
<p><strong>Schlußfazit: »Zurück zur Natur«</strong>Die in diesem Beitrag zusammengestellten Fakten zeigen mit hinreichender Klarheit, dass es sich bei der Pille um eine das Leben vieler Kinder vernichtende, die Gesundheit zahlreicher Frauen gefährdende und die Umwelt nachhaltig schädigende Technik handelt. Diese Bilanz ist in ethischer Hinsicht niederschmetternd: Denn man muß kein praktizierender Christ oder gar Katholik sein, um einzusehen, dass ethisch verantwortbare Empfängnisregelung nie auf Kosten des menschlichen Lebens, der Gesundheit der Frau und der Bewahrung der Umwelt erfolgen darf. Nicht erst der christliche Glaube, sondern schon die Überzeugung von der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens und der Notwendigkeit eines nachhaltigen Umweltschutzes gebietet es, auf Techniken zu verzichten, die Leben und Gesundheit von Menschen und die Bewahrung der uns anvertrauten Umwelt gefährden! Dies gilt umso mehr, weil es sich bei der Pille nicht um ein Heilmittel handelt, das primär eine Leben rettende und Gesundheit fördernde Wirkung hat. In diesem Fall könnte auch bei schädigenden Nebenwirkungen die Anwendung dann gerechtfertigt sein, wenn (wie es bei Arzneimitteln üblich ist) eine Risiko/Nutzen-Abwägung erfolgt, schwerwiegendere Risiken selten sind und der Patient über das Restrisiko aufgeklärt wird. Demgegenüber ist die Pille aufgrund ihrer Wirkungsweise eine eindeutig gegen das menschliche Leben gerichtete Technik, die unbedingt die Entstehung von Leben verhindern soll und – falls dies nicht gelingt – bereits entstandene Kinder am Weiterleben hindert. Dieser lebensfeindliche Charakter der Pille, der sich schon in ihren medizinisch bedenklichen Nebenwirkungen, vor allem aber in ihrer nidationshemmenden Wirkung zeigt, hat mich 1987 als Chefarzt für Gynäkologie veranlasst, aus medizinisch-ethischen Gründen keine Pille mehr zu verschreiben. Die dadurch entstandenen Widerstände bis hin zur persönlichen Verunglimpfung konnten mich in der Richtigkeit dieser Entscheidung nicht beirren, zumal meine Haltung seither durch eine Vielzahl von weiteren Forschungsergebnissen bestätigt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich bin der Überzeugung, dass angesichts der geschilderten Fakten in Staat, Gesellschaft und Kirche ein konsequentes Umdenken erforderlich ist: Die heute herrschende »Kultur des Todes« zeigt sich nicht nur an der hohen Zahl der klinischen Abtreibungen oder im Ruf nach Euthanasie, sondern auch am gesellschaftlich nun schon seit Jahrzehnten als Normalität akzeptierten und selbst unter Christen weit verbreiteten Pillengebrauch. Denn die massenhafte Verhütung durch die Pille hat – wie wir gesehen haben – nicht nur eine erschreckend große Zahl von ungeborenen Kindern durch Frühabtreibung vernichtet, sondern auch zu einer umfassenden Mentalitätsveränderung beigetragen, die ganz im Dienste der Kultur des Todes steht: Durch die Pille wurde – erstmals in der Menschheitsgeschichte – der natürliche Zusammenhang von Sexualität und Fruchtbarkeit gelöst und dadurch die sog. »sexuelle Revolution« (d.h. die Loslösung der Sexualität von ethischer Verantwortung) ermöglicht. Dies wiederum hatte maßgeblich den historisch einmaligen Geburtenniedergang der letzten Jahrzehnte und damit die demographische Katastrophe zur Folge, die schon jetzt (noch mehr aber in der Zukunft) schwerwiegende negative Folgen für den Sozialstaat hat. Es ist daher höchste Zeit für ein radikales Umdenken, d.h. für eine konsequente Abkehr von der Kultur des Todes und eine neue Hinwendung zu einer »Ehrfurcht vor dem Leben«, die endlich die Unantastbarkeit menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod bedingungslos respektiert. Daß ein solches Umdenken auch ein konsequentes Nein zur Pille einschließt, dürfte nach unseren Ausführungen offenkundig sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine unzweideutige Ablehnung der Pille bedeutet keineswegs den Verzicht auf eine verantwortliche, von der Liebe geleitete Empfängnisregelung. Die heute zur Verfügung stehenden Methoden natürlicher Empfängnisregelung (d.h. v.a. die sog. sympto-thermale Methode und die sog. Ovulationsmethode)(132) sind nämlich ähnlich zuverlässig wie die Pille(133), ohne allerdings das Leben des Kindes, die Gesundheit der Frau oder die Umwelt zu gefährden. Sie sind vielmehr durch und durch natürlich (weil sie in den natürlichen Ablauf des weiblichen Zyklus nicht korrigierend eingreifen und die Umwelt unangetastet lassen) und seit Jahrzehnten praxiserprobt. Darüber hinaus sind sie völlig kostenlos und ausgesprochen partnerschaftlich, weil sie beide Partner einbeziehen und die einseitige Belastung der Frau mit der Verantwortung für die Weitergabe neuen Lebens beenden. Angesichts dieser dem Menschen und der Schöpfung gerecht werdenden Alternative sollte es nicht schwer fallen, auf die Pille zu verzichten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Anmerkungen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">1 Vgl. dazu B. Asbell, <em>Die Pille und wie sie die Welt veränderte, </em>München 1996.<br />
2 C. Djerassi, <em>This Man’s Pill. Sex, die Kunst und Unsterblichkeit, </em>Innsbruck 2001, S. 58.<br />
3 Dez. 1959 bis 11. Mai 1960, siehe B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 211–213.<br />
4 B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 400f.<br />
5 Formulierung von G.K. Döring, <em>Empfängnisverhütung, </em><sup>2</sup>1967, S. 35).<br />
6 Eine ausführlichere Darlegung findet sich in R. Ehmann, <em>Ist die Pille wirklich nur ein Verhütungsmittel?</em>, in: Medizin und Ideologie, ab Heft 4/2006 (downloadbar von der Internetseite der Europäischen Ärzteaktion: www.eu-ae.com &gt;Medizin &amp; Ideologie &gt;Heftarchiv); Hefte Nr. 4/2006, 1/2007, 2/2007, 4/2007 und 1/2008.<br />
7 Mit <em>hormonaler Kontrazeption </em>sind hier alle künstlichen Verhütungsmittel gemeint, die durch Hormoneinwirkung eine Empfängnis verhindern sollen: Dies betrifft hauptsächlich die sog. Antibabypille, aber auch Hormonspiralen, Hautimplantate, Depotpräparate und Vaginalringe.<br />
8 G. Greer, <em>The Whole Woman</em>, London: 1999, S. 92f., (Hervorhebung R.E.) Der mangelnde »Respekt« gegenüber Frauen besteht auch darin, daß durch Verschweigen der Nidationshemmung gegen das fundamentale ärztliche Prinzip des »informed consent« (der informierten Zustimmung) verstoßen wird.<br />
9 Überscharf insofern, als der erste Satz des Zitates die ovulationshemmende Wirkung in Frage stellt, was unhaltbar ist.<br />
10 Der Spiegel, www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135133.html; (Heft 38/2008 vom 15.09.2008).<br />
11 A. Teichmann, <em>Kontrazeption. Ein Kompendium für Klinik und Praxis, </em>Stuttgart 1991.<br />
12 Z.B. H. Kuhl/C. Jung-hoffmann, <em>Kontrazeption</em>, Stuttgart/New York, <sup>2</sup>1999, S. 10f., S. 95. Als eindrucksvolles Beispiel dafür, daß es selbst auf ein vermeintlich kleines Detail wie die Transportgeschwindkeit des Embryos ankommt, sei auf Abschnitt A.6.c dieses Beitrags verwiesen (Zitat bei Fn 56).<br />
13 A. Teichmann, aaO (Fn 11), S. 41.<br />
14 H.P.T. Ammon, <em>Arzneimittelneben- und -wechselwirkungen. Ein Handbuch und Tabellenwerk für Ärzte und Apotheker, </em>Stuttgart <sup>4</sup>2001, S. 1170. Noch deutlicher bei Teichmann, aaO (Fn 11), S. 165. Hingegen sehen Taubert und Kuhl die »Frage weder aus biologischer noch aus moraltheologischer Sicht endgültig entschieden«, ob bei »Antinidation« auch »eindeutig menschliches Leben vernichtet« wird (H.-D. Taubert/H. Kuhl, aaO [Fn 19]. S. 3).<br />
15 Darüber hinaus ist von insgesamt mehr als 120 höchst unterschiedlichen Stoffwechselwirkungen auszugehen, welche durch die Pille als dem bisher am besten untersuchten Präparat der pharmazeutischen Industrie zugrunde liegen. Vgl. dazu die Tabelle bei Kuhl/Jung-Hoffmann, aaO (Fn 12), S. 50; (darin sind die zahlreichen sichtbaren Nebenwirkungen noch gar nicht enthalten.)<br />
16 In der englischen Militärsprache bezeichnet man mit »Interceptor« übrigens einen Abfangjäger.<br />
17 Beachte: Die dritte Hauptwirkung setzt an den Eileitern an und wird öfter auch gar nicht genannt. Oder sie wird zusammen mit der 4. Hauptwirkung auf das Endometrium als eine gemeinsame dritte Hauptwirkung dargestellt.<br />
18 U. Schwabe/D. Paffrath (Hg.), <em>Arzneiverordnungsreport 2009</em>, S. 848.<br />
19 Man beachte dazu die mehrfache Betonung dieses Sachverhalts bei H.D. Taubert/H. Kuhl, <em>Kontrazeption mit Hormonen</em>, Stuttgart <sup>2</sup>1995) sowie den Hinweis in Fn 12.<br />
20 W. Rella, <em>Die Wirkungsweise oraler Kontrazeptiva und die Bedeutung ihres nidationshemmenden Effekts, </em>Wien 1994.<br />
21 Zum Zeitpunkt der Ovulation beträgt die Östrogenkonzentration im Ei-Follikel das 3000fache gegenüber dem Serum. (Taubert/Kuhl, aaO [Fn 19], S. 30).<br />
22 Da unter Pilleneinnahme ein Zyklus immer konstant 28 Tage beträgt, ist von 13, nicht von 12 »Monatszyklen« im Jahr auszugehen (13 × 28 Tage = 364 Tage).<br />
23 T. Rabe/B. Runnebaum, <em>Gynäkologische Endokrinologie, </em>Berlin/Heidelberg 1994, Bd. 1, S. 506.<br />
24 50 µg Ethinylestradiol + 250 µg Levonorgestrel.<br />
25 http://ec.princeton.edu/questions/dose.html.<br />
26 Vgl. dazu die aussagekräftigen Säulengrafiken bei Kuhl/Jung-Hoffmann, aaO (Fn 12), S. __; ebenso im Abschnitt »Individuelle Serumspiegel der kontrazeptiven Steroide«, bei H.-D. Taubert/H. Kuhl, aaO (Fn 19), S. 96–98; ebenso: A. Teichmann, aaO (Fn 11), S. 63; seine Grafik veranschaulicht die Konzentrationsschwankungen: Levonorgestrel 10fach (0,5–5 ng/l), Ethinylestradiol zwanzigfach (10–200 pg/l).<br />
27 www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html<br />
28 Vgl. Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, Berlin 2004, 260. Aufl., S. 1654: »Zustand der Frau von der Konzeption bis zum Eintritt der Geburt«.<br />
29 www.gesetze-im-internet.de/eschg/index.html<br />
30 G.K. Döring, <em>Empfängnisverhütung, </em>Stuttgart <sup>3</sup>1967, S. 45.<br />
31 Ebd, S. 31. Sowohl im Abschnitt »Die Pille am Morgen danach« als auch im Abschnitt »Intrauterinpessare« nimmt Döring zur damaligen Gesetzeslage Stellung. Der Satz hört sich dabei evtl. so an, als bestünde in der Auffassung von Maurach und Mezger-Blei eine Neuerung. Für die 60er Jahre muß aber klar gesagt werden, daß vielmehr jene Bestrebungen als etwas <em>Neues </em>anzusehen sind, nach denen die Begriffe »Leibesfrucht« und »Schwangerschaft« erst ab der Nidation gelten sollten.<br />
32 H. Kirchhoff, <em>Der Beginn des menschlichen Lebens aus biologischer Sicht, </em>in: Beiträge zur gerichtlichen Medizin, 27 (1970), 3–12, »Schlußwort«, S. 13 (Hervorhebung R.E.).<br />
33 Die Verordnungszahlen der Pille waren von 140.000 im Jahr 1961 auf 16,7 Mio. im Jahr 1969 förmlich explodiert. Die Zahlen entstammen G. Dotzauer, <em>Panoramawechsel illegaler Schwangerschaftsabbrüche, </em>in: Beiträge zur gerichtlichen Medizin, 27/1970, S. 45–60, 47. Dotzauer bezieht sich seinerseits auf Angaben von Firma Schering.<br />
34 Mutschler, Arzneimittelwirkungen, 1. Auflage 1970.<br />
35 Tel. Mitteilung von Dr. med. Alfred Häußler am 28.11.2007; vgl. dazu: A. Häussler, <em>Die Pille. Das drohende Unheil </em>(<sup>1</sup>1972). Es war ein dreitägiger Kongreß der Bayerischen Ärztekammer in der Meistersingerhalle in Nürnberg gewesen zum Themenbereich um Fruchtbarkeit und Empfängnisverhütung.<br />
36 H. Kirchhoff/J. Haller, <em>Klinische Erfahrungen mit einer ovulationsunterdrückenden Östrogen-Gestagen-Kombination</em> (ANOVLAR), in: Med. Klin. 59 (1964), S. 681.<br />
37 M. Grabe, <em>Was ist dran an der »frühabtreibenden Wirkung« der Pille? </em>(hg. v. »Pro Vita«, 1986); neu erschienen in überarbeiteter Form 2004 und zuletzt 2006 (in: T. Schirrmacher; vgl. Fn 42). In seinen Neufassungen hat Grabe seinen ursprünglichen Wert auf 1/20 von Bayle reduziert, weil er dies für theoretisch erreichbar hält.<br />
38 P. Pioch, <em>Statistische Berechnungen zum nidationshemmenden Effekt von Ovulationshemmern, </em>in: Medizin und Ideologie, Dez. 1992, S. 28ff.; geringfügig überarbeitete Fassung in: R. Süßmuth, <em>Empfängnisverhütung, </em>Holzgerlingen 2000, S. 339–348.<br />
39 W. Rella, aaO (Fn 20). Vgl. die Nachträge zu seiner Arbeit in: Imago Hominis, Bd. 10, H. 4, S. 251–254 sowie: www.imabe.org/infos/pdf/info_2004_01.pdf.<br />
40 B. Bayle, <em>L‘activité antinidatoire des contraceptifs oraux, </em>in: Contracep. Fertil. Sex., 22 (1994), Nr. 6, 391–395.<br />
41 Pioch geht zunächst auch von dieser Größenordnung aus, legt dann aber (aufgrund betont vorsichtiger Vorgehensweise zugunsten der Pille) einen Sicherheitsfaktor von 5 zugrunde. Auf dieser Basis kommt er zum Schluß, daß »mit etwa 60.000 Frühabtreibungen pro Jahr für die BRD« zu rechnen sei. (Pioch in Süßmuth 2000, aaO [Fn 38], S. 351). Völlig zurecht verweist Pioch auch darauf, daß die Rate bei einem nicht primär ovulationshemmenden Präparat wie z.B. der Minipille um ein Vielfaches höher liegen muß.<br />
42 R. Ehmann, <em>Ist die »Pille« wirklich nur ein Verhütungsmittel?</em>, in: T. Schirrmacher, Familienplanung – eine Option für Christen? (zugleich idea-Dokumentation 8/2006), Wetzlar/Bonn/Nürnberg 2006, 67–80. (Vgl. auch Fn 6.)<br />
43 Vgl. dazu den Beitrag über Sterbehilfe von Thomas Hoffmann in dieser Dokumentation.<br />
44 M. Stauber/T. Weyerstahl, <em>Gynäkologie und Geburtshilfe</em>, Stuttgart <sup>3</sup>2007. Gleich zu Beginn im Kapitel »Medizinethische Gesichtspunkte in der Frauenheilkunde« findet sich im Abschnitt »A-1.2 Zentrale Aussagen der Verpflichtungsformel für deutsche Ärzte« das Zitat, es sei »dem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenzubringen« (S. 2). Vgl. http://homepage.univie. ac.at/juergen.wallner/doc/hcer/verpflichtdt.pdf<br />
45 Die Zahlen entstammen: www.salzburgeraerzteforum. com/2-3_abtreibungweltweit.php. Für jede hier übernommene Zahl ist dort eine Quelle genannt.<br />
46 Beachtenswert hinsichtlich des <em>Zustandekommens ungewünschter Schwangerschaften </em>ist eine öffentliche Aussage des bekannten Abtreibungsmediziners Friedrich A. Stapf: Bei einem Podiumsgespräch wies er am 13.11.1990 an der Universität Augsburg in einem Thesenpapier darauf hin: <em>»Trotz größtem Bemühen der betroffenen Frauen kommt es mindestens zu 51.500 ungewollten Schwangerschaften bei optimaler Verhütung.« </em>Hinzu kämen »mindestens 35.000« weitere durch andere Verhütungsmittel. (Zit. n. H. Berktold, aaO [Fn 58], S. 29.) Dies bedeutet, daß der absoluten Mehrheit der Abtreibungen <em>Kontrazeptionsversager</em> vorausgehen. Und dies zerstört auch die Illusion, mehr Verhütung könne zu weniger Abtreibungen beitragen!<br />
47 <em>Chemischer Krieg gegen Kinder, </em>ideaDokumentation 14/1990.<br />
48 B. Bayle, aaO (Fn 40).<br />
49 Die genauen Zahlenangaben schwanken je nach nationaler Statistik und angewandtem Verfahren. Die von M. Spieker genannte Erfolgsquote von ca. »rund 15 bis 17 Prozent« (Künstliche Befruchtung und Menschenwürde, 101, in: Zeitschrift für Lebensrecht [4/2008] 98–105) dürfte insgesamt realistisch sein, auch wenn dieser Mittelwert im Einzelfall etwas überschritten werden kann (vgl. die etwas höheren Prozente in: Deutsches IVF-Register, Jb. 2008, Bad Segeberg, 12f.).<br />
50 E. Mutschler/G. Geisslinger/H. Kroemer/P. Ruth/M. Schäfer-Korting, <em>Mutschler Arzneimittelwirkungen kompakt. Basiswissen Pharmakologie und Toxikologie,</em> Stuttgart 2005; siehe dort Abschnitt »2.8.8 Hormonale Kontrazeptiva«, S. 219f.<br />
51 E. Mutschler/G. Geisslinger/H.K Kroemer/M. Schäfer-Korting, <em>Mutschler Arzneimittelwirkungen.</em> <em>Lehrbuch der Pharmakologie und Toxikologie, </em>Stuttgart <sup>9</sup>2008; (Hervorhebungen im Original).<br />
52 Bsp.: T. Karow, Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie. Vorlesungsorientierte Darstellung und klinischer Leitfaden, Pulheim <sup>18</sup>2010, S. 1130; (oder: H.P.T. Ammon, aaO [Fn 14], S. 1168; oder: U. Schwabe/D. Paffrath, aaO [Fn 18], S. 848.)<br />
53 T  Sadler, <em>Medizinische Embryologie</em>, Stuttgart 2003, S. 34.<br />
54 A. Teichmann/A. Corbin, <em>Levonorgestrel, </em>Stuttgart/New York 1999, S. 7 und S. 29. Zum Verständnis: Levonorgestrel ist eines der stärksten und bis heute das führende Gestagen. Kein anderer Hauptwirkstoff findet sich in so vielen (fast 30) verschiedenen Pillen! L. ist auch das einzige mit einem so großen Anwendungsspektrum: Es befindet sich auch in Implantaten, Vaginalring, Hormonspirale und Postkoitalpille (Pille danach); letztere besteht in der neuesten, dritten Generation nur noch aus L. in hoher Dosis (750 µg).<br />
55 A.S. Parkes/E.C. Dodds/R.L. Noble, <em>Interruption of Early Pregnancy by Means of Orally Active Oestrogens, </em>in: BMJ (British Medical Journal), 10.9.1938, S. 557–559. Online verfügbar unter: www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2210500/<br />
56 H.-D. Taubert/H. Kuhl, aaO, (Fn 19) S. 36. Auf den Seiten 36–39 wird mindestens einmal je Seite betont, wie unverzichtbar eine genaue Koordination des jeweils beschriebenen Vorgangs ist, damit es der ganz junge Embryo überhaupt schafft, heil am Zielort anzukommen. Weitere Hinweise: S. 41; 132; u.ö.<br />
57 F.K. Beller, <em>Ohne die Pille wäre die Selbstverwirklichung der Frau nicht möglich gewesen, </em>in: Ärztliche Allgemeine, Ein Themenheft der Ärzte Zeitung (1990) 1, 18. (Anderes Beispiel: F. Husmann, <em>Hormonale Kontrazeptiva. Wirkungsmechanismen, Indikationen, Nebenwirkungen und Kontraindikationen, </em>in: Deutsches Ärzteblatt, 1975 [10], 647–654, S. 647.)<br />
58 H. Berktold, <em>Die Enzyklika »Humanae vitae« unter dem besonderen Aspekt der Gefahr der frühabtreibenden Wirkung zahlreicher hormonaler Kontrazeptiva, </em>Zulassungsarbeit an der Kath.-Theol. Fakultät der Universität Augsburg, 1992.<br />
59 Wiedergegeben ist hier der Kasten auf S. 33 in der 72seitigen Broschüre »LiebesLeben« (Dunkle Hervorhebungen und Ellipse: R.E.); sie ist nicht nur als kostenloses Druckexemplar bestellbar, sondern steht auch per Download zur Verfügung: www.pille.com &gt;Service &gt;Broschüren &gt;PDF. Die Aussage findet sich nochmals unter www.pille.com &gt;Rund um die Pille &gt;Wie die Pille wirkt.<br />
60 Abiturwissen Biologie, hg. v. Werner Buselmaier, Augsburg <sup>2</sup>1996, S. 294. Wenngleich auch nicht für Schüler, so geht jedoch für einen Mediziner der Sachverhalt der Nidationshemmung aus der Beschreibung hervor: Die Hormonpräparate seien <em>»so abgestimmt, daß &#8230; [auch] Veränderungen der Gebärmutterschleimhaut &#8230; und des Eitransportes im Eileiter erzielt werden«.</em><br />
61 Eindrucksvoll wird dies erkennbar an der stimmigen Beschreibung in der Internet-Enzyklopädie »Wikipedia« (http://de.wikipedia.org/wiki/Medikament), die sich in Übereinstimmung zu den Einführungskapiteln pharmakologischer Lehrbücher befindet. Insbesondere fällt auf, daß die Vokabel »Verhütung« sich namentlich z.B. gegen Krankheiten richtet und keinesfalls gegen einen gesunden Organismus. Kontrazeptiva sind erstrangig Life-Style-Produkte – zwar auch Medizinprodukte, aber <em>nicht im engeren Sinne Arznei- bzw. Heilmittel. </em>Eine Zugehörigkeit zu dieser Kategorie würde voraussetzen, daß ein Mittel der »Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten &#8230;« dient (so bspw. Art. 4 des HMG [Heilmittelgesetzes] der Schweiz). Nicht einmal Carl Djerassi sieht die Pille als »Heilmittel« (Djerassi, aaO [Fn 2], S. 74).<br />
62 Teichmann, aaO (Fn 11), S. 71.<br />
63 Taubert/Kuhl, aaO (Fn 19). Auf vielen Seiten machen die Autoren deutlich, was alles durch die »kontrazeptiven Angriffspunkte« (S. 58) ausdrücklich »gestört« wird (z.B. S. 128; 129; 131; 132; 134).<br />
64 Gemäß international üblicher Klassifikation (ICD-10 Diagnoseschlüssel) stellt Sterilität/Unfruchtbarkeit eine Krankheit und somit eine ärztliche Indikation dar – was man vom Gegenteil, einer natürlichen und funktionierenden Fruchtbarkeit vernünftigerweise nicht sagen kann. (ICD-10, N.97 = »Sterilität der Frau«; ICD-10, N.46 = »Sterilität beim Mann« [vgl. www.icdcode.de/icd/code/N97.-.html bzw. www.icdcode. de/icd/code/N46.html]).<br />
65 T. Rabe/B. Runnebaum, <em>Pille und Krebs, </em>in: Therapeutische Umschau (1986) 43, S. 372.<br />
66 Vgl. dazu Fn 15.<br />
67 Teichmann, aaO (Fn 11), S. 94. Zu den pillenverursachten über 120 Stoffwechselveränderungen gehören auch die Mangelerscheinungen bei den Vitaminen B1, B2, B6, B12, C, E und Folsäure.<br />
68 E. Grant, <em>The bitter pill, </em>1985, S.<strong> </strong>118; 122.<br />
69 Mit Libido (= lat. Lust) bezeichnet man den Sexualtrieb, das Verlangen nach Intimität mit dem Partner.<br />
70 SHBG = Sex Hormone Binding Globulin. An diesen Stoff ist der Großteil (70–80 %) der Sexualhormone, inkl. des die Libido kennzeichnenden Testosterons gebunden. Durch SHBG-Zunahme entsteht daher eine Abnahme des frei verfügbaren Testosterons.<br />
71 www.focus.de/gesundheit/ratgeber/sexualitaet/news/weibliche-sexualstoerung-die-pille-stoert-die-lust-auf-sex_aid_504578.html; vgl. dazu auch: <em>Zerstört die Pille weibliche Libido auf Dauer? </em>http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,3582 22,00.html.<br />
72 Vgl. dazu auch die Bewertung einzelner Präparate bei www.sanego.de/Medikamente.<br />
73 www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=47702.<br />
74 Ebd.<br />
75 U. Schwabe/D. Paffrath, aaO (Fn 18), S. 850.<br />
76 Ebd. Vgl. dazu www.who.int/entity/reproductivehealth/topics/ageing/cocs_hrt_statement.pdf sowie http://www.who.int/mediacentre/news/notes/note02/en/index.html<br />
77 a) WHO Collaborative Study 1995; b) H. Jick/S.S. Jick/V. Gurewich/M.W. Myers/C. Vasilakis, Risk of idiopathic cardiovascular death and nonfatal venous thromboembolism in women using oral contraceptives with differing progestagen components, in: Lancet. 1995, Dec 16; 346 (8990), S. 589–93; (www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7500750); c) W.O. Spitzer/M.A. Lewis/L.A.J. Heinemann/M. Thorogood/K.D. Macrae, <em>Third generation oral contraceptives and risk of venous thromboembolic disorders: an international casecontrol study, </em>in: BMJ 1996; 312, S. 83–88.<br />
78 U. Schwabe/D. Paffrath, aaO (Fn 18), S. 850.<br />
79 Antrag der Abgeordneten Monika Knoche und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rücknahme der Mikro-Antibabypillen der dritten Generation vom Markt; Deutscher Bundestag, 13. Wahlperiode; Drucksache 13/4274, vom 01.04.1996.<br />
80 Der erschütternde 8minütige Videobericht war bisher, auch ein Jahr nach Erstausstrahlung, immer noch im Internet abrufbar: http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2009/05/28/schweiz/schwerstbehindert_nach_antibaby_pille<br />
81 E. Grant, <em>The bitter Pill, </em>London 1985.<br />
82 B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 351–364.<br />
83 B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 352.<br />
84 H.D. Taubert/H. Kuhl, aaO (Fn 19) S. 21_.<br />
85 C. Lauritzen, <em>Tödliche Nebenwirkungen der ‚Pille, </em>in: tägl. praxis Band 41 (2000), Seite 181, Tab. 4.<br />
86 8. August 2006. Vor fünf Jahren: Bayer nimmt Lipobay vom Markt. Tod durch Nierenversagen (www.wdr.de/themen/kultur/stichtag/2006/08/08.jhtml)<br />
87 B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 175f.<br />
88 Stern, Juni 1961, anläßlich der Markteinführung von Anovlar in Europa; (zit. n. G. Staupe/L. Vieth, <em>Einführung,</em> in: Dies., Die Pille. Von der Lust und von der Liebe, Berlin 1996, S. 13).<br />
89 www.pille.com/scripts/pages/de/rund_um_die_pille/die_geschichte_der_pille/index.php.<br />
90 Vgl. dazu H. Birg, Die demographische Zeitenwende. Der Bevölkerungsrückgang in Deutschland und Europa, München 2001, S. 170–193.<br />
91 H. Witzel, zit. n. B. Asbell, aaO (Fn 1), S. 219f.<br />
92 Springer Lexikon Medizin, Berlin/Heidelberg/New York 2004, S. 784.<br />
93 M. Horkheimer, <em>Die Sehnsucht nach dem ganz Anderen.</em> Ein Interview mit Kommentar v. Helmut Gumnior, Hamburg 1970, S. 74.<br />
94 Springer Lexikon Medizin, aaO (Fn 92).<br />
95 W. Hegemann/K. Busch/P. Spengler/J.W. Metzger, <em>Auswertung der Ergebnisse von stufenweise auf endokrin wirksame Stoffe beprobte Kläranlagen, </em>in: B. Bilitewski/D.Weltin/P. Werner (Hg.), Endokrin wirksame Substanzen in Abwasser und Klärschlamm – Neueste Ergebnisse aus Wissenschaft und Technik, Pirna 2002, S. 96–106, 106. (Hervorhebung R.E.)<br />
96 Karl Fent, <em>Ökotoxikologie, </em>Stuttgart <sup>3</sup>2007, S. 314 (Hervorhebung im Original).<br />
97 Lat. disrumpere = stören; daneben gibt es auch noch Bezeichnungen wie Umwelthormone oder Xenohormone. Im Englischen werden sie auch Endocrine Disrupting Chemicals, bzw. EDC genannt.<br />
98 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Dreckiges_Dutzend; s.a. www.unido.org/index.php?id=o29428<br />
99 Das zum Klassiker gewordene Buch der amerikanischen Biologin Rachel Carson, »Der stumme Frühling« (München 1962) läutete das Ende des DDT ein. (Und dabei war für DDT erst 24 Jahre zuvor noch der Nobelpreis für Medizin verliehen worden!)<br />
100 S.o., Fn 55.<br />
101 Fent, aaO (Fn 96), S. 311.<br />
102 Fent, aaO (Fn 96), S. 266f., Tab. 9.7 und 9.9. Es gibt eine einzige Substanz, DES (Diethylstilbestrol), die noch einmal etwa um Faktor 2–4 stärker ist.<br />
103 www.pharmazie.com/graphic/A/23/0-90623.pdf<br />
104 Lt. Abschnitt 2 der Fachinformation (s. Fn 103).<br />
105 »Puls« vom 2.2.2009, derzeit (Juni 2010) noch im Internet abrufbar: www.sf.tv/sendungen/puls/sendung. php?docid=20090202<br />
106 »Der Genfer See – Das Gedächtnis der Alpen«; mehrfach ausgestrahlt, z.B. im Schulfunk von SF1 (vgl. www.sf.tv/sendungen/myschool/detailinfo.php? docid=3474), des WDR (Westdeutscher Rundfunk), des BR (Bayerischer Rundfunk) und auf BR-Alpha (Bildungskanal des Bayerischen Runkfunks, dort zuletzt im Febr. 2010). Der Beitrag ist gedacht für das Fach Erdkunde in der 8. Klasse.<br />
107 www.bronline.de/bildung/databrd/wasl1.htm/wasl1e3.htm.<br />
108 www.br-online.de/bayern2/iq-wissenschaft-undforschung/iq-feature-abwasser-ID1234285151990.xml sowie Aussage von Prof. Peter-Diedrich Hansen, zit. n. J. Oeder. (aaO, Fn 109).<br />
109 Jürgen Oeder, <em>Alarm: Sterben unsere Fische aus?</em>, in: [Anglermagazin] ESOX (12/2000), S. 56–58; (zit. n. www.ag-abwasser.de/Abwasser/PDF/Alarm.pdf). Sehr zum Download und zur Lektüre zu empfehlen!<br />
110 J. Oeder, aaO (Fn 109).<br />
111 Prof. Thomas Braunbeck bei seinem Referat <em>»Effekte abwassergebundener neuer Umweltschadstoffe in aquatischen Ökosystemen« </em>auf dem 4. Dresdner Symposium »Endokrin aktive Stoffe in Abwasser, Klärschlamm und Abfällen«, (ENDO 4), Dresden, 25.3.2009.<br />
112 C.D. Moyes/P.M. Schulte, <em>Tierphysiologie, </em>2008, S. 144. Vgl. dazu Jeannette Grünler, <em>Östrogene im Grundwasser – Degeneration vorprogrammiert </em>www.geo.tu-freiburg. de/~schipek/S_Grundwasserschutz/8_Gruenler.pdf<br />
113 Vgl. dazu den Abschnitt »Kollaps von Fischpopulationen durch Antibabypillenhormon« im Lehrbuch Ökotoxikologie von K. Fent, aaO (Fn 96), S. 300f. Hinter Kläranlagen sind auch schon EE2-Konzentrationen von 28 und gar 62 ng/l festgestellt worden. (J. Grünler, aaO [Fn 112])<br />
114 T. Braunbeck, aaO (Fn 111).<br />
115 P.-D. Hansen, zit. n. Jürgen Langenbach, <em>»Wie die Antibabypille Umweltproblem wird. Hormone im Berliner Klärschlamm«</em>, in: DER STANDARD, Mittwoch, 22. September 1999, S. 31 (Wissenschaft).<br />
116 Fent, aaO (Fn 96), S. 251.<br />
117 Vgl. Fent, aaO (Fn 96), Foto mit »Ovotestis« (Eierstockshoden) S. 274.<br />
118 J.C. Huber, <em>Fragen der Kontrazeption, </em>Stuttgart 1988, S. 43.<br />
119 Der Abbauerfolg hängt von mehreren Parametern ab. Neben Alter und Zustand der Kläranlage spielen u.a. die angewandten Verfahren (welche auch unterschiedlich kostenintensiv sind) eine wichtige Rolle.<br />
120 Fent, aaO (Fn 96), S. 266, Tab. 9.8.<br />
121 W. Kalbfus, <em>Exposition und Wirkung endokriner Substanzen im aquatischen System, </em>in: Wiener Mitteilungen (1998), 153, S. 33–44.<br />
122 Inge Altemeier, <em>»Das Gift kehrt zurück«, </em>aus der Reihe »Die Story«, WDR 2009 (vgl. dazu www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2009/0928/index.jsp).<br />
123 Vgl. dazu C.D. Moyes/P.M. Schulte, <em>Tierphysiologie,</em> 2008, S. 144: »Chemikalien, die das endokrine System beeinträchtigen, wurden mit dem Rückgang der Spermienzahlen sowie mit der gestiegenen Häufigkeit von Brust- und Prostatakrebs in Verbindung gebracht, aber eindeutig bewiesen sind solche Zusammenhänge bisher nicht.« Was hingegen als erwiesen gelten darf, ist die (bisher nur zoologische) Tatsache: »Wasser aus der Kanalisationsleitung feminisierte die Fische und machte sie unfruchtbar.« wobei darin »Östrogen[e], die von Frauen nach der Einnahme von Verhütungsmitteln oder Hormonersatztherapien ausgeschieden wurden« enthalten waren. (Ebd.)<br />
124 K. Fent, aaO (Fn 96).<br />
125 J. Oeder, aaO (Fn 109).<br />
126 P.-D. Hansen, aaO (Fn 115).<br />
127 S.o. bei Fn 62 und Fn 63.<br />
128 <em>»CONCEPTION is the implantation of the fertilized ovum.« </em>– ACOG TERMINOLOGY BULLETIN, <em>»Terms Used in Reference to the Fetus«, </em>Chicago, American College of Obstetrics and Gynecology, No. 1, September 1965; (zit. n. www.all.org/newsroom_judieblog.php?id=2219).<br />
129 Dies wird z.B. deutlich an der Bemerkung von Christopher Tietze 1964, man wolle <em>»&#8230; solche Leute nicht beunruhigen, für welche diese Frage [erg.: nach einer möglichen frühabtreibenden Wirkung von Mitteln der Geburtenregelung] eine größere Bedeutung habe«. </em><em>(»&#8230; not to disturb those people for whom this is a question of major importance.« </em>– zit. n. www.all.org/article.php?id=10678).<br />
130 http://de.wikipedia.org/wiki/Unwort<br />
131 Dieses Beispiel bringt J.C. Bally bezeichnenderweise im Vorwort zum Roche Lexikon Medizin, München/Wien/Baltimore <sup>4</sup>1998.<br />
132 Eine Einführung in die von J. Rötzer entwickelte <em>sympto-thermale Methode </em>gibt: J. Rötzer, <em>Natürliche Empfängnisregelung. Die sympto-thermale Merhode – Der partnerschaftliche Weg, </em>Freiburg/Basel/Wien <sup>12</sup>1996. In die <em>Ovulationsmethode </em>führt ein: A. Cappella, <em>Die natürliche Methode. Die Billings-Methode, </em>Turin o.J.<br />
133 Vgl. dazu u.a.: Spiegel-Online, Wissenschaft, 21.02.2007, <em>»Natürliche Familienplanung ähnlich sicher wie Pille«</em>, (www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,467527,00.html).</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Dieser Beitrag wurde auf der vom Gemeindehilfsbund und Gemeindenetzwerk veranstalteten Konferenz &#8220;Verfügungsmasse Mensch?&#8221; in Zavelstein / Schwarzwald am 6. März 2010 als Referat vorgetragen. In erweiterter Fassung erschien er in einer Idea-Dokumentation unter dem gleichen Titel &#8220;Verfügungsmasse Mensch?&#8221; Hier wird er zum ersten Mal online gestellt. Eine weitere Veröffentlichung ist nur mit Genehmigung des Gemeindenetzwerks möglich.</em></p>
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